Fumakilla 1 Geschrieben 15. Dezember 2010 Geschrieben 15. Dezember 2010 Für den T-174 gab es auch eine Anhängerkupplung. Beim TIH-445 gibt es diese auch. Für Arbeitswerkzeuge. Sofern es in der ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vom Hersteller so vorgesehen ist, besteht die Möglichkeit einen Mobilbagger auch mit Hänger zu bewegen. Wichtig, wieviel Zuggewicht hat der Bagger. Alles Angaben die man beim Hersteller bekommt. Sollte es nachgerüstet werden kommt noch Hersteller der Zugvorrichtung und natürlich Dekra Einzelabnahme hinzu.Ein Kennzeichen dürfte dann auch nicht notwendigsein da es sich um zum Betrieb/Einsatzzweck gebundenen Transportgerät handelt (Ähnlich Mädrescher)Aber auf keinen fall einfach dranbauen und losfahren ! TÜV / Dekra fragen!MfGMarko Zitieren
speedy25 6 Geschrieben 15. Dezember 2010 Geschrieben 15. Dezember 2010 Ich verweise mal ein Forum weiter, da gibts ein paar Bilder aus der Schweiz und den Niederlanden wo sowas zulässig ist. Ein Forum weiter.... ;-) Da steht auch bischen STVo Kram drin, das das leider in D nicht so einfach möglich ist. Und da hat uns ein Schweizer mit bestens ausgerüstetem Bagger was verschwiegen...Tja da hab ich wohl was vergessen! Zitieren
HW75R 2 Geschrieben 15. Dezember 2010 Geschrieben 15. Dezember 2010 HalloIch meine aber dass das auch in Deutschland möglich ist! Im Emsland habe ich das schon mal gesehen.Vorallem wird ein Mobilbagger ja noch flexibler dadurch An Knickgelenkten Fahrzeugen sind Anhänger verboten. Und mal ehrlich wie leicht sich so ein Anhänger für einen Bagger bauen lässt...Rockinger an das Schild gebraten, und nen alten Streublitz nen bisschen aufgemotz und schon kanns losgehen bisschen spaß muss sein, gruß aus Vlotho, Michi Zitieren
Smille 0 Geschrieben 16. Dezember 2010 Geschrieben 16. Dezember 2010 Ganz genau donaLdxD1 und dazu wollte er gerne Fakten oder Bilder von so einem Bagger mit Anhänger Irgendwo im Forum habe ich so ein Gespannt schon gesehen Ich auch, aber auf der B7 zw. Hess.Lichtenau und Waldkappel im vergangenen Sommer. Zitieren
markus prem 2 Geschrieben 16. Dezember 2010 Geschrieben 16. Dezember 2010 Hallo,Hinter Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen darf ein Anhänger mitgeführt werden, aber nur wenn Arbeitsgeräte befördert werden (gibt ja auch Kräne mit Anhänger). Die Maschine muss eine zugelassene/ geprüfte Anhängerkupplung haben, die auch in der ABE eingetragen ist (ich glaube Änderung der ABE kann man beim TÜV machen lassen). Der Anhänger muss zugelassen sein (geht evtl. mit grüner Nummer) und er muss natürlich auch gebremst werden können. D.h. der Bagger muss über eine Anhängerbremsanlage (natürlich auchabgenommen) verfügen. Alles nachzulesen in der STVZO. Am besten mit dem Prüfer (TÜV) deines Vertrauens vorab besprechen und ihn schon in der Planung und in der Ausführung mit einbeziehen, so hat er auch zeit sich auf so einen Sonderfall vorzubereiten und es gibt hinterher nicht so viele Unklarheiten.Markus Zitieren
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