MoRCy 1 Geschrieben 12. November 2010 Share Geschrieben 12. November 2010 erdwin, das hat garnichts miteinander zu tundie kosten haben mit dem Arbeitsauftrag zu tun - in dem Bsp. oben zwischen Auftraggeber und Selbstständigen MaschinistenDie Bedienberechtigung ist leider nicht Pflicht aber die Beauftragung eines Arbeitnehmers ist dies durchaus. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
ZX250 104 Geschrieben 12. November 2010 Share Geschrieben 12. November 2010 (bearbeitet) Was haben Kosten etc. mit einem Befähigungsnachweis zutun?Solange keine einheitliche Richtlinie besteht ist das doch egal ob jemand mit Bagger - oder Kreditkarte Bagger fährt.Rechtlich gesehen ist es jedem Arbeitgeber freigestellt ob er sowas ausstellt ,weil im Schadensfalle ist der Arbeitgeber in der Pflicht ,außer bei grober Fahrlässigkeit.GrußErdwin,der mit Gesellenbrief Baumaschinen fährtErdwin, du sprichst mir aus der Seele. Ich fahre ebenfalls "nur" mit Gesellenbrief Baumaschinen. Und jeder, der das "tut" bzw. "kann", kann auch stolz auf seine Fähigkeiten sein. bearbeitet 12. November 2010 von ZX250 Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
ZX250 104 Geschrieben 12. November 2010 Share Geschrieben 12. November 2010 Die Bedienberechtigung ist leider nicht Pflicht aber die Beauftragung eines Arbeitnehmers ist dies durchaus.Wieso "leider nicht Pflicht"? Wofür? Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Atlas1305 0 Geschrieben 12. November 2010 Share Geschrieben 12. November 2010 Das braucht kein Mensch, zur Absicherung reicht die Berechtigung vom Chef, oder der Arbeitsvertrag. Hatten mal 2 ach so GUTE Maschinisten mit *schein* super in der Theorie, die Praxis auf der Baustelle ist eine ganz andere. Entweder der *maschinist* kann es, bringt Leistung, oder eben nicht, ein *schein* kann das nicht wiederspiegeln! Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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