Gast seppl5 Geschrieben 19. Mai 2010 Geschrieben 19. Mai 2010 (bearbeitet) Ich Entschuldige mich vor allen Usern für den Vollpfosten ! Wird nicht mehr vorkommen Sorry tut mir leid MoRCy !!! bearbeitet 19. Mai 2010 von handreas Zitieren
HitachiBagger 6 Geschrieben 19. Mai 2010 Geschrieben 19. Mai 2010 ...wenn du nicht grad ne Orangene Tafel an deinem 7,49t hast ,dann kannst du dir zu 98 % sicher sein das dich der BAG nich rausziehen wird ! Glaub mir ich weiss wovon ich rede Da haben wir andere Erfahrungen gemacht Wir wurden schon öfters kontrolliert. Und Sicherheit wird bei uns groß geschrieben Die Fahrer werden jedes Jahr auf ein Ladungssicherungsseminar geschickt, wir verwenden immer aktuelle Spanngurte sowie Verzurrketten, selbst bei Werkzeugen wie Schubkarren etc. wird nen Netz über die Pritsche gespannt. Das BAG kontrolliert also auch kleine Lkw`s, alles routinemäßig. Meiner Meinung nach auch richtig so, wenn ich die ganzen "Kraut und Rüben" Transporter sehe mit halblebigen Verzurrmaterial (wenn überhaupt)... Zitieren
EX35 222 Geschrieben 20. Mai 2010 Geschrieben 20. Mai 2010 Hallo,Ich würde gern auch mitreden,aber ohne gleich gefressen zu werden.Ich habe das gleiche Problem wie am Anfang des Beitrags:Kleiner LKW 10.5tfrühs mit dem Minnibagger auf dem LKW 5 km zur Baustelle 6.45UhrFrühstück 9.00 UhrTagsüber baggern mal schnell mit dem LKW nach Hause Mittag essen Rüttelplatte holen etc. 12.00Uhrzum Feierabend nach Hause 16.30 UhrDrei kleine Spitzen auf der Scheibe das wars.Ich komme nie aus dem 50 km Kreis raus.Fahrtenschreiber ist für mich nur lästig.(Würde mich auch gern mal per PN mit jemand drüber unterhalten) Zitieren
Willi 65 0 Geschrieben 20. Mai 2010 Autor Geschrieben 20. Mai 2010 (bearbeitet) Hallo Micha!Hab gesucht und:Du kannst den LKW runtertypisieren lassen (ich glaub in Deutschland heisst es "Ablasten") auf 7,499t. Ergebnis: Du bist von ALLEN Kontrollgerätpflichten ( also auch Tachoscheibe) befreit. Transportieren darfst du dann z.b.: Bagger, Rüttelplatte, Mischmaschine... (Maschinen zur Berufsausübung), diverse Löffel (Ausrüstung zur Berufsausübung), Sand, Schotter, Kalk, Zement... ( Material zur Berufsausübung ) Das einzige was du brauchst, ist eine Bescheinigung vom Amt, dass (frei übersetzt) du einen anderen Beruf als den des LKW-Fahrers hast und deswegen die Ausnahmeregelung auf dich zutrifft. Geht aber nur unter 7,5t und 50 km (ab Ortstafel). Darüber (1 von beiden) fällt sogar die Fahrt zum Süpermarkt unter die Lenk und Ruhezeiten, die Tachoscheibe, etc etc. Mir wurde hier geholfen und ich hoffe dir auch geholfen zu haben. P.S. Was verstehen die EU-Kraten eigentlich unter "Beruf"? In Österreich zumindest gibt es keinen Beruf unter 3-jähriger Ausbildung. Alles darunter ist Arbeit, oder Tätigkeit.(Liegt wahrscheinlich daran, dass es einen Katalog mit Berufskrankheiten, aber nicht mit Tätigkeits- oder Arbeitskrankheiten gibt) Also wenn ich Landmaschinenmechaniker gelernt habe und mich (als Beamter) mit meinem Bagger und LKW selbstständig mache, was darf ich transportieren? Akten?(Nein, weil Beamter kein Beruf ist), Bagger? Nein (weil ich nicht 3 Jahre lang Baggerfahren gelernt habe). Ersatzteile für den Hirschentraktor? Nein (weil ich den Beruf nicht ausübe)mfg Willi bearbeitet 21. Mai 2010 von Willi 65 Zitieren
EX35 222 Geschrieben 21. Mai 2010 Geschrieben 21. Mai 2010 Hallo Willi,das nützt mir wenigeinen 10,5 t LKW mit 6t Leergewicht auf 7,5t abzulasten.Da darf ich ja nix mehr aufladen.Ich würde sagen wir tauschen,Ich mache deinen Beamtenjob und du kannst mein ganzes Zeug haben Grüße Micha Zitieren
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