ZX250 104 Geschrieben 17. Juni 2015 Autor Geschrieben 17. Juni 2015 (bearbeitet) Für die zuvor gezeigte Baustelle haben wir zusammen mit einem Berufskollegen ein Angebot für die Wiederverfüllung abgegeben (öffentliche Ausschreibung).Schade, dass wir nicht noch eine Mio. drauf gelegt haben, denn es ging nur unser Angebot ein. bearbeitet 17. Juni 2015 von ZX250
mada 92 Geschrieben 17. Juni 2015 Geschrieben 17. Juni 2015 Ja ja, wenn man sowas immer vorher wüsste.Da könnte man dann bisschen Geld dazu verdienen
SirDigger 2.267 Geschrieben 18. Juni 2015 Geschrieben 18. Juni 2015 Dann wird es nicht beauftragt.... wenn man total über den geschätzten Kosten liegt...
mada 92 Geschrieben 18. Juni 2015 Geschrieben 18. Juni 2015 Dann wird es nicht beauftragt.... wenn man total über den geschätzten Kosten liegt...Ja natürlich wird es dann nicht beauftragt, damit kenne ich mich aus, dann erfolgt eine neue Ausschreibung mit erneuter HoffnungAber wüsste man sowas vorher muss man nicht ganz so mit dem spitzen Bleistift kalkulieren.Aber schließlich weiß man es nicht, sonst wäre es kein Wettbewerb mehr. Und unter Lohn darf man sich nicht verkaufen, nur leider ist das bei der öffentlichen Hand doof, die dürfen nur den billigsten nehmen daran muss echt mal was gemacht werden
SirDigger 2.267 Geschrieben 19. Juni 2015 Geschrieben 19. Juni 2015 Deine Aussage ist falsch, es ist das "wirtschftlichste" Angebot zuwerten. So Sagt es die VOBDas muss nicht das billigste sein. Leider haben die Vergabestellen meistens zuviel Schiss in der Hose sich auf sowas einzulassen. Bzw. selbst wenn man ahnt, das der mindestbietende Kollege Mischkalkulation/nicht auskömmlich kalkuliert/geraten hat, hält man als unterlegener Bieter die Füße still, und hofft das sich der Mindestbietende dran verschluckt. Weil sich auf Rechtstreitigkeiten/möglichen Schadensersatz usw durch Verfahren bei der VOB-Stelle einzulassen, wer hat dafür schon Zeit und Lust? Außer die wirklichen großen Firmen mit eigener Rechtabteilung.
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