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Geschrieben
Hallo,
Mein Minibagger (Volvo EC14) hat EINEN Zusatzhydraulikanschluss. (einmal Rücklauf, zweimal Vorlauf, über eine Fusswippe mit zwei Stellungen betätigt)
Nun möchte ich einen Greifer mit Rotator anbauen.
D.h. ein Hydraulikanschluss fehlt mir.

ich dachte mir dass ich den letzten Hydraulikzylinder des Baggerarms (zum eindrehen des Löffels) bei Greiferbetrieb ja eh nicht brauche.
Spricht etwas dagegen in den Zylinderanschluss Steckverbinder einzuschleifen um dann hier, wahlweise, anstatt des (Löffeleindreh)Zylinders, den Greiferschliesszylinder anzuschliessen ?
Den Rotator würde ich dann an den Zusatzanschluss legen. Kann ich den Rotator an die beiden Vorlaufanschlüsse legen und dann den Rotator links und rechts drehen, d.h. ist das üblicherweise so gemacht dass der Vorlauf der gerade keinen Druck hat als Rücklauf wirkt ?

Geht das ?


und zweite Frage:
mein Greifer scheint zwar unbenutzt, stand aber länger herum, in die Hydraulikanschlüsse könnte Dreck rein gekommen sein, waren offen - sollte ich die Anschlüsse ausspülen ? wie macht man das am einfachsten ?

Danke !
Oliver

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Geschrieben
Hallo,

ich würde auch den Löffelzylinder anzapfen aller dings würde ich ein Umschaltventil einbauen. Dann kannst du bequem vom Stielzylinder auf Zusatzhydraulik umschalten. Wurde bei älteren Maschinen meines wissens auch Serienmäßig so gemacht.
Zum drehen würd ich das Fußpedal verwenden, find ich zum bedienen logischer und einfacher. Aber umgedreht funktioniert es technisch sicher auch. Das Ventil für das Fußpedal darf natürlich nicht auf Hammerbetrieb stehen.



gruß

jsf
  • 13 years later...
Geschrieben

Ich tu mal den Uraltfred wieder an Tageslicht zehren . Habe genau das Gleiche vor . Den Löffelzylinder möchte ich gerne via Magnetventil ansteuern .

Hat jemand einen Hydraulikplan oder eine Betriebsanleitung vom Volvo EC 14 ( Pel Job EB 14 ) . Ich möchte keine Hähne am Löffelstiel montieren . Wenn sonstige Unterlagen gäbe , wäre ich ein sehr dankbarer Abnehmer . Braucht man eigenlich für einen Minibagger eine ABE . Ich fahre oft auf der Strasse.

Gruss Ron

Geschrieben (bearbeitet)

...für einen Radlader, Mobilbagger, etc. brauchste nicht nur eine Betriebserlaubnis sondern je nach Fahrzeugmaßen und auch fürs Gewicht / Achslasten eine Ausnahmegenehmigung... aber bei einem Bagger in jedem Fall wegen der Sichtfeldeinschränkung (§ 29 Abs. 3 Satz 2 StVO).

Aber das braucht dich nicht zu interessieren, weil ein Minibagger sowieso generell nichts auf der Straße zu suchen hat (es fehlt ja z.B. auch die komplette Beleuchtungsanlage, wie sie beispielsweise an einem Mobilbagger der für Straßenfahrt ausgelegt ist serienmäßig verbaut ist)... bei Baustellen im Straßenbereich ist bzw. sollte der entsprechende Bereich, wo sich ein Minibagger bewegt abgesperrt sein.

Unsere wurden dieses Jahr z.B. von einem vom Straßenverkehrsamt (Landratsamt), der zufällig da vorbei gekommen ist angemacht, weil der 8to.-"Minibagger" nicht einmal auf der Straße (ne Kreisstraße, innerhalb geschlossener Ortschaft), sondern komplett neben der Straße aufm Randstreifen / im Straßengraben vor einem Baugrundstück stand und da grad am Suchen vom Kanalanschluß war.
Lustig war, dass unser Chef deshalb sogar bei der zuständigen Gemeinde angefragt hatte, ob er da ne Genehmigung bräuchte... was in einer E-Mai, die er dann diesem Herrn vom Landratsamt ausgedruckt unter die Nase gehalten hat allerdings verneint wurde... da waren dann plötzlich die Mitarbeiter dieser Gemeinde die bösen, die keine Ahnung von den Vorschriften hätten.

bearbeitet von Aka
Geschrieben
vor 8 Minuten, Aka schrieb:

bei Baustellen im Straßenbereich ist bzw. sollte der entsprechende Bereich, wo sich ein Minibagger bewegt abgesperrt sein.

😂🤣😂🤣 Sag das mal den Glasfasernomaden 😂🤣😂🤣 auch dass sie keine 3km durch die Ortschaft fahren dürfen ohne Beleuchtung 😂🤣😂🤣

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