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Gast R.Müller
Geschrieben
Ist die Idee den wirklich so neu ?
Ich weiss von einem Baggerharvester ,auch ein Atlas ,der hat das seit einigen Jahren schon .
Idee und Erfindung ???

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Gast R.Müller
Geschrieben
In dem Bericht steht :
Für Strassenfahrten kann die Zusatzachse angehoben werden ,um den Verschleiss zu minimieren .
Frage :
Hat die Maschine eine ABE ( Allgemeine Betriebserlaubniss ) und darf in der Form im Öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen ?
Geschrieben (bearbeitet)
Neu ist die Idee nicht, bei Harvestern und Rückezügen in der Forstwirtschaft wird diese Methode seid Jahren angewand und auch Kompaktlader wie die von Gehl wurden schon mit solchen Ketten ausgerüstet.

Aber keine schlechte Idee bearbeitet von nico
Geschrieben
Wenn du dir eine MobilbaggerABE mal durchliest,
wirst du feststellen das fast alle Mobilbagger illegal auf der Straße unterwegs sind.
Oder wer holt vor jeder fahrt auf öffentlichen Straßen eine Erlaubniss nach §29 STVO ein?

Und die Idee ist insofern neu das man die AbstützSchildhalterungen verwendet um eine 2.te Achse
aufzubauen.





Geschrieben
hi

meinst du das hier:

§29 Übermäßige Straßenbenutzung

(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.

(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.

(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld läßt.

punkt 3 ????

MfG
Marko

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Gast
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