trinkser 0 Geschrieben 25. Mai 2010 Geschrieben 25. Mai 2010 Hallo!Ich hab da mal eine Frage. Und zwar ist ja der Einbau für EG-Kontrollgeräte für Fahrzeuge incl. Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t vorgeschrieben.1.) Was ist dann mit Fahrzeugen unter 3,5 t? Werden bei Fahrzeugen über 2,8 t automatisch überall welche eingebaut?2.) Was ist wenn ich ein Fahrzeug habe welches ein zgG unter 2,8 t habe und mit einem Anhänger fahre und komme dabei auf ein zgG über 3,5 t? Ich habe dabei aber keinen Fahrtenschreiber eingebaut. Steh ich dann auch in der Nachweispflicht oder wie ist das dann?Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielleicht kann mir ja auch einer sagen wo das genau gesetzlich beschrieben ist. Denn ich finde nur die Aussage die ich am Anfang hingeschrieben habe.Vielen Dank! Zitieren
MoRCy 1 Geschrieben 25. Mai 2010 Geschrieben 25. Mai 2010 Also ab 2,8 Tonnen gelten handschriftliche Unterlagen - Nachweis ebenso erfoderlich und bei Fehlen kostenspielig für Fahrer und Unternehmerab 3,5 wird eingebaut und ist auch so vorgeschriebenZugfahrzeug + Hänger auch dann stehst du in der Nachweispflicht Antworten findest du in den FAQ der BAG unter www.bag.de und dann in den MenüsHey frag doch mal nach ob du bei gewissen Gespannen nicht sogar unter die Berufsquali fällst.Eigentlich sollte sich bei All dem dein Chef drum kümmern und nicht du Zitieren
19wolfi84 17 Geschrieben 25. Mai 2010 Geschrieben 25. Mai 2010 bis 3,5 tonnen brauchst normal nix. alles was drüber is auch - ausser du fährst im umkreis von 70 km um den firmenstandort. gruss wolfi Zitieren
MoRCy 1 Geschrieben 26. Mai 2010 Geschrieben 26. Mai 2010 oh mann, welch Unwissen Wolfi erzähl doch bitte nicht falsche Sachen oder erbring den Nachweis darüber wo du dein Wissen herhast.in Deutschland musst du generell bei gewerblich genutzen Fahrzeugen ab 2,8 Tonnen den Nachweis über Lenk und Ruhezeiten erbringen. und zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen kann dies eben handschriftlich erfolgen.70 Km ist auch Blödsinn, es gibt für manche Gewerbe 50Km und für andere Gewerbe 100km um den Firmenstandort, fährt man aber auch nur 1 Km weiter und wird erwischt wirds ohne Nachweis richtig teuer.Ob das was du fährst darunter fällt kann dir ebenfalls die BAG sagen, bzw du dort nachlesen.Werksverkehr muss nebenbei auch beantragt werden. Zitieren
ZX250 104 Geschrieben 26. Mai 2010 Geschrieben 26. Mai 2010 Werksverkehr muss nebenbei auch beantragt werden.Nicht beantragt, sondern nur angezeigt werden. Es gibt darüber keine Bestätigung vom BAG. Die Anzeige ist in den Fahrzeugen mitzuführen. Das ist die Aussage vom BAG in Münster. Formblatt kann von der HP des BAG heruntergeladen werden.Anzuzeigen sind die Fahrzeuge nach ihrer Art, jedoch ohne Kennzeichen.VGMatthiasWerksverkehr muss nebenbei auch beantragt werden. Zitieren
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