Mr_Jay-X 7 Geschrieben 7. September 2010 Geschrieben 7. September 2010 Hallo zusammen.bald geht es in die neue Wohnung und seit einigen Tagen quält mich die Frage:Muss ich meine jetzige Wohnung renovieren!?Einzug war am 01.04.2007.Die Wände wurden insgesamt 2 x gestrichenIm Vertrag steht " Die Wohnung ist renoviert ( handwerkerqualität ) zu übergeben "Nach mehrfachen durchforsten von Seiten im Internet bin ich immer noch nicht fündig geworden da es soviele unklare aussagen gibt bzw das Kaudawelch der Gerichte nicht zu verstehen ist!Wer kann mir eine klare ansage machen was ich tun muss nach dem auszug!?Wenn möglich mit Quellenangabe im Internet wo ich mir was als Beweis für den Vermieter ausdrucken kann.Danke =)LGDennis Zitieren
adk 6,3 fan 0 Geschrieben 7. September 2010 Geschrieben 7. September 2010 Also ich musste es,sogar Fenster putzen,Türen abseifen und die Tapeten abpopeln und alles überstreichen. Zitieren
sarodo 1.199 Geschrieben 7. September 2010 Geschrieben 7. September 2010 hallo,du muss die Wohnung dem Vermieter so übergeben wie du sie bekommen hast. Am besten Morgen beim Mieterschutzbund eintreten kostet paar Euros und die wissen damit umzugehen.Gruss Zitieren
LH2010 2 Geschrieben 7. September 2010 Geschrieben 7. September 2010 Hallo.übergebe die Wohnung vor allem sauber, wenn im Mietvertrag steht weiß gestrichen, oder es ist schriftlich so hinterlegt wie übernommen. Dürfte dann wenn Du nicht überall Dübel gesetzt hast kein Problem sein. Sepp Zitieren
Form 8A 246 Geschrieben 8. September 2010 Geschrieben 8. September 2010 (bearbeitet) Im Vertrag steht " Die Wohnung ist renoviert ( handwerkerqualität ) zu übergeben "Moin Dennis, eine solche Klausel ist gemäß Urteil des BGH vom September 2007 ungültig. Näheres findest du hier und hier hallo,Am besten Morgen beim Mieterschutzbund eintreten kostet paar Euros und die wissen damit umzugehen.GrussNach meinen Erfahrungen mit einem Mieterschutzverein in einer nordrhein-westfälischen Stadt ist das nicht unbedingt die beste Entscheidung. So musste ich mehrere Wochen bis Monate auf ein Beratungsgespräch warten, Formulare und Verträge waren nicht zu erhalten und ansonsten war die telefonische Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle äußerst schwierig, da die Leitung immer belegt war. Zwangsläufig musste man dann persönlich die GS aufsuchen. Merkwürdigerweise telefonierte dort niemand, dafür führten die Mitarbeiterinnen Privatgespräche und feilten sich (vielleicht auch gegenseitig ) die Fingernägel. Die vollmundigen Versprechungen einer Werberin und in den Werbeschriften entpuppten sich damit sehr schnell als Seifenblase. Und dass dieser Mieterverein völlig unfähig war wurde mir später sowohl von Mitarbeitern der örtlichen Verbraucherschutzzentrale als auch anderen absolut bestätigt. Das Mitglied erhielt hier also keinen Schutz, sondern diente nur als Dukatenesel. Der Abschluß einer entsprechenden Rechtschutzversicherung scheint mir der bessere Weg zu sein. Ich kann mir dann zumindest einen qualifizierten Anwalt zeitnah selbst heraus suchen. bearbeitet 8. September 2010 von Form 8A Zitieren
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