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Geschrieben
Hallo, ist bei Abbrucharbeiten der Kabinenschutz Falling Objekts Protective Structure eigentlich vorgeschrieben. (Ich weiß auch, dass es nicht immer angewendet wird) Jeder könnte viele Bilder zeigen und Beispiele nennen bei denen es nicht der Fall ist. Gibt es da Übergangsfristen bis es Vorgeschrieben ist, oder wie ist da der gesetzliche Hintergrund???

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Gast longfront 321
Geschrieben
Ich weiß nicht, ob es Vorschrift ist. Hier in Ingolstadt wurde ein Abriss mit einem Bagger ohne FOPS durchgeführt. Ich würd meine Bagger aber nur mit FOPS in den Abrisseinsatz schicken. Sicher ist sicher.
Geschrieben
Eben das hab ich gemeint, die einen haben es die anderen nicht. Ich kenne viele Firmen, die einen Abbruchbagger mit FOPS haben, nur bei einem großen Abbruch haben die anderen dann halt keines. Die Fa. Höfle hat das an keinem Bagger obwohl sie sehr viele Abbrüche macht, allerdings nehmen die meist große Bagger RH 12.5 bzw RH9 mit Abbruchstiel, die müssen nicht so nah hin..
Geschrieben
Hej,
also grundsätzlich muss eine heutige z.b Baggerkabine die Normen für ROPS und FOPS erfüllen.
ROPS Norm - Roll Over Protection Structure
FOPS Norm - Falling Objects Protection Structure
Diese Normen erfüllen alle Kabinen also für Radlader, Bagger, Dumper u.s.w
Das steht auch an jeder Kabine oder ist in den technischen Unterlagen angegeben.
Für die FOPS Norm gibt es dann aber noch eine Ausbaustufe und die bezieht sich dann auf den Abbrucheinsatz. Bei diesem dann ein Extraschutzgitter über der Kabine und vor der Frontscheibe montiert sein müssen.
Und diese Auflagen muss jeder sicher Abbruchbagger in Deutschland und auch in Europa erfüllen. Ich kenne die Praxis und weiss das es oft anders gehandhabt wird, das geht solange gut bis etwas passiert ist. Spätestens wenn die BG eine Abriss-Baustelle kontrolliert und keine entsprechende Ausrüstung vorhanden ist dann ist der Ärger vorprogrammiert.
Und es geht bei diesen Einrichtungen ja um Menschenleben....
Gruss Florian
Gast longfront 321
Geschrieben
Die Firma aus meinem Beitrg macht wohl wenige Abrisse mit dem RH 9.5 und rüstet ihn wohl daher nicht extra mit Schutzgittern aus. Außerdem wurde der nur für Sortierarbeiten verwendet und befand sich nicht in einer Gefahrenzone. Ich würde sagen es kommt auch auf den Einsatzzweck bzw. Einsatzbereich des Baggers an. Aber wenn er direkt am Abrissgebäude arbeitet oder sich in einem Gefahrenbereich befindet sage ich: Gitter müssen sein. Bauarbeiter müssen ja auch ihre Helme aufsetzten...

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