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Geschrieben
Aloha!

Ich hab grad totalen Brass... mad_red.gif

Wir müssen in einer Gemeinde Stromkabel und Gasleitungen verlegen, zum Teil auch durch gepflasterte Flächen. So weit so gut.
Allerdings verlangt diese Gemeinde, als Pflasterbettung Diabas 0-5 und als Fugenmaterial Diabas 0-3 zu verwenden. kreisch.gif

Mit den Körnungen hab ich an sich kein Problem, allerdings mit Diabas. Der nächste Diabas-Bruch ist über 50km entfernt und das Material kostet mich mehr als das dreifache von gütegeprüftem 0-5 aus HKS. Die Mehrkosten bekomme ich natürlich nicht vom AG erstattet.

Jetzt suche ich Argumente, um um das Diabasmaterial herumzukommen. Denn 0-5er Material ist allgemein schlecht zu lagern. Das Zeug ist total wasserempfindlich und lässt sich in nassem Zustand sehr schlecht verarbeiten. Die Baustoffhändler habe es wegen der schlechten Lagerfähigkeit auch nicht auf Lager. Wenn, dann hole ich es baustellenbezogen direkt im HKS-Steinbruch, der gerade mal 10km entfernt ist.

Ach ja, um nochmal zurück zum Threadtitel zu kommen...
Die Kommunen hier im Umkreis machen quasi was sie wollen.

Kommune 1 ist egal, ob das Pflasterbett aus 0-5 oder 2-5 ist, aber das Fugenmaterial muss 1-3 sein. wacko.gif
Der Asphalt wird bei Aufbrüchen um die Dicke der Schottertragschicht zurückgeschnitten. blink.gif

Kommune 2 : siehe oben
Asphaltrückschnitt 10cm

Kommune 3: Pflasterbett egal, Fugenmaterial Brechsand 0-2
Asphaltrückschnitt 15-20cm

Da fragt man sich doch, ob die nicht alle einen an der Klatsche haben... eusa_think.gif

Können die sich nicht alle mal absprechen, dass man einheitliche Maßstäbe ansetzt? Die sollen sich mal in die Lage der Bauunternehmer setzen. Sonst müssen wir uns bald noch eine Fläche anmieten, um sämtliche verlangte Materialsorten zu lagern...

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Geschrieben
mei ich sag mal wenns so im lv drin steht musst dich wohl oder übel dran halten - das problem hast ja dann nicht nur du dass du das material 50 km anfahren musst sondern deine konkurenz in sachen pflasterbau auch.
in sachen pflasterbettung gibts aber eine richtline die in der TL Gestein zu finden ist. wenn dein material den anforderungen entspricht hauptsächlich in bezug auf wasserdurchlässigkeit sickerfähigkeit und abschlämmbaren teilen dann kannst du jedes material verwenden ausser es steht explizit so im lv vorher.
im nachhinein is da streit natürlich vorprogrammiert aber das is ja dann schuld des auftraggebers wenns vorher nicht so beschrieben wurde und du mit dem günstigeren material gerechnet hast.

gruss wolfi
Geschrieben (bearbeitet)
Es gibt ja kein LV in dem Sinne. Den Wunsch nach Diabas-Material hat mir der zuständige Mensch vom Bauamt beim Baustellenbesuch mitgeteilt.
Die Arbeiten erfolgen innerhalb eines Rahmenvertrages mit dem Versorger. Das sieht dann so aus, dass ich Preis XY pro Meter Graben in Bodenklasse 2-5 bei Oberfläche Pflaster bekomme. Zuschläge gibts für BKL 6 und 7. Das wars.

Und daher würde ich liebend gerne HKS 0-5 nehmen.
bearbeitet von meisterLars
Geschrieben
demnach musst du das passende material was in der TL Gestein dafür vorgesehen ist einbauen.

der AG hat keinen anspruch darauf dass das wunschmaterial eingebaut wird wenn es nicht vorher geregelt wurde. als nächstes gibts dann nur noch plasterbettungsmaterial aus diamantenstaub. whistling.gif

für das gibts eben die TL Gestein und da is das eben dementsprechend geregelt.
solltest halt abwägen - wie oft machst für die was und wie oft du des in zukunft machen willst.
rechtlich bist auf jeden fall auf der sicheren seite....

gruss wolfi
Geschrieben

solltest halt abwägen - wie oft machst für die was und wie oft du des in zukunft machen willst.


Das ist halt die Sch***e. Ich kann sowas von im Recht sein, aber wenn ich jetzt ein Fass aufmache, kriege ich es später irgendwann mal doppelt und dreifach von der Gemeinde zurück... mad_red.gif

Recht haben und Recht bekommen waren schon immer zwei verschiedene paar Schuhe... ph34r.gif

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