lorenlai 0 Geschrieben 10. Mai 2010 Geschrieben 10. Mai 2010 Hallo,kann jemand mir hier helfen bitte ?wie funktioniert das mit dem estricht und fussbodenheizung und fliesen verlegen ?mein bauträger sagte mir, dass :a) wenn der bauträger alles selber macht, also estricht, bodenheizung und fliesen verlegen dann ist alles sicherer und kann es auch garantie gewährleisten (5 jahre, weil es neubauwohnung ist) wenn ich aber ein anderer fliesenleger beauftrage und dieser beim verlegen der fliesen etwas kaputt macht (bodenheizung), dann haftet er hier nicht.hmmm... ich selber habe keine ahnung, was man da kaputt machen kann ? ich wollte privat auch so ein erfahrener fliesenleger (meister) beauftragen, der mir NUR die fliesen verlegt, weil er viel günstiger ist als über den bauträger.frage: kann der fliesenverleger (meister und jahrelang erfahrung hat) noch etwas falsches oder kaput machen ?ich dachte, die bodenheizungsleitungen sind verlegt, dann kommt der estricht drüber und warte 3 wochen, bis es austrocknet/aushärtet, d.h. die wasserleitungen sind unten versteckt.jetzt kann der fliesenleger den boden noch ausbessern (gerade und eben machen), dann die fliesen verlegen. viel kaputt machen kann er ja nicht , oder ?Kann jemand mir hier helfen bitte ?Grüße und danke im voraus.Loren Zitieren
SirDigger 2.266 Geschrieben 10. Mai 2010 Geschrieben 10. Mai 2010 a.) Dein Bauträger erzählt Unwahrheiten, die Gewährleistung von 5 Jahren muss er geben, es sei den du unterschreibst einen Gewährleistungsverzicht(und damit wird er kommen) und das würde Ich nicht unterschreiben, damit würdest du auf dir zustehende Ansprüche verzichten. Er muss auf die Fußbodenheizung und Estrich ganz normal Gewährleistung von 5 Jahren geben. Ein Zimmermann gibt ja auch Gewährleistung auf einen Dachstuhl, wo ein Dachdecker die Bedachung draufsetzt. Die Bauträger verstecken gerne in solchen Arbeiten andere Kosten, bzw. im Vertrag steht Bodenbelag bis Bsp. 15€m² Einkauf, nur man muss im vorgegebenem Handel einkaufen, und der bietet für 15€ dann nur Mist an, auf das der Kunde was teueres nimmt, und de rFliesenhandel und der Bauträger doppelt verdienen.Dein Fliesenlegermeister kann eigentlich nichts kaputtmachen, er legt ja etwas auf den Estrich, und bohrt nicht hinein. Viel wichtiger wäre es ein Druckprotokoll der Heizungsrohre, und ein Aufheizprotokoll des Estrichs zuverlangen. (Es gibt Hersteller Vorgaben wie schnell ein Estrich mit Fußbodenheizung in Betrieb gehen darf, um Risse zuvermeiden. Zitieren
LH2010 2 Geschrieben 10. Mai 2010 Geschrieben 10. Mai 2010 Hi,Holger hat eigentlich schon alles geschrieben.Mir geht es noch um Unebenheiten und gerade machen.Der Bauträger hat den Estrich eben zu übergeben. Toleranz bei 4,00 m vom Ausgangspunkt 10 mmaber wenn Du schon einen erfahrenen Fliesenlegermeister an der Angel hast kennt der diese Punkte sicher.Es entsteht nur ein Problem wenn er ohne wie schon Holger beschrieben, ohne Aufheizprotokoll usw. auf den Estrich geht. Toleranzen findest Du: Google: estrich toleranzen.Grüße Sepp Zitieren
Form 8A 246 Geschrieben 10. Mai 2010 Geschrieben 10. Mai 2010 Viel wichtiger wäre es ein Druckprotokoll der Heizungsrohre, und ein Aufheizprotokoll des Estrichs zuverlangen. (Es gibt Hersteller Vorgaben wie schnell ein Estrich mit Fußbodenheizung in Betrieb gehen darf, um Risse zuvermeiden. Meistens gibt es kein Aufheiz- und Lüftungsprotokoll des Estrichs... Wahrscheinlich wird der BT die Abnahme der Estricharbeiten verlangen. Ich sehe hier die Problematik der Beweislast die im Schadensfall dann beim Käufer liegt, wenn das Gewerk aus dem Leistungsumfang genommen wird. CM-Messung und Protokollierung zum Nachweis der Belegreife nicht vergessen (muss der Fliesenleger machen). Interessant auch zu wissen ob mit Hydrationsbeschleunigern gearbeitet wurde. Zitieren
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