meisterLars 261 Geschrieben 5. Februar 2011 Geschrieben 5. Februar 2011 (bearbeitet) Aloha!Folgender Sachverhalt:Lagerplatz eines Straßen- und Tiefbauunternehmers, hier werden, wie schon seit Jahren, Ausbauasphalt und Bodenaushub zwischengelagert. Der Bodenaushub wird regelmäßig ab einer Menge von 250t auf eine Bodendeponie abgefahren.Der Ausbauasphalt wird ab etwa der gleichen Menge gebrochen und als Füllmaterial verwendet. Bisher lief das Geschehen auf dem Lagerplatz ohne jegliche BImSchG-Genehmigung ab. Allerdings ist jetzt bekannt geworden, dass der betreffende Kreis Mitarbeiter darauf angesetzt hat, diese nicht genehmigten Anlagen aufzuspüren. Daher sollen über kurz oder lang die Genehmigungen hierfür beantragt werden. Weiß hier jemand, welche BImSchG-Paragraphen hier in Frage kommen und um welchen Kostenaufwand es sich handelt? bearbeitet 5. Februar 2011 von meisterLars Zitieren
MaMu 40 Geschrieben 5. Februar 2011 Geschrieben 5. Februar 2011 Genau kann ich dir das nicht sagen, aber schau doch gleich beim Bundesministerium der Justiz Zitieren
ZX250 104 Geschrieben 5. Februar 2011 Geschrieben 5. Februar 2011 Hi Lars,schreibe dir gleich mal eine PN, alles weitere per E-Mail, ich habe die gesamten Unterlagen hier.Habe gleiches "Problem" mit unserem Lagerplatz.BImSch-Genehmigungen sind aufwändig, für den Betrieb eines Brechers ist ein u.a. ein Lärmschutzgutachten erforderlich.Das Anforderungsprofil vom Kreis Gütersloh kann ich dir in Kopie zustellen.GrußTobi Zitieren
meisterLars 261 Geschrieben 5. Februar 2011 Autor Geschrieben 5. Februar 2011 Danke für den Link @MaMu, aber hab ich schon versucht, mich da durchzuarbeiten und dabei festgestellt, das ich durch diesen Paragraphendschungel nicht durchsteige... Danke schon mal im Voraus @ZX250 Zitieren
meisterLars 261 Geschrieben 6. Februar 2011 Autor Geschrieben 6. Februar 2011 *nachobenschieb*Sachdienliche Hinweise bitte hier posten... Zitieren
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