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Geschrieben
auch für einen mobilen brecher ist seit mitte 2010 eine bimsch genehmigung erforderlich!
nur mal so nebenbei. die befristete zeitweise nutzung auf baustellen usw ist demnach rechtlich nicht mehr ganz astrein....
whistling.gif

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Geschrieben

auch für einen mobilen brecher ist seit mitte 2010 eine bimsch genehmigung erforderlich!
nur mal so nebenbei. die befristete zeitweise nutzung auf baustellen usw ist demnach rechtlich nicht mehr ganz astrein....
whistling.gif


Eine BImSch-Genehmigung hat mit dem Typen (Stationär oder Raupenmobil) überhaupt nichts zu tun.


Aus vergangener Zeit kenne ich nur folgende Regelung:


Im Zuge der Abbruchgenehmigung wird schon geregelt, wie mit den Abbruchmaterialien verfahren wird.

Soll vor Ort recycelt (gebrochen) werden, so prüft das Bauamt die Möglichkeiten (Staub, Lärm, Erschütterung)

Nach meinem Kenntnisstand ist es möglich, auf jedem Grund- (Flur-) stück einmal zu brechen.

Wir der Brecher ein zweites Mal antransportiert und in Gang gesetzt, ist das eine wiederkehrende Tätigkeit, die nach BImSch genehmigungspflichtig ist.

Und Abbruchmaterial von anderen Baustellen zum Brecher dazu fahren, geht gar nicht. Damit würde die Baustelle zu einer Abfallbeseitigungsanlage. Wird man dabei erwischt, kann der gesamte Abbruch stillgelegt werden.

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