EX35 222 Geschrieben 7. Juni 2010 Geschrieben 7. Juni 2010 Folgendes Problem,Wir haben für eine Firma auf deren Betriebsgelände einen Graben ausgehoben.Alle weiteren arbeiten ,Kabel verlegen .... Graben verfüllen etc. hat der Kunde übernommen.Der Graben wurde abgesperrt.Der Auftrag lautete: " nur ausbaggern den Rest machen wir "Da sich die Folgearbeiten des Kunden etwas verzögert hatten war der Graben 2 Tage offen.In der 2. Nacht nutzte eine alkoholisierter Mann das Betriebsgelände als Abkürzungund stürtze natürlich in den Graben. (Heimweg von der Kneipe)Das Gelände ist umzäunt und das Tor war geschlossen.Da sich der Mann im Gesicht verletzt hatte ging er natürlich zum Arzt.Der Vorfall war vor über einem Jahr nun stellt die AOK eine Schadensersatzanmeldung.Wie sollen wir uns verhalten?Bitte nur ernst gemeinte Antworten gern auch per PN Zitieren
Maulwurfmax 2 Geschrieben 7. Juni 2010 Geschrieben 7. Juni 2010 Hallo Micha,wass geht dich das alls dritter an. Dein Auftrag wa doch abgeschlossen und ausserdem war wie Du schreibst das Gelände auf dem Du denn Auftrag hattes umzäunt und das Tor war abgeschlossen. Um in denn von Dir erstellten graben zu stürtzen muss Mann ja Mindestens durch das Tor gehen wenn das halt nicht abgeschlossen gewesen währe.Eher sollte man dem alkoholisierten Mann fragen warum er über den Zaun klettern kann dann aber einen Graben nicht sieht - ich mein denn Zaun hatt er ja gesehen oder wie ist Er auf das Gelände gekommen. Ausserdem ist das Unbefugte Betreten doch ein Hausfriedensbruch. Hier probierts die Versicherung halt mal eine zu finden der zahlt. Gruß Maulwurfmax Zitieren
MoRCy 1 Geschrieben 7. Juni 2010 Geschrieben 7. Juni 2010 Tja nun, leider muss man auch dafür zahlen, wenn ein Wachhund einen Einbrecher beist.Ich würde es vorsorglich der eigenen Betriebshaftpflicht melden, die prüfen das dann schon. Zitieren
adk 6,3 fan 0 Geschrieben 7. Juni 2010 Geschrieben 7. Juni 2010 Ja ,stimmt.Es ist auch so,wenn jemand auf ein fremdes Grundstück geht und auf eine brüchige Leiter steigt,muss der Eigentümer leider dafür haften,wenn der Fremde zu schaden kommt Zitieren
EX35 222 Geschrieben 7. Juni 2010 Autor Geschrieben 7. Juni 2010 Die AOK hat sicher schon versucht den "Schwarzen Peter"an die Firma des Betriebsgeländes zu schieben.Und nun wird der "Peter " zu uns geschoben.Auf dem AOK Formular ist die Wahlzwischen:-habe keine Haftpflichtvers.-habe den Vorfall gemeldet-werde den Fall nicht melden...BegründungIst es sinnvoll die Sache der Betriebshaftpflicht zu melden? Zitieren
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