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Geschrieben


Ich hatte das Glück eine bestehende Sandgrube von einer insolventen Firma zu übernehmen: Im Jahre 2008 hatten die noch die Abbaufläche erweitert und neu genemigt bekommen. Diese Genehmigugung konnte ich als Rechtsnachfolger übernehmen. shades.gif Das Grundstück musste ich auch nicht kaufen, sondern ich führe einen Abbauzins pro gefördertem cbm an den Eigentümer ab.



Das ist wirklich wie ein Sechser im Lotto - mit Zusatzzahl.

Und in der Sache kann ich Holger (SirDigger) nur zu 100 % Recht geben, man verliert sehr schnell die Lust an dem Vorhaben, wenn die Auflagen und Forderungen auf einen niederprasseln.

Etwas mehr Glück könnte man haben, wenn der Sand/Kies/Schotter für ein öffentliches Bauvorhaben (z.B. Autobahn, ...) benötigt wird. Oftmals werden die Genehmigungen aber an die Maßnahmen geknüpft.

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Geschrieben
Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

Tja, dann sieht es wohl so aus, das ich nach jemandem suchen muß, der seinen Betrieb aufgeben will.(Muss??) whistling.gif

Ich hatte schon hohe Beträge im Hinterkopf, jedoch meine größte Sorge sind die Ämter.

Auch das die alteingesessenen da irgendwie Einfluss darauf nehmen.

Ich dachte eigentlich an eine kleinere Grube/Bruch, hauptsächlich zum "Eigenbedarf".

Da könnte man ja auch Samstag um 14.00 noch was holen.... yes.gif

Die Technik sollte eher bescheiden sein.

Was mich am meisten interessiert ist 0/45 oder 0/32.

Aber auch 100/x und vielleicht ne Körnung....aber dann geht das mit der Technik schon wieder los.

Außerdem dachte ich, man könnte im Winter mal auf Vorrat produzieren.

Dann hat man was zum Tun!!
Geschrieben
Dann denk mal lieber über einen Lagerplatz nach - kannst dir Material einlagern und dann auch Samstags drüber verfügen.

Aber auch das ist heute leider nicht mehr so einfach - selbst für einen Lagerplatz braucht man eine BIMSCH-Genehmigung. Denn auch Z0-Boden aus Ausschachtungen ist ein Abfallstoff und hat eine eigene Abfall-Schlüsselnummer. mad_red.gif mad_red.gif
Geschrieben

Dann denk mal lieber über einen Lagerplatz nach - kannst dir Material einlagern und dann auch Samstags drüber verfügen.

Aber auch das ist heute leider nicht mehr so einfach - selbst für einen Lagerplatz braucht man eine BIMSCH-Genehmigung. Denn auch Z0-Boden aus Ausschachtungen ist ein Abfallstoff und hat eine eigene Abfall-Schlüsselnummer. mad_red.gif mad_red.gif




des mit der schlüsselnummer is richtig - wobei es nur auf die deklarierung drauf ankommt - will heissen wenn es nicht zur entsorgung da liegt sondern zur evtl verwertung brauchts des alles nicht.

nochmal zum thema:
willst du kies oder schotter also stein? wo sind vorkommen? also ausreichende vorkommen werden erst mal gebraucht mit möglichst wenig abraummaterial. auf einem acker lässt sich das sehr gut am boden erkennen.
dann braucht man eine gesicherte infrastruktur - am besten direkt an der straße. wenn das augenscheinlich alles passt mit dem dementsprechenden bauern reden ob man probebohrungen machen darf - dadurch kannst du deine vorkommen grob bestimmen wobei sich die abbautiefe vom grundwasserspiegel richtet. erst dann führt der erste weg zur gemeinde und einen ganz normalen bauantrag zu stellen. kommt wiederum auf die grösse drauf an - bis 6ha kommt man mit relativ wenigen auflagen und ämtern zurecht...
aber du musst wissen was du willst und welche menge und dann auch welche qualität - frostschutzqualität is sehr abhängig vom material und dementsprechend richtet sich auch der preis der aufbereitung.
will alles ein wenig durchdacht sein...
wennst an mehr interessiert bist bitte per pm
gruss wolfi
Geschrieben

nochmal zum thema:
willst du kies oder schotter also stein? wo sind vorkommen? also ausreichende vorkommen werden erst mal gebraucht mit möglichst wenig abraummaterial. auf einem acker lässt sich das sehr gut am boden erkennen.
dann braucht man eine gesicherte infrastruktur - am besten direkt an der straße. wenn das augenscheinlich alles passt mit dem dementsprechenden bauern reden ob man probebohrungen machen darf - dadurch kannst du deine vorkommen grob bestimmen wobei sich die abbautiefe vom grundwasserspiegel richtet. erst dann führt der erste weg zur gemeinde und einen ganz normalen bauantrag zu stellen. kommt wiederum auf die grösse drauf an - bis 6ha kommt man mit relativ wenigen auflagen und ämtern zurecht...


Ich nehme an die 6 Ha-Grenze ist Länderspezifisch. Ich kenne Altgenehmigungen von Anfang der 80er, die passen in einen Schnellhefter, und aktuelle, die mehrere dutzend Aktenordner füllen.

Gruß

ACPM

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