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Gast seppl5
Geschrieben (bearbeitet)
Ich Entschuldige mich vor allen Usern für den Vollpfosten ! Wird nicht mehr vorkommen top.gif

Sorry tut mir leid MoRCy !!! bearbeitet von handreas

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Geschrieben

...wenn du nicht grad ne Orangene Tafel an deinem 7,49t hast ,dann kannst du dir zu 98 % sicher sein das dich der BAG nich rausziehen wird !
Glaub mir ich weiss wovon ich rede shades.gif


Da haben wir andere Erfahrungen gemacht yes.gif Wir wurden schon öfters kontrolliert. Und Sicherheit wird bei uns groß geschrieben whistling.gif Die Fahrer werden jedes Jahr auf ein Ladungssicherungsseminar geschickt, wir verwenden immer aktuelle Spanngurte sowie Verzurrketten, selbst bei Werkzeugen wie Schubkarren etc. wird nen Netz über die Pritsche gespannt. Das BAG kontrolliert also auch kleine Lkw`s, alles routinemäßig. Meiner Meinung nach auch richtig so, wenn ich die ganzen "Kraut und Rüben" Transporter sehe mit halblebigen Verzurrmaterial (wenn überhaupt)... ph34r.gif
Geschrieben
Hallo,
Ich würde gern auch mitreden,aber ohne gleich gefressen zu werden.

Ich habe das gleiche Problem wie am Anfang des Beitrags:

Kleiner LKW 10.5t
frühs mit dem Minnibagger auf dem LKW 5 km zur Baustelle 6.45Uhr
Frühstück 9.00 Uhr
Tagsüber baggern
mal schnell mit dem LKW nach Hause Mittag essen Rüttelplatte holen etc. 12.00Uhr
zum Feierabend nach Hause 16.30 Uhr

Drei kleine Spitzen auf der Scheibe das wars.

Ich komme nie aus dem 50 km Kreis raus.

Fahrtenschreiber ist für mich nur lästig.

(Würde mich auch gern mal per PN mit jemand drüber unterhalten)
Geschrieben (bearbeitet)
Hallo Micha!
Hab gesucht und:
Du kannst den LKW runtertypisieren lassen (ich glaub in Deutschland heisst es "Ablasten") auf 7,499t. Ergebnis: Du bist von ALLEN Kontrollgerätpflichten ( also auch Tachoscheibe) befreit. Transportieren darfst du dann z.b.: Bagger, Rüttelplatte, Mischmaschine... (Maschinen zur Berufsausübung), diverse Löffel (Ausrüstung zur Berufsausübung), Sand, Schotter, Kalk, Zement... ( Material zur Berufsausübung ) tongue.gif whistling.gif
Das einzige was du brauchst, ist eine Bescheinigung vom Amt, dass (frei übersetzt) du einen anderen Beruf als den des LKW-Fahrers hast und deswegen die Ausnahmeregelung auf dich zutrifft. Geht aber nur unter 7,5t und 50 km (ab Ortstafel). Darüber (1 von beiden) fällt sogar die Fahrt zum Süpermarkt unter die Lenk und Ruhezeiten, die Tachoscheibe, etc etc. mad_red.gif

Mir wurde hier geholfen und ich hoffe dir auch geholfen zu haben. klatsch.gif

P.S. Was verstehen die EU-Kraten eigentlich unter "Beruf"? In Österreich zumindest gibt es keinen Beruf unter 3-jähriger Ausbildung. Alles darunter ist Arbeit, oder Tätigkeit.(Liegt wahrscheinlich daran, dass es einen Katalog mit Berufskrankheiten, aber nicht mit Tätigkeits- oder Arbeitskrankheiten gibt) Also wenn ich Landmaschinenmechaniker gelernt habe und mich (als Beamter) mit meinem Bagger und LKW selbstständig mache, was darf ich transportieren? Akten?(Nein, weil Beamter kein Beruf ist), Bagger? Nein (weil ich nicht 3 Jahre lang Baggerfahren gelernt habe). Ersatzteile für den Hirschentraktor? Nein (weil ich den Beruf nicht ausübe)

mfg Willi bearbeitet von Willi 65
Geschrieben
Hallo Willi,
das nützt mir wenig
einen 10,5 t LKW mit 6t Leergewicht auf 7,5t abzulasten.
Da darf ich ja nix mehr aufladen.

Ich würde sagen wir tauschen,

Ich mache deinen Beamtenjob und du kannst mein ganzes Zeug haben biggrin.gif wink.gif

Grüße Micha

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