ich555 0 Geschrieben 11. November 2010 Geschrieben 11. November 2010 Hallo,ich möchte ein Dachgeschoss ausbauen (Mehrfamilienhaus in Berlin/Eigentum). Dort muss ein "qualifizierter Bauleiter" angemeldet werden. Kann ich das machen? Ich baue da im Endeffekt ja selbst.Ich habe aber keine bauliche Erfahrung. Dass der Begriff schwammig ist ist mir klar, die Frage ist:Hat Jemand Erfahrungen damit?Danke für alle Tipps!Teo Zitieren
Klappspaten 0 Geschrieben 14. November 2010 Geschrieben 14. November 2010 Moin,der qualifizierte Bauleiter verfügt über die entsprechenden Fachkenntnisse und Erfahrungen, die für die gesamte Baumaßnahme notwendig sind, also für alle Gewerke. Fehlt die Fachkunde für ein Gewerk, muss ein entsprechender Fachbauleiter gefunden werden.Als Bauleiter kommen also in Betracht: Bauingenieur, Meister, Vorarbeiter.In deinem Fall wäre der Planer/Architekt wohl am besten geeignet. Wenn bestimmte Arbeiten von einer Fachfirma ausgeführt werden, müßte die Firma eine Fachbauleitererklärung abgeben bzw. den Fachbauleiter benennen.Ich habe aber keine bauliche Erfahrung.Dann kannst du den Job natürlich nicht übernehmen, außer es geht nur darum ein paar Gipskartonplatten anzuschrauben.Allerdings gehe ich mal davon aus, dass die Maßnahme doch etwas umfangreicher ist, da du ja anscheinend mit dem Bauamt zu tun hast.GrußBastiPS: Es handelt sich hierbei natürlich nicht um eine rechtsverbindliche Beratung . Zitieren
ich555 0 Geschrieben 15. November 2010 Autor Geschrieben 15. November 2010 Danke erstmal!Wir haben wohl eine Firma, die die Fenster etc auswechseln wird, geht die?MFG Zitieren
Form 8A 246 Geschrieben 15. November 2010 Geschrieben 15. November 2010 (bearbeitet) Gemäß den meisten LBO's ist bei genehmigungspflichtigen Vorhaben den Bauaufsichtsbehörden ein qualifizierter Bauleiter zu benennen. Als entsprechend qualifiziert im Sinne des Baurechts gelten Architekten und Bauingenieure. Dies trifft i.d.R. auf den Entwurfsverfasser zu.Die Fachbauleiter werden von den ausführenden Firmen (Auftragnehmerseite) und gewerkweise gestellt. Der den Bauaufsichtsbehörden zu benennende qualifizierte Bauleiter wird jedoch vom Bauherrn (Auftraggeberseite) beauftragt/benannt und ist für die komplette Baumaßnahme verantwortlich. bearbeitet 15. November 2010 von Form 8A Zitieren
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