Beat 3 Geschrieben 11. Oktober 2010 Geschrieben 11. Oktober 2010 (bearbeitet) ...Und wenn die FFST NICHT benutzt worden wäre und der Kran in BEIDEN FÄLLEN aus der Kabine raus gesteuert worden wäre, würden BEIDE KF´s heute noch LEBEN... gut es könnte stattdessen ein Schaler/Maurer auf der Bühne gestanden sein und der den abflug gemacht haben.Ja genau. In beiden Fällen ein sehr unglücklicher Fall. Das ist immer sehr unglücklich und schlimm wen es tote auf einem Arbeitsplatz gibt.Doch ja im Betracht des Kranführers, da würde ich es lieber haben das es mich als Kranführer erwischt, als das ich jemandem an meinem Arbeitsplatz auf dem Gewissen habe muss. Auch das klingt makaber, doch ja lieber selbst drauf gehen, als andere Leute auf dem Gewissen haben.Wie sieht es da bei Euch puncto Höhensicherung aus. Schon was davon gehört? In anderen Ländern ist es Pflicht sich ab 3m Höhe zu sichern. bearbeitet 11. Oktober 2010 von 08/15-user Zitieren
Gast Alwin Geschrieben 12. Oktober 2010 Geschrieben 12. Oktober 2010 Hi!Zuerst mal was rechtliches zu dem Fall...Bei uns gilt: Mitfahren auf der Last VERBOTEN, ausgenommen, wenn AUSREICHENDE SICHERUNG durch entweder Brüstung oder Sicherungsgurt vorhanden.Beim Fahren mit Funkfernsteuerung IST NEBEN DER anzuschlagenden Last zu stehen, NICHT AUF der Last. D.h. wenn ich das Gesetz bei uns ganz scharf lese, DARF ich zwar MIT DER FFST den Kran führen, aber NICHT NEBENBEI NOCH ANDERE TÄTIGKEITEN AUSFÜHREN!!!!Bei uns gilt natürlich auch, das sich ab gewissen Höhen der Arbeiter gesichert sein muß. Die genaue Höhe entzieht sich jetzt meiner Kenntnis...Nach mehreren Gesprächen und telefonaten mit den verschiedensten Leuten heute, es sind ausnahmslos ALLE schockiert von dem, was da passiert ist, ich auch. Aber es sagt jeder, auch die Kranführer unter meinen Bekannten, das mit der Funkfernsteuerung viel "Schindluder" (sagt man so bei uns) getrieben wird. D.h. es werden Sachen gemacht, die eigentlich VERBOTEN sind.Und aus höheren Stellen hab ich erfahren, daß aufgrund der Unfälle (und das sind nicht die einzigen...) mit den FFST darüber nachgedacht wird, die Ausbildung für FFST zu verstärken bzw. eigene Ausbildungen dafür einzuführen. Oder der Einsatz der FFST wird GENEHMIGUNGSPFLICHTIG, so wie in der Schweiz der Einsatz eines Mannkorbes bei der SUVA angemeldet werden muß.Wie gesagt, noch ist nix konkret und gesetzlich....... Zitieren
Beat 3 Geschrieben 12. Oktober 2010 Geschrieben 12. Oktober 2010 ...Beim Fahren mit Funkfernsteuerung IST NEBEN DER anzuschlagenden Last zu stehen, NICHT AUF der Last. D.h. wenn ich das Gesetz bei uns ganz scharf lese, DARF ich zwar MIT DER FFST den Kran führen, aber NICHT NEBENBEI NOCH ANDERE TÄTIGKEITEN AUSFÜHREN!!!!...Na Bravo! Also auf gut Deutsch übersetzt und kurz zusammen gefast, wie Du dies hier geschrieben hast, und ich verstanden habe, haben in den beiden Fällen die Kranführer sogar gegen mehrere Gesetzesgebungen verstoßen. Sprich so zu sagen fast alles falsch gemacht wo man falsch machen konnte, und verboten ist.Daher reines Selbstverschulden, der beiden Kranführer.Daher verstehe ich nicht wie Du in deinem ersten Beitrag über die FFST geflucht hast, quasi der FFST die Schuld an den tödlichen Unfälle gegeben hast.Wen Menschen bei arbeiten scheinbar bewusst Fehler machen, und dabei sogar ums Leben kommen, dann ist dies reine Selbstverschuldung der Menschen, und nicht der "Arbeitsgeräten". Zitieren
Gast Alwin Geschrieben 12. Oktober 2010 Geschrieben 12. Oktober 2010 Na hätten die NICHT die FFST in den Händen gehabt und wären, wie es sich für einen Kranführer gehört in der Kabine gesessen, wären die Unfälle zu 99% NICHT passiert.... DASS die Kollegen FEHLER gemacht haben, ist unbestritten.. Zitieren
Torsten K 56 Geschrieben 12. Oktober 2010 Geschrieben 12. Oktober 2010 Das du die FFSt nicht leiden kannst, haben wir wohl verstanden, da du es immer wieder ansprichst.Ich persönlich habe überhaupt nichts dagegen, diese zu benutzen, im Gegenteil. Mit der Kabelsteuerung durch die Gegend zu laufen ist auch kein Vergnügen.Und es ist einfach schlicht unrealistisch zu erwarten, dass jeder Kranführer von einer Kabine aus steuert, zumal die meisten Untendreher gar keine mehr haben.Wenn jemand solche Dummheiten begeht, wie hier beschrieben, dann kann die FFSt nichts dafür, sondern der Anwender. Zitieren
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