BauStud 0 Geschrieben 2. Februar 2011 Geschrieben 2. Februar 2011 Hallo zusammen,ich muss ein RE-Vorentwurf (Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau RE 85) für einen Busbahnhofumbau fertigen. Hierzu müssen folgende Entwurfsunterlagen abgegeben werden: 1. Erläuterungsbericht 2. Übersichtskarte 3. Übersichtslageplan 4. Übersichtshöhenplan 5. Kostenberechnung 6. Straßenquerschnitte 7. Lagepläne ...Nun meine Frage: was genau beinhaltet die Kostenberechnung. Ist das wie ein LV oder sind da nur reine Materialkosten aufgelistet?gegooglt habe ich schon und nach entsprechenden Büchern habe ich auch schon gesucht und suche auch noch weiter.Danke vielmals für eure Hilfe! Zitieren
SirDigger 2.261 Geschrieben 2. Februar 2011 Geschrieben 2. Februar 2011 Es ist kein detailiertes LV, sondern eine Grobe Kostenschätzung, um denen die über das Projekt abzustimmen haben einen Anhalt über die Investitionen zugeben. Teilweise wird sowas dann "politisch" herabgeschätzt geschätzt um es zubeschließen, und die Unternehmer singen hinterher das Lied vomn Nachtrag. Zitieren
Form 8A 245 Geschrieben 2. Februar 2011 Geschrieben 2. Februar 2011 (bearbeitet) Nun meine Frage: was genau beinhaltet die Kostenberechnung. Ist das wie ein LV oder sind da nur reine Materialkosten aufgelistet?Die Kostenberechnung erfasst die Herstellkosten eines Bauwerkes und ist die 3. Gliederungsebene nach DIN 276. Sie untergliedert sich in weitere, dort vordefinierte Einzelkostengruppen. Dort werden die ermittelten Mengen mit Kennwerten, die auf Erfahrungswerten beruhen, multipliziert und in die Formulare eingetragen.Für die von dir zu bearbeitende Aufgabenstellung wird wohl die DIN 276-4 (Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen) gelten. Die Kostengliederung kann hier auch nach dem Standardleistungskatalog (StLK) für den Straßen- und Brückenbau erfolgen. Das musst du anhand der Aufgabenstellung selbst herausfinden bzw. nach Rücksprache mit dem Prof. anwenden. Bei manchen öffentlichen Auftraggebern erfolgt die Kostenberechnung alternativ durch "das Einsetzten der ortsüblichen Einheitspreise in die Leistungsbeschreibung".Nun meine Frage: was genau beinhaltet die Kostenberechnung. Ist das wie ein LV oder sind da nur reine Materialkosten aufgelistet?Nicht ganz. Hier ist der Rahmen schon enger, die zulässige Toleranz liegt bei ca. 15 % bis 20 %. bearbeitet 2. Februar 2011 von Form 8A Zitieren
BauStud 0 Geschrieben 2. Februar 2011 Autor Geschrieben 2. Februar 2011 Danke für die Antworten,ich werd mal schauen, dass ich auch was damit anfange und mir die DIN-Normen besorgen und durchforsten.Servus. Zitieren
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