Willi 65 0 Geschrieben 19. Mai 2010 Geschrieben 19. Mai 2010 Hallo Leute!Ich bin am Überlegen, ob ich mich zusätzlich zu meinem Job (als Beamter) als Kleinstunternehmer selbsständig machen soll. Minibagger mit 4 Löffeln, Hydraulikhammer und eine Rüttelplatte sind vorhanden. Nun zum Thema:Um diese Dinge zu eventuellen Kunden zu bringen, brauche ich einen Lkw mit ca 4,5t Gesamtgewicht. Fällt dieser Transport dann unter "Transport gewerblicher Güter" laut Verordnung Fahrerkarte? Wenn ja, dürfte ich dann ja (nach Aufladen, Hinfahren, Abladen) nicht einmal losbaggern, weil ich erst mal Pause machen müsste. Glaub nicht, dass das wer einsieht, geschweige denn bezahlen möchte. Der Auftrag ist ja Baggern (Planieren, Zuschütten, etc.). Wenn es kein Transport gewerblicher Güter ist, brauch ich keine Fahrerkarte laut EU Verordnung (wie ich es verstanden habe) aber wie erklär ich es der Polizei bei einer Kontrolle? Und wie soll ich eine lückenlose Dokumentation der Lenk- (und vor Allem NICHTlenkzeiten) vorlegen, wenn ich maximal 1 Tag pro Monat die Zweitbeschäftigung (Herzensmäßig Traumjob seit Kindertagen)ausübe? Mir täglich ausdrucken, dass ich mit meinem eigenen LKW nicht gefahren bin? So weit ich weiß, sind LKW in der EU immer noch frei verkäuflich und nicht an gewerbliche Nutzung gebunden. Ich dürfte also täglich mit dem privaten Sattelzug in die Arbeit fahren, ohne Fahrerkarte!!! (Parkplatzprobleme inklusive) Bitte helft mir!Trotz Sarkasmus im obigen Text, ist es mir ernst und ich erhoffe mir Antworten von Leuten, die die rechtliche Lage kennen und einem Newcomer helfen möchten. (Bei meinem angestrebten Zeitaufwand bin ich sicher keine Konkurrenz zu irgendjemandem)mfgWilli Zitieren
Gast seppl5 Geschrieben 19. Mai 2010 Geschrieben 19. Mai 2010 Guten Morgen,habe selber unter anderem Klasse 2 und die Fahrerkarte , aber wenn du als Nebenberufler Baggern willst und dein gerät selbst zur Baustelle transportierst stellst du deine Fahrerkarte nach Ankunft auf dem Bauvorhaben auf Pause ! Du übst doch während der pause keine Fahrertätigkeit aus und nimmst somit doch nicht am Verkehr teil ,also würde ich sagen das du von der Seite her keine probleme bekommst !Das andere ist die 7,5 tonnen Fahrzeuge werden eher selten Kontrolliert wenn überhaupt geht es denen um die Dicken Fische, zu belegen hast du dann halt nur die Zeiträume ( falls du kontrolliert werden solltest !) in denen du nichts zu Fahren bzw. Baggern hast Dafür kannst du unter diversen Seiten im Internet Vordrucke Runterladen ,gib zum beispiel bei Google Bescheinigung Lenkfrei Tage zeiten ein ! Zitieren
MoRCy 1 Geschrieben 19. Mai 2010 Geschrieben 19. Mai 2010 (bearbeitet) wie immer kommt es darauf an.Ist der Transport am Tag länger als die Arbeit mit dem Gerät, ist es Lenkzeit da Hauptteil der Arbeit. Schau mal auf der Seite der BAG nach den Ausnahmen und beim BKrFQG danach ob das nicht auch noch für dich fällig werden könnte.Die meisten Ausnahmen bezüglich Eigener Waren, Transport von Maschinen zum eigenen Gebrauch, etc. gelten auch nur in einem gewissen Radius z.B. 50Km.Privatfahrten mit dem Sattelzug