Betriebsratvorsitzender † 6 Geschrieben 15. September 2010 Autor Geschrieben 15. September 2010 (bearbeitet) BG BAU Heft..Auf Seite 9 bis 11 wird deutlich gesagt wer haftet. Bei Baumaschinen ist es immer wieder das gleiche. An vielen Geräten ist nichts dran, keine Zurrpunkte vorhanden. Der Fahrer bekommt einen Auftrag einen Bagger von A nach B zu fahren, Er kennt den Bagger gar nicht, hat ihn noch nie gesehen. Er hat einen supermodernen Tieflader mit jede Menge erstklassiges Material zum verzurren. Dann steht er da und weiss nicht wo er das am Bagger befestigen soll.Nimmt er den Bagger nicht mit hat er ein Problem mit seinem Arbeitgeber. Also strickt er sich irgendwas zusammen und fährt los. Wenn man ihn anhält -und die Kontrollen mehren sich- fängt er sich eine Anzeige und bekommt Punkte.Im Falle eines Personenschadens eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung.Den Kleinsten, den packt man sich, die Maschinenhersteller die Zurrpunkte anbringen müssen, aber ein paar hundert Euro sparen wollen, die gehen leer aus. Das kann ja wohl nicht sein.7.2 Erd- und StraßenbaumaschinenDer Hersteller von Erd- und Straßenbaumaschinen muss die Maschinen mit geeignetenZurrpunkten versehen und kennzeichnen, deren Nutzung muss in der Betriebsanleitungbeschrieben sein. (DIN EN 474-1 Erdbaumaschinen, DIN-EN 500-1 Straßenbau -maschinen) bearbeitet 15. September 2010 von Betriebsratvorsitzender Zitieren
Betriebsratvorsitzender † 6 Geschrieben 15. September 2010 Autor Geschrieben 15. September 2010 Deshalb hat der Tiefladerfahrer immer Gurte oder Ketten dabei mit Haken ohne Sicherungsstift, sonst geht gar nichts. Er ist gezwungen zu improviesieren, weil da welche an einer Maschine die soviel kostet wie ein Einfamilienhaus ein paar hundert Euro sparen wollen.Dabei ziehen Sie den Käufer mit rein, wenn was passiert ist der auch dran. Zitieren
Betriebsratvorsitzender † 6 Geschrieben 15. September 2010 Autor Geschrieben 15. September 2010 Auf Seite 9 bis 11 wird deutlich gesagt wer haftet. Bei Baumaschinen ist es imer wieder das gleiche. An vielen Geräten ist nichts dra, keine Zurrpunkte vorhanden. Der Fahrer bekommt einen Auftrag einen Bagger von A nach B zu fahren, Er kennt den Bagger gar nicht, hat ihn noch nie gesehen. Er hat einen supermodernen Tieflader mit jede Menge erstklassiges Material zum verzurren. Dann steht er da und weiss nicht wo er das am Bagger befestigen soll.Nimmt er den Bagger nicht mit hat er ein Problem mit seinem Arbeitgeber. Also strickt er sich irgendwas zusammen und fährt los. Wenn man ihn anhält -und die Kontrollen mehren sich- fängt er sich eine Anzeige und bekommt Punkte.Im Falle eines personenschadens eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung.Den Kleinsten, den packt man sich, die Maschinenhersteller die Zurrpunkte anbringen müssen, aber ein paar hundert Euro sparen wollen, die gehen leer aus. Das kann ja wohl nicht sein. Zitieren
meisterLars 262 Geschrieben 15. September 2010 Geschrieben 15. September 2010 Wir verlangen vom Lieferanten, das er die Maschine kostenlos nachrüstet Naja, wenn größere Firmen (so wie ihr), die auch entsprechend oft Neumaschinen kaufen, eine Nachrüstung verlangen, dann wird sich der Hersteller wohl irgendwie rühren. Aber wenn kleine Firmen (so wie wir), die sich nur alle paar Jahre mal ne neue Maschine zulegen, auch eine Nachrüstung verlangen, dann wird das wohl im Sande verlaufen... Zitieren
Betriebsratvorsitzender † 6 Geschrieben 15. September 2010 Autor Geschrieben 15. September 2010 (bearbeitet) An dieser Raupe ist kein Zurrpunkt. Der Fahrer muss die Maschine auf abenteuerliche Weise festmachen. Wir verlangen vom Lieferanten, das er die Maschine kostenlos nachrüstet bearbeitet 15. September 2010 von Betriebsratvorsitzender Zitieren
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