Allesfubar 0 Geschrieben 12. November 2010 Autor Share Geschrieben 12. November 2010 Sind hier den nur Idioten am Werk.....Also mein Beauftragung als Baugeräteführer ist ein DIN A4 Blatt (Vordruck von der BG Bau) und war nach weitern Nachforschungen nur für die eine Firma gültig.Das heißt nach Aussage der BG Bau Prävention Team Berlin, das ich die letzen Jahre Baumaschinen ohne gültigen Berechtigungsschein bedient habe und mir wurde geraten, einen Führerschein für Baumaschinen zu machen der wäre dann unendlich gültig.So wie ich das sehe weis eh keiner genau was Sache ist, ich meine die Bau u. Abriss Unternehmen...einige schreiben mit Baumaschinen Führerschein andere schreiben nur mit Berufserfahrung....Ich denke das mit dem Baumaschinen Führerschein ist eine EU Sache ???? Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
MoRCy 1 Geschrieben 12. November 2010 Share Geschrieben 12. November 2010 (bearbeitet) Was du hast ist eine Firmeninterne Beauftragung. Verlässt du die Firma, kannst du den Wisch entsorgen.Du musst in jeder Firma erneut zu dieser Aufgabe eingewiesen und beauftragt werden.Ohne entsprechenden Auftrag des Vorgesetzten oder Beauftragten darfst du idR keine Fahrzeuge des Unternehmens nutzen.Das hat nichts mit der Baumaschinenbedienberechtigung zu tun, dieser ist lediglich ein Befähigungsnachweis.Dein Arbeitgeber hat sich von deiner Befähigung zu überzeugen (Entweder durch eine Arbeitsprobe oder die Baumaschinenbedienberechtigung) und dann bekommst du einen Fahrauftrag. Dieser kann auch schlicht der Arbeitsvertrag sein, in dem eben steht, dass du für diese Firma mit Baumaschinen zu arbeiten hast.Ist übrigens beim Gabelstapler das Gleiche.Ohne Fahrauftrag kanns tatsächlich großen Ärger für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geben - spätestens wenn was passiert und der Arbeitgeber sagen kann, du hättest garnichts auf der Maschine zu suchen gehabt.Der Fahrauftrag kann wie gesagt entweder ein separater Zettel, ein Teil des Arbeitsvertrages oder ein Vermerk im Fahrausweis sein und betrifft immer nur die aktuelle Firma. Unter Umständen muss der Fahrauftrag auch bei Bedarf erweitert werden. Neue Fahrzeuge / Fahrzeugtypen zum Beispiel. Der Fahrauftrag MUSS schriftlich erteilt werden. bearbeitet 12. November 2010 von MoRCy Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
ZX250 104 Geschrieben 12. November 2010 Share Geschrieben 12. November 2010 Sind hier den nur Idioten am Werk.....Ich denke das mit dem Baumaschinen Führerschein ist eine EU Sache ????Beauftragung, Baumaschinenführerschein, Fahrbefehl, .... das ist ja schlimmer als bei der Armee Da bin ich aber gerne ein Idiot,ich brauch´ mich nur selber fragen, kannst du es oder läßt du es lieber sein. Ich brauche keinen Marschbefehl, keine Beauftragung, usw., denn ich bin keine Marionette. Genau aus diesem Grund bin ich selbstständig.OK, in großen Firmen oder bei Behörden kann ich´s schon verstehen, denn Ordnung muss sein und nicht jeder kann mal eben "Just for Fun" auf eine Maschine steigen und Sandkastenspiele machen. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
MoRCy 1 Geschrieben 12. November 2010 Share Geschrieben 12. November 2010 (bearbeitet) Und du meinst, als Selbstständiger betrifft dich das alles nicht?Du wirst auch beauftragt auf dem Grundstück eines Kunden bestimmte Aufgaben zu erledigen. Brauchst du auf einmal andere / größere Maschinen musst du das in der Regel auch mit dem Auftraggeber absprechen aufgrund der höheren Kosten, evtl. der Tragkraft des Bodens und was weis ich nicht alles.Wenn du deinen Kunden nicht von deiner Eignung überzeugen kannst, bekommst du den Auftrag nicht oder bist ihn ganz schnell wieder los. bearbeitet 12. November 2010 von MoRCy Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Erdwin 33 Geschrieben 12. November 2010 Share Geschrieben 12. November 2010 Was haben Kosten etc. mit einem Befähigungsnachweis zutun?Solange keine einheitliche Richtlinie besteht ist das doch egal ob jemand mit Bagger - oder Kreditkarte Bagger fährt.Rechtlich gesehen ist es jedem Arbeitgeber freigestellt ob er sowas ausstellt ,weil im Schadensfalle ist der Arbeitgeber in der Pflicht ,außer bei grober Fahrlässigkeit.GrußErdwin,der mit Gesellenbrief Baumaschinen fährt Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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