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Geschrieben
Der Betriebshaftpflicht würde ich das nur vorsorglich zur Prüfung melden,
allerdings mit einem ausdrücklichen Zahlungsverbot ohne die eigene Zustimmung nach Prüfung.

- Ihr habt im Auftrag gehandelt,
-das ganze war auf einem umzäunten Privatgrundstück,
-welches nicht nicht zum öffentlichem Verkehrsraum zählt(wenn der Eigentümer das Tor offengelassen hat, hat
er seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt)
-
Wenn dann ist der Eigentümer dran, der seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat.



Ja ,stimmt.Es ist auch so,wenn jemand auf ein fremdes Grundstück geht und auf eine brüchige Leiter steigt,muss der Eigentümer leider dafür haften,wenn der Fremde zu schaden kommt



Das bezweifele Ich aber mal stark.... zumindestens wenn das Grundstück oder der Bereich eingezäunt ist.


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Geschrieben
Micha,

die Geschichte kommt mir von der Thematik her bekannt vor. Ich bin mir sicher, dass es hier schon genügend Rechtssprechung gibt. Nach meiner Auffassung ist es so:

Durch die Umzäunung war sichergestellt, dass niemand den Gefahrenbereich betreten konnte. Daher seid ihr aus der Haftung raus. Anstelle des Eigentümers würde ich ohnehin sofort Strafanzeige mindestens wegen Hausfriedensbruchs erstatten. Da das Gelände umzäunt ist, würde ich auch mal an schweren (wg. Umzäunung) Einbruch denken. Die Aussage mit der Abkürzung kann ja auch erfunden sein. Bei so einer Unverschämtheit würde ich voll kontern.
Aber hier mal ein ähnliches Urteil:

http://www.kostenlose-urteile.de/Notdurft-...en.news8774.htm

Im Grundsatz das gleiche. Dir obliegt keine Sicherungspflicht für Leute, die das Grundstück unbefugt betreten.
Dein Anwalt wird dir sicher noch ein paar ähnliche Urteile ausdrucken können.

Und zur Frage, warum die AOK sowas macht:

Da sitzen eben die 4-Punkte Juristen, und nicht die Guten wink.gif. Aber eigentlich sollten die sowas auch wissen.

Möglich ist auch, dass die auf diene Unwissendheit spekulieren und das einfach mal auf Gut-Glück rausschicken.

Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, wie's weitergeht.

Grüße,

Bugs

P.S. Alle Angaben ohne Gewähr, Rechtsberatung selbstverständlich nur durch zugelassene Juristen (ich nicht)
Geschrieben (bearbeitet)
Hier noch ein Urteil:

http://www.rp-online.de/immobilien/ratgebe...aid_339593.html

Der Graben sollte keine Außergewöhnliche Gefahr darstellen. Wie tief war er denn? Wäre er bei Tage zu sichern gewesen?

Edit: Noch eines:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topi...c_id=52917&

Dort wird auch der Zaun und dessen Höhe erläutert. Da der Zaun wohl gegen Einbrecher dienen soll, ist er sicher geeignet, andere davon abzuhalten.

Grüße,

Bugs bearbeitet von BugsBunny
Geschrieben
Zwei Fragen:
  • Wie konnte der Verunfallte auf das umzäunte Betriebsgelände gelangen?
  • Wer war für die Baustellensicherung auf dem Betriebsgelände zuständig ? (nach Werkvertrag ?)
Geschrieben
Mir ist noch was eingefallen.

Meiner Auffassung nach, habt ihr direkt mit der AOK gar nix zu tun. Die müsste sich an den Grundstückseigentümer wenden und von dem dann das Geld holen/einklagen. Erst wenn das geschehen ist, kann der Grundstückseigentümer dann euch widerrum auf Schadensersatz verklagen.
Den direkten Weg halte ich für Quatsch.

Grüße,

Bugs

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