johannes 1.706 Geschrieben 11. Januar 2020 Autor Geschrieben 11. Januar 2020 (bearbeitet) Leider wurde das Wetter sehr nass,dass es die Arbeit etwas erschwerte, aber für diesen super Bagger war auch das kein Problem. Bei solchen arbeiten erkennt man dann hald doch recht schnell, ob es ein guter Minibagger ist oder einfach nur ein durchschnittlicher Minibagger bearbeitet 13. Januar 2020 von johannes 5 Zitieren
Oi-theBauleiter 12 Geschrieben 13. Januar 2020 Geschrieben 13. Januar 2020 Servus Johannes, ich will hier echt nicht den Klugscheisser spielen, aber mir ist aufgefallen, dass die Warnmarkierung auf dem Nissan LKW leider falsch ist. Das würde bedeuten dass du so keine Sonderrechte in Anspruch nehmen darfst. Die Markierung an der Front müsste um 180° gedreht werden. Als Eselsbrücke: Dort wo die beiden Schraffenflächen zusammentreffen entsteht ein "V" wie verkehrt. Es müsste ein "A" wie amtlich sein. Und ich glaube die gelben Flächen sind nur für Rettungsdienst und Feuerwehr zugelassen. Baufahrzeuge müssten rot-weiße Markierungen haben. Hier mal ne echt gute Seite als Tipp: http://www.rsa-online.com/15/Warnmarkierung/DIN_30710.htm Aber wie gesagt: Will hier nicht meckern, nur konstruktive Tipps geben. In dem Sinne, weiterhin frohes Schaffen. Zitieren
johannes 1.706 Geschrieben 13. Januar 2020 Autor Geschrieben 13. Januar 2020 (bearbeitet) Es wird auch kein Sonderrecht in Anspruch genommen. Just for Fun bearbeitet 17. Januar 2020 von johannes 1 Zitieren
johannes 1.706 Geschrieben 17. Januar 2020 Autor Geschrieben 17. Januar 2020 (bearbeitet) Und die letzten Fotos von der Mauer....ein super Minibagger der 219er..., das muss ihm erst einmal ein anderer Minibagger nachmachen! bearbeitet 18. Januar 2020 von johannes 4 Zitieren
Marestic 18 Geschrieben 18. Januar 2020 Geschrieben 18. Januar 2020 (bearbeitet) Hat dir schon jemand gesagt das die Warnmarkierung an der Fahrzeugfront falsch angebracht ist. Außerdem ist Gelb/Rot nicht zugelassen laut §35 Abs. 6 StVO. Die Frontmarkierung steht auf dem Kopf. Sollte aber umgedreht sein. Muss immer ein A ergeben. edit. Ah überlesen. Ich wäre mal vorsichtig mit Just for Fun. Triffst du einen Polizeibeamten der sich damit auskennt gibt es eine Karte. Denn KFZ-Warnmarkierungen für den Otto-Normalverkehrsteilnehmer tabu, d.h ohne Bedarf auch kein kleben. In Hessen gibt es sogar Auflagen wenn du für das Land arbeiten willst, die Fahrzeuge mit Warnmarkierungen ausgestattet sein müssen. Denn nur dann darf man ...dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten ! bearbeitet 18. Januar 2020 von Marestic Zitieren
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