zur Arbeit sind nach aktueller Rechtslage nicht ohne Fahrerkarte möglich, da es nicht darum geht was gefahren wird, sondern was möglich währe - also Aufzeichnungspflicht und als LuRZ anzurechnen. als Selbstständiger kannst du dir und MUSST es sogar, deine Bescheinigungen über die berücksichtigungsfreien Tage ausfüllen - Vor der Fahrt und Maschinell - solltest du unter die VO fallenNebenbei musst du auch beachten, dass du eine Erlaubnis deines Chefs (des Staates) brauchst nebenbei zu arbeiten und darfst mit dieser Arbeit auch das Arbeitszeitgesetz nicht außer 8 lassen.Bei aktuellen Fahrzeugen ist es auch oft sehr nervig ohne Fahrerkarte zu fahren, da das Display ständig Sachen Anzeigt, welche man mit Karte nicht störenderweise erst wegklicken müsste.Nachtrag:Nebenbei erwähnt ist das keine Pause sondern andere Tätigkeit - auf Pause zu stellen ist schlichtweg falsch und wird mitunter auch mittlerweile geahndet und die "Dicken Fische" sind vor allem die Kleintransporter/7,49er welche sich noch weniger an Regeln halten wie die 40To-Fahrer. bearbeitet 19. Mai 2010 von MoRCy Zitieren
Erdwin 33 Geschrieben 19. Mai 2010 Geschrieben 19. Mai 2010 Die freien Tage muß er nicht belegen , sofern der Fahrer auch der Halter des LKW ist.Ob gewerblich oder privat Fahrten wird nicht unterschieden, hier gilt nur Gewerblicher Güterverkehr oder Werksverkehr.Gewerblicher Güternahverkehr = befördern von Güter Dritter bis 50 kmGewerblicher Güterfernverkehr = befördern von Güter Dritter über 50 kmDieses Gewerbe ist Genehmigungspflichtig bzw sind besondere Anforderungen zu erfüllen.Werksverkehr = befördern eigener Güter bis 50 kmWerksfernverkehr = befördern eigener Güter über 50 km Dieses Gewerbe ist Genehmigungsfrei, man muß sich jedoch bei der BAG registrieren.Auf Anfrage verschickt die BAG Formulare , dieses muß ausgefüllt zurück gesandt werden.Eine Kopie davon muß mitgeführt werden.Gruß Erdwin Zitieren
Gast seppl5 Geschrieben 19. Mai 2010 Geschrieben 19. Mai 2010 (bearbeitet) Nachtrag:Nebenbei erwähnt ist das keine Pause sondern andere Tätigkeit - auf Pause zu stellen ist schlichtweg falsch und wird mitunter auch mittlerweile geahndet und die "Dicken Fische" sind vor allem die Kleintransporter/7,49er welche sich noch weniger an Regeln halten wie die 40To-Fahrer.Mein Lieber Kenner oder nicht Kenner was willst du mir damit sagen ???????? Hast du nen Kartenkasten wo du mehr einstellen kannst wie Lenken Laden Pause und auf was willst du den Fahrtenschreiber sonst stellen , ich bin in meinem Alter sicherlich schon mehr wie einmal zur Baustelle mit nem 7,49 t weil ich Anbauteile oder Dieselfass mitnehmen musste , hab den Tachograph auf Pause gestellt meine 10 std auf der Baustelle gemacht und feddig !!!!Wenn ich so nen ranz immer les.....ne ne ne !Und zum Thema Kontrollen kann ich dir nur soviel sagen , wenn du nicht grad ne Orangene Tafel an deinem 7,49t hast ,dann kannst du dir zu 98 % sicher sein das dich der BAG nich rausziehen wird ! Glaub mir ich weiss wovon ich rede bearbeitet 19. Mai 2010 von handreas Zitieren
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