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Statusfestsetzung Selbständigkeit durch die Deutsche Rentenversicherun


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Geschrieben
Guten Abend,

hat jemand von Ihnen Erfahrungen mit Statusfestsetzung Selbständigkeit durch die Deutsche Rentenversicherung?

Ich bin ein Einmannunternehmen als selbständiger Kranfahrer und soll auf Wunsch eines Auftraggebers den Status meiner Selbständigkeit überprüfen lassen ( Scheinselbständigkeitsgefahr).

Im INternet habe ich gelesen das es sehr gefählich werden kann.

Ich bitte Um Meinungen und Ratschläge.

Habt vielen Dank.

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Geschrieben
Hallo -

eigentlich ist das Thema "Scheinselbständigkeit" weitestgehend durch, sprich, es ist sehr selten geworden, daß jemand danach fragt.

Der Auftraggeber tut dennoch gut daran, sich danach zu erkundigen. An deiner Stelle würde ich den Begriff mal bei google eingeben, dort solltest du auf die Einstufungs-Kriterien stoßen.

Wenn du dabei schlecht abschneidest, liegt deine einzige Chance darin, mehrere Auftraggeber nachweisen zu können. Am Anfang geht das logischerweise schlecht, deshalb notfalls irgendeinen weiteren Auftrag annehmen, damit man einen zweiten Kunden vorweisen kann.

Ob die Selbständigkeit in diesem Bereich sinnvoll ist, wäre eine ganz andere Frage. Deshalb meinen Tipp keinesfalls als generelle Zustimmung werten....


Andreas
Geschrieben
Dabei handelt es sich um eine Unbedenklichkeitsbescheinung der LVA. Du wirst damit aus der Rentenversicherungspflicht entlassen.
Du bekommst auf Anfrage von deiner zuständigen LVA (Landesversicherungsanstalt ) einen Fragebogen in dem du nachweisen mußt das du in einem Jahr für mindestens 6 unterschiedliche Kunden gearbeitest hast.

Dieses Papier wurde in der Vergangenheit von Auftraggebern gefordert , weil die Sozialversicherungsabgaben bis zu 4 Jahre nach gefordert werden konnten.Weil im Falle einer Scheinselbstständigkeit der Auftraggeber die Abgaben zahlen müßte.

Gruß Erdwin
Geschrieben
...in einem Jahr für mindestens 6 unterschiedliche Kunden gearbeitet hast.



Wie bitte??? kreisch.gif

In einem Jahr für SECHS unterschiedliche Kunden???

Da krieg ich aber Beschwerden - wie praxisfremd ist das denn?

Gut, ohne eigenes Arbeitsgerät in einer Tätigkeit, die nichts mit Freiberuflichkeit zu tun hat, könnte man höhere Maßstäbe anlegen. Kennen tu ich allerdings nur "zwei pro Jahr".


Andreas eusa_think.gif

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