Smille 0 Geschrieben 16. Oktober 2010 Geschrieben 16. Oktober 2010 Ausschalten, am besten auch die Automatik für die Pendelachssperre übers Bremspedal. (Es sei denn man findet es cool immer mal auf 3 Räder durch die Gegend zu fahren.) Zitieren
Michael Jahn 18 Geschrieben 16. Oktober 2010 Autor Geschrieben 16. Oktober 2010 (bearbeitet) Und Michael Jahn gibt es nun den Gesetzestext von der BG, den brauch ich dann ja bei fahrten auf öffentlichen Strassen Bei der BG finde ich jedenfalls nichts, denke mal Du wirst da was falsch verstanden haben In diesem Sinne, Pendelachssperre aus, und Feuer Nein,ich habe es nicht falsch verstanden.Ich fahre selbst schon seit knappen 30 Jahren Baumaschinen. Deswegen habe ich ja auch mein Veto eingelegt und die folgende Diskussion mit dem freundlichen der BG darüber,sagt mir auch,das ich nichts falsch verstanden habe.Der genaue Gesetzestext folgt,sobald ich ihn habe. bearbeitet 16. Oktober 2010 von Michael Jahn Zitieren
Baumaschinendoktor 23 Geschrieben 16. Oktober 2010 Geschrieben 16. Oktober 2010 Ich wollte zwar zu diesem Quatsch nix schreiben aber da das Thema ja doch immer wieder nach oben kommt mach ich's dann doch.Punkt ein, sollte es so sein, das bei der BG irgendwer der Meinung war Bagger sollten auf öffentlichen Straßen mit gesperrter Achse unterwegs sein, wird dieser welche wohl inzwischen wieder Regale bei ALDI auffüllen. Die Gründe wieso das eher ein Punkt der Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer ist sind zu Hauf gegeben. Denkt auch mal an eine Gefahrenbremsung unter ungleichmäßiger, achsweiser Gewichtsverteilung.Dann denkt bitte dran, dass die Betriebserlaubnis die Maßgabe ist die einzuhalten gilt. ich keine KEINEN Bagger in dessen Datenbestätigung steht die Pendelachse ist bei Straßenfahrt zu sperren. Wer gegen die gegen die Vorschriften der Betriebserlaubnis handelt handelt gegen die des Kraftfahrtbundesamts und dann doch auch gegen die STVO und STVZO. Versteh ich was falsch?Ich würde in jedem Fall der Betriebserlaubnis folgen!! Zitieren
Atlas1305 0 Geschrieben 16. Oktober 2010 Geschrieben 16. Oktober 2010 Ich bin jespannt, mein Anruf bei der BG ergab nur, dass die Auflagen der Betrieberlaubnis die zum führen im öffentlichen Strassenverkehr berechtigt bindend ist, es kannte keiner einen Gesetzestext der BG der besagt das die Pendelachssperre eingeschaltet werden muss.Drum hätte ich gern den Gesetzestext um ihn der BG und Atlas mal vorzulegen, Schickes WE Zitieren
Atlas1305 0 Geschrieben 16. Oktober 2010 Geschrieben 16. Oktober 2010 Ganz genauso hat es mir die BG auch erklärt und auch nur das macht Sinn Zitieren
Recommended Posts
Diskutiere mit!
Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.