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Gast seppl5
Geschrieben
und noch einen kennst du vielleicht die regelung mit betriebsgelände ????

werd ich dir kurz erläutern :

Zechengelände ,das erste was passiert wenn ich mit nem TGA auf Zechengelände Material mit nem Kippersattel verfahren habe war, FAHRERKARTE RAUS !!!!! top.gif

Weil Privatgelände und nix Straßenverkehr erstens schone ich so die Karte und zweitens kann ich meine Pausenzeiten an die Betrieblichen vorgaben ausrichten !

Schönen Gruß von prosper Haniel in Bottrop
wave.gif

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Geschrieben
Danke Leute !
Durch eure Antworten habe ich die richtigen Suchwörter eingeben können und folgendes auf der Seite der Wirtschaftskammer gefunden:

"Befreiung von sämtlichen Kontrollgerätpflichten, wenn das Lenken des Fahrzeuges für den Lenker nicht die Haupttätigkeit darstellt:

Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bis 7,5 t höchstzulässiger Gesamtmasse, die in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt." klatsch.gif

Klingt schon mal Toll und ich muss nix nachweisen, sondern nur einen Zettel mitführen, wo das Amt bestätigt, dass diese Ausnahme generell auf mich zutrifft. tongue.gif

nochmals vielen Dank
mfg
willi
Geschrieben (bearbeitet)
@ Sepl
für Fahrten auf Firmengeländen ist die OUT-Funktion gedacht und nicht das ziehen der Karte, welches du eben nicht darfst. Nicht nur du, auch dein Chef kommt in Erklärungsnot wegen der falsch eingestellten Stunden / der nicht gesteckten Karte.
Die von dir genannte Funktion "Laden" habe ich noch nie gesehen und gibt es so auch nicht, die von dir wohl gemeinte Stellung sind eben die genannten anderen Tätigkeiten.
Bei der ganzen Sache geht es natürlich auch um die tägliche Arbeitszeit, denn z.B. nach 10 Stunden arbeiten darfst du eben nicht mehr mit dem LKW heim fahren etc.

@TE sobald du aber 51Km weit weg bist greift die ganze Härte, schlimmsten Fall für jeden Tag ohne Nachweis um die 130,-€ als Fahrer, als fahrender Unternehmer sogar das doppelte.
Ach so, und wenn es dein LKW und dein Betrieb ist kommst du in dem Fall auch nicht um die Unternehmerkarte und alle damit verbundenen Pflichten rum, da sind schon so manche "Handwerk"s-Betriebe mit auf die Schnau.. gefallen. bearbeitet von MoRCy
Geschrieben

und noch einen kennst du vielleicht die regelung mit betriebsgelände ????

werd ich dir kurz erläutern :

Zechengelände ,das erste was passiert wenn ich mit nem TGA auf Zechengelände Material mit nem Kippersattel verfahren habe war, FAHRERKARTE RAUS !!!!! top.gif

Weil Privatgelände und nix Straßenverkehr erstens schone ich so die Karte und zweitens kann ich meine Pausenzeiten an die Betrieblichen vorgaben ausrichten !

Schönen Gruß von prosper Haniel in Bottrop
wave.gif


..und bei der nächsten Kontrolle durchs Schnittlauch einen guten Eindruck machen oder wie?

So einen Kappes hab ich ja noch nie gelesen.Ohne Fahrerkarte einen LKW bewegen ja darf man ,aber nur für Rangierarbeiten.Material verfahren auf einer Baustelle wird dir aber jeder Polizist anhand des Ausdrucks widerlegen.
Ich bin im Fernverkehr gefahren und wenn ich in diversen abgeschlossenen Werken die Karte entfernt hätte ,hätten die grün-weissen aber viel Spass in den Backen gehabt.

Gruß Erdwin
Gast seppl5
Geschrieben
oberschlaui oder tongue.gif

die absegnung dafür kannst du dir gern mal bei öffentlichen dienststellen einsehen, weil ich als allererstes auf BETRIEBSGELÄNDE unterwegs bin auf dem du schon mal mit über die Zeche abgesichert bist ( Versicherungstechnisch bedingt !)

so und dann erklär mir mal wenn keine Karte im gerät steckt ........... was soll denn nun passieren ??????

Es erscheint dann beim ausdruck bzw am gerät selbst so und soviel km ohne Karte bewegt !!!

und wer will mir was ? BAG der SCHNITTLAUCH wie du sagst ???? kann ich nur drüber lachen weil bei uns Regelmässig kontrollen durchgeführt wurden ,aufgrund tatsachen die hier nicht hin gehören ! Der Scheriff fragte mich wo die KM herkommen die Ohne Karte bewegt wurden und daraufhin Konterte ich Interne Fahrten Betriebsgelände Prosper Haniel und nix war ....so einfach ist das ,was du für probleme bekommst wenn du die Pausen Lenkzeiten nicht einhälst mit Karte drin das is doch wohl klar ....!

Aber wir haben das erstens gemacht um die Pausen zu ziehen und um die Karte sauberzuhalten und noch was , laut Gerichtssprechung ist schon ein Umzäuntes Gelände Privatgrundstück da könnte ich im kreis fahren bis die Pelle qualmt wen störts ??????? wave.gif

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