Aka 1.776 Geschrieben 5. Februar 2022 Geschrieben 5. Februar 2022 (bearbeitet) ...so wie die Juristen z.B. ein "unverzüglich" als "ein / das Handeln ohne schuldhaftes Zögern" auslegen, definieren, so würde ich das "regelmäßige Überprüfen" so auslegen, dass die Zeiträume so zu wählen sind, dass man entstehende Probleme erwartungsgemäß rechtzeitig erkennt / erkennen kann. Da wird wohl auch die Erfahrung eines Maschinisten / Kranführers evtl. auch mit einem bestimmten Kran / Krantyp und auch die Relevanz des entsprechenden Bauteils für die Sicherheit / Standsicherheit eines Kranes wohl mit reinspielen. Ein Hubseil ist eine vollkommen andere Hausnummer als z.B. das Katzseil oder das Drehwerk, ein Bolzen in der Abspannung, am Ausleger oder Turm ist eine andere Sache als ein im Betrieb irrelevanter Bolzen, etc. Und wenn im Umschlagstext des Krankontrollbuches als Beispiel für die tägliche Prüfung schon der Verschleiß des Hubseils genannt ist... dann würde ich davon ausgehen, dass ein für die Standsicherheit relevanter Bolzen die gleiche oder gar eine höhere Priorität hat. ...hier z.B. eine Sache die mir vor Jahren passiert ist und wo ich festgestellt hab, dass selbst eine ausführliche Abfahrtskontrolle zu wenig sein kann... da hab ich ca. 2-300km vor dem Entladeziel einen LKW-Auflieger übernommen, es war alles i.O., keine losen Radschrauben, keine Reibspuren, nichts... dabei waren sämtliche Auflieger dieser Spedition in einem Zustand, dass die Reifen gewöhnlich eher zu fest als zu locker saßen... da waren bei einem Wechsel erhebliche Kniffe nötig um die auf der Nabe festgerosteten Reifen ab zu bekommen. Und an der Rampe laufe ich so am abgestellten Sattelzug vorbei um am Heck die Luftfederung auf die Höhe der Rampe einzustellen und sehe so beim Vorbeilaufen an den Trailerachsen im Augenwinkel das hier... bearbeitet 5. Februar 2022 von Aka 1 Zitieren
Venieri563 164 Geschrieben 5. Februar 2022 Geschrieben 5. Februar 2022 Die Felge ist jetzt bereit, ein Grill zu werden… 🤗 1 Zitieren
SirDigger 2.258 Geschrieben 24. März 2022 Geschrieben 24. März 2022 (bearbeitet) On 22.7.2021 at 08:28, SirDigger schrieb: Kran um 103% überlastet 1 Toter 1 Verletzter mit falschem Pass Der ganz normale Wahnsinn auf deustchen Baustellen, hier hat auch grad ein Semiprivat Typ nen Rohbau hingestellt, mit einem kran... der hätte schon vor 15 Jahren in den Hochofen gehört. Hier mal das juritische Nachspiel Teil 1 Bauunternehmer und Kranführer zu 1 Jahr + 8 Monaten auf bewährung verurteilt Da ist soviel falsch gelaufen, das glaubt man kaum, Zitat Inklusive des Kettengehänges ergab sich laut Gutachter eine Gesamtlast von 2176 Kilogramm. Zugelassen war der Kran aber nur für 1070 Kilogramm – eine Überladung um gut 103 Prozent. und trotzdem ist 1 Menschenleben und 1 Schwerverletzter gerade mal eine Strafe als würde man wiederholt Schwarzfahren. Der Prozess gegen den Kranaufsteller/Vermieter läuft wohl noch, Ich frag mich was das für eine Ranzbude gewesen sein muss der so einen Haufen Kernschrott vermietet hat, aber so ist das auf deutschen Baustellen,. je billiger desto besser. bearbeitet 24. März 2022 von SirDigger 1 2 Zitieren
Aka 1.776 Geschrieben 24. März 2022 Geschrieben 24. März 2022 2176 kg / 1070kg *100% = 203, 4 % ... die finale Überlastprüfung zur Erlangung der Betriebserlaubnis wird mit 125% gefahren... das ist das Maximale, das jeder Kran inklu. Sicherheiten abkönnen muß. Ich frage mich, wie man mit einer abgebrochenen / abgerosteten Überlasteinrichtung bei der Montage die nötige Kalibrierung vornimmt. Genau genommen gehört der Bauunternehmer, der Polier -welchem mindestens das Fehlen des nötigen UVV-Prüfprotokolls, etc. auffallen muß und so etwas auf seiner Baustelle duldet-, dazu der Kranfahrer... die Überlasteinrichtung darf im Betrieb nicht als "Waage" benutzt werden... der Kranfahrer hat die angeschlagene Last zu prüfen, darf nur innerhalb der Lastmomentkurve des jeweiligen Kranes fahren... also nicht einfach mal Anheben und z.B. Rausfahren bis der Kran abschaltet- und dazu der Monteur -der den Kran mit defekter Überlasteinrichtung montiert und hat in Betrieb gehen lassen- weggesperrt. Dabei bin ich wahrlich nicht zimperlich... und hab auch schon mal z.B. mit einem LH 71EC (Maximallast 5.600kg) von einem LKW erst eine 5to.-Platte Kranballast abgeladen und weil auf dem Anhänger noch eine mit knapp 7Tonnen lag... die einfach mal (mit minimaler Ausladung im Maxiamllastbereich) angehängt, vorsichtig / ruckfrei 10cm angehoben, vorsichtigst zentimeterweise noch weiter Richtung Turm gefahren und ganz vorsichtig / ruckfrei die 1-1,20 m abgelassen und abgesetzt. Eigentlich hab ich damit gerechnet, dass die Überlast anschlägt, ich die Last garnicht angehoben bekomme... und der Fahrer warten muß bis einer der beiden großen Kran-LKWs zurück ins Lager kommt um die Platte damit abzuladen. Danach hab ich sofort den zuständigen Kransachverständigen der die Überlasteinrichung eingestellt hat angerufen, ihm mitgeteilt, dass ich grad vorsichtig nen 125% Überlasthub gefahren hab, er doch bitte mal gucken soll und den Kran (Lagerplatzkran... also nicht im permanenten Baustellenbetrieb mit überschaubarem Bedienpersonal (meist Werkstatt oder Kranmonteure) sobald möglich runterdrehen / die Einstellung korrigieren soll. 1 Zitieren
Torsten K 56 Geschrieben 27. März 2022 Geschrieben 27. März 2022 Ein Kran, der ordentlich gewartet und entsprechend den Vorschriften geprüft und getestet wird, kann auch 30 oder 40 Jahre alt sein. Das Alter ist nicht das Problem. Das Problem ist die teilweise grassierende Sorglosigkeit im Umgang mit einer Maschine, mit welcher man die Gesetze der Physik herausfordert. Als Kranmonteur mach ich mir da immer meine Gedanken und versuche, mit höchster Sorgfalt zu arbeiten und auch meine Sachkundeprüfung mit höchster Sorgfalt durchzuführen, damit genau sowas nicht passiert. 2 Zitieren
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