Atlas1504 0 Geschrieben 14. Juni 2010 Geschrieben 14. Juni 2010 Huhu,hab da mal eine Frage. Ab wann muss ein Begleitfahrzeug dabei sein? Folgendes ist bei uns passiert. Haben letzte Woche einen Volvo EC240 Kettenbagger auf die Baustelle bekommen. Der Bagger mit 25 Tonnen Eigengewicht wurde mit einem Tieflader (3Achs-Maschine - 3Achs-Auflieger) gebracht. Dahinter fuhr ein Begleitfahrzeug, welches nur die Rundumleuchten an hatte. Überbreite hatte der Bagger auch nicht. Mein Polier regt sich jetzt bissel auf, weil die Baustelle das Begleitfahrzeug zusätzlich mit bezahlen soll. Der Tieflader fährt oft für uns und hat auch schon schwerere Maschinen ohne BF gefahren. Gibt es evtl. neue Regelungen? MfG Senny Zitieren
Bato 4 Geschrieben 17. Juli 2010 Geschrieben 17. Juli 2010 Mahlzeit, ob ein Begleitfahrzeug dabei sein muss oder nicht steht in der Genehmigung für den Transport kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.Bei nem 25 t Bagger ohne Überbreite hab ich auch noch nich gehört das n Begleitfahrzeug dabei war.Könnt euch ja ma die Genehmigung zeigen lassen denn habt ihr Klarheit. 1 Zitieren
MoRCy 1 Geschrieben 17. Juli 2010 Geschrieben 17. Juli 2010 (bearbeitet) vieleicht gibt euch ja Wikipedia etwas Durchblickhttp://de.wikipedia.org/wiki/Begleitfahrzeug"Eine einfache Version eines Begleitfahrzeuges ist jedes beliebige Kraftfahrzeug. Oftmals wird der Einsatz eines Gelblichts angeordnet.""Die Behörde, die einen Schwertransport genehmigt, kann in dieser Genehmigung anordnen, ob und welches Begleitfahrzeug vor oder hinter dem Transport fährt und ob oder wo eine zusätzliche Polizeibegleitung erforderlich ist."Spricht also, wenn die Genehmigung dies vorgegeben hat, nichts dagegen den LKW wie von euch beschrieben zu begleiten und dann natürlich Fahrzeug und Fahrer auch in Rechnung zu stellen. bearbeitet 17. Juli 2010 von MoRCy Zitieren
ZX250 104 Geschrieben 17. Juli 2010 Geschrieben 17. Juli 2010 Also,für Tieflader gibt es Dauergenehmigungen, wenn das Gesamt-Zuggewicht 40 t überschritten wird. Hierbei gibt´s dann auch die Ausnahmegenehmigung, wenn das Verhältnis Zugfahrzeug/Anhänger um mehr als das 1,5 fache überschritten wird. Das regelt § 29 STVO und § 70 STVO. Die meisten Unternehmen, die Baumaschinen transportieren, haben diese entsprechenden Scheine. Dazu sind bei Neuanträgen umfangreiche Bescheinigungen (UB des Herstellers, TÜV, usw.) erforderlich. Die Sache ist auch nicht preiswert.Wenn es über 3 m Breite geht, sind Einzelgenehmigungen erforderlich, deshalb sind die meisten Bagger so konstruiert, das die Laufwerke/Transportbreite nicht breiter als 3 m sind. Hat ein Unternehmer die Erlaubnis, über 40 t und evtl. mit Überlänge zu fahren, sind in NRW keine Transportanmeldungen erforderlich. Wir haben unseren Hitachi ZX 250 (ca. 27 t) schon kreuz und quer durch Deutschland und auch schon per Fähre nach Dänemark fahren lassen und haben noch niemals ein Begleitfahrzeug dabei gehabt.Selbst für diesen 100-Tonnen Zug sind keine Einzelgenehmigung und bei 3 Meter Breite kein Begleitfahrzeug erforderlich! Transport in Bielefeld Transport in Bayern von Bergkirchen (bei Dachau) nach Augsburg... Zitieren
ZX250 104 Geschrieben 17. Juli 2010 Geschrieben 17. Juli 2010 ...ausgeführt durch Firma Penzenstadler Abtransport aus Brilon in Richtung Bielefeld, ... Zitieren
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