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Geschrieben
Für den T-174 gab es auch eine Anhängerkupplung. Beim TIH-445 gibt es diese auch. Für Arbeitswerkzeuge. Sofern es in der ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vom Hersteller so vorgesehen ist, besteht die Möglichkeit einen Mobilbagger auch mit Hänger zu bewegen. Wichtig, wieviel Zuggewicht hat der Bagger. Alles Angaben die man beim Hersteller bekommt. Sollte es nachgerüstet werden kommt noch Hersteller der Zugvorrichtung und natürlich Dekra Einzelabnahme hinzu.
Ein Kennzeichen dürfte dann auch nicht notwendigsein da es sich um zum Betrieb/Einsatzzweck gebundenen Transportgerät handelt (Ähnlich Mädrescher)

Aber auf keinen fall einfach dranbauen und losfahren ! TÜV / Dekra fragen!

MfG
Marko

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Geschrieben

Ich verweise mal ein Forum weiter, da gibts ein paar Bilder aus der Schweiz und den Niederlanden wo sowas zulässig ist.

Ein Forum weiter.... ;-)

Da steht auch bischen STVo Kram drin, das das leider in D nicht so einfach möglich ist.

sleep.gif
Und da hat uns ein Schweizer mit bestens ausgerüstetem Bagger was verschwiegen...


Tja da hab ich wohl was vergessen! wink.gif biggrin.gif
Geschrieben
Hallo
Ich meine aber dass das auch in Deutschland möglich ist! Im Emsland habe ich das schon mal gesehen.
Vorallem wird ein Mobilbagger ja noch flexibler dadurch top.gif

An Knickgelenkten Fahrzeugen sind Anhänger verboten.

Und mal ehrlich wie leicht sich so ein Anhänger für einen Bagger bauen lässt...
Rockinger an das Schild gebraten, und nen alten Streublitz nen bisschen aufgemotz und schon kanns losgehen laugh.gif

bisschen spaß muss sein, whistling.gif whistling.gif

gruß aus Vlotho, Michi
Geschrieben

Ganz genau donaLdxD1 und dazu wollte er gerne Fakten oder Bilder von so einem Bagger mit Anhänger biggrin.gif

Irgendwo im Forum habe ich so ein Gespannt schon gesehen top.gif


Ich auch, aber auf der B7 zw. Hess.Lichtenau und Waldkappel im vergangenen Sommer.
Geschrieben
Hallo,
Hinter Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen darf ein Anhänger mitgeführt werden, aber nur wenn Arbeitsgeräte befördert werden (gibt ja auch Kräne mit Anhänger). Die Maschine muss eine zugelassene/ geprüfte Anhängerkupplung haben, die auch in der ABE eingetragen ist (ich glaube Änderung der ABE kann man beim TÜV machen lassen). Der Anhänger muss zugelassen sein (geht evtl. mit grüner Nummer) und er muss natürlich auch gebremst werden können. D.h. der Bagger muss über eine Anhängerbremsanlage (natürlich auchabgenommen) verfügen. Alles nachzulesen in der STVZO. Am besten mit dem Prüfer (TÜV) deines Vertrauens vorab besprechen und ihn schon in der Planung und in der Ausführung mit einbeziehen, so hat er auch zeit sich auf so einen Sonderfall vorzubereiten und es gibt hinterher nicht so viele Unklarheiten.

Markus

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