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Geschrieben
Bezüglich der Abtreppungen würde ich mal auf die ZTV A-StB 97/06 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen verweisen und den Leuten sagen dass die Richtlinien gelten und man sich als Unternehmer an sowas orientiert beim kalkulieren.

ZTV A-StB 97/06

5.2.2 Abtreppungen
Die Abtreppungen sind parallel zur Grabenkante, bei Verbreiterungen innerhalb des Grabens (Schächte, Ausbrüche usw.) rechtwinklig, vorzunehmen. Abtreppungen der gebundenen Schichten sind grundsätzlich scharfkantig herzustellen (s. Bild 5). Loses Aufbruchmaterial ist zu entfernen. Die Deckschicht ist zu schneiden oder zu fräsen.

Die Asphaltschichten sind nach dem Einbau der Tragschichten ohne Bindemittel um das Maß der Auflockerung der Randzonen der Schichten ohne Bindemittel zurückzunehmen, mindestens jedoch
bei Grabentiefen < 2,00 m um 2 x 15 cm,
bei Grabentiefen >= 2,00 m um 2 x 20 cm.

Anschließend sind die aufgelockerten Randzonen der Tragschichten ohne Bindemittel nachzuverdichten.

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Geschrieben
Moin Lars, dass klingt wie hier bei uns, wenn ich Leitungsgräben herstelle, Fernwärme, Kabelschutzrohr, Gas-Wasser und ähnliches, muss ich mich vorher mit dem zuständigen Meister von der Stadt treffen, der gibt mir dann vor, wie ich etwas wieder an Oberfläche herzustellen habe und was ich für Material zu verwenden habe.
Den ist es auch egal, was vorher drin, war oder wo man das Material herbekommt, bei meiner 110 KV Verlegung, musste ich durch einen Park, der mit ganz speziellen Material befüllt war, dieses sollte ausgetauscht werden und durch selbiges nur in anderer Farbe ersetzt werden, die Farbgebung, welche sie haben wollten, kostete das doppelte und musste per Sattel aus dem Harz angeliefert werden.
Mein Chef sagt dann immer: Mal haben wir Glück mal haben wir pech.
Wenn man weiter für die Stadt/Kommunen arbeiten möchte, muss man wohl oder übel das einbauen was sie wünschen, es ist jedefalls ratsam, auch wenn man rechtlich sicher ist.

Das gleiche mit Asphalt Rückschnitt, wir ziehen Leitungsgräben, sagen wir mal 1 m tief als Strassenquerung, wir müssen beidseitig 15cm Rückschnitt machen!!
Unsere Kanalbautruppe macht Hausanschlüsse, 2x2m 4 m tief, die brauchen keinen Rückschnitt, dass versteht auch kein Mensch, ich jedenfalls nicht.

Ich für meinen teil, stelle die Oberfläche so her wie es gewünscht wird, damit fährt man auf dauer am besten, leider öfter auch mal teurer wink.gif
Geschrieben
Nicht aufregen Lars,

Du hast doch die Lösung schon mitgeliefert,

Die Arbeiten erfolgen innerhalb eines Rahmenvertrages mit dem Versorger. Das sieht dann so aus, dass ich Preis XY pro Meter Graben in Bodenklasse 2-5 bei Oberfläche Pflaster bekomme. Zuschläge gibts für BKL 6 und 7. Das wars.



Du musst einfach DEIN Problem zu dem des Versorger machen, weil der will ja auch weiter Leitungen bei der Gemende verlegen.
Also Bauleiter des Versorgers anhauen, Abrechnungsregelung finden (Mehr-Kilometer LKW abrechnen zum Holen abrechnen, die Rahmenverträge geben doch im Normalfall immer was her, Kreuzugen, Paralellage usw.)

Und wenn nicht möge der sich der Bauleiter mit der Gemeinde einig werden.

Denn die Gemeinde ist nicht DEIN Auftraggeber, sondern der Versorger.
Will die Gemeinde eine Extrawurst, muss Sie das mit dem Versorger klären,
nicht du.

Also das ganze bautechnische außen vor lassen, nicht argumentieren über HKS zu Diabas,
sondern eher etwas Vertragsrecht ins Spiel bringen.

Vorteil, du machst keinen unnötigen Stress,
Bauamt wird eher sagen am Meister Lars liegt es nicht,
wir müsen das mit Versorger klären, und das ein für alle mal.

Manchmal ist es einfach einfacher Probleme zudelegieren als zulösen. whistling.gif



Geschrieben
Zu meiner Baustellenzeit hatten wir auch so einen Fall - Unser Bauleiter hat sich den Wunsch des AG schriftlich anordnen lassen, kam diesem Änderungswunsch/Mehraufwand mit einem Nachtragsangebot entgegen - über diese Summe (in deinem Fall statt des standardmäßigen und regelkonformen HKS das teurere Diabas zu verwenden) kann man immer noch verhandeln.
Der rechtliche Teil der dahintersteckt müsste ich noch aus der Schublade kramen, aber aus meiner Sicht hört sich das nach nem schönen Nachtrag an ...

... aber man sitzt ja nicht am längeren Hebel ... whistling.gif
Geschrieben
Ich hab im Eröfnungsposting vielleicht ein wenig überdramatisiert... whistling.gif

Mit dem Versorger wird mit Sicherheit eine Regelung getroffen, dass ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe.
Mit geht es eigentlich mehr darum, dass ich mir das Zeug (0-5 Diabas) nicht auf Lager legen will. Denn HKS-Brüche gibts hier in der Umgebung genug, so dass ich mir immer frisches HKS-Material baustellenbezogen aus dem Bruch holen kann.

Wenn ich aber Diabas lagern wollte, müßte ich mangels freier Lagerbox das Zeug auf eine geschotterte Fläche kippen lassen und dann sofort abdecken, damit es kein Wasser zieht. Kostet mich Aufwand und Zeit und somit auch Geld. sad.gif

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