BKT 3 Geschrieben 28. März 2010 Geschrieben 28. März 2010 (bearbeitet) Hallo zusammen ,ich habe folgende Problematik die ich kurz schildern möchte . Ein User hier aus dem Forum hat das Bauer BG 24 Bohrgerät aus diesem Thread von mir gekauft ,http://forum.bauforum24.biz/forum/index.ph...;hl=bauer+bg+24Das Modell war in einem absolut einwandfreien Zustand und hatte keinerlei Beschädigungen etc. .Nun habe ich das Modell an den Käufer als versichertes Paket verschickt und bekam nun eine PN dass, das Modell defekt ankam . Irgendein Teil am oberen Mast soll komplett abgebrochen sein ( Fotos von dem Schaden habe ich noch nicht gesehen ,aber drum gebeten ) .Nun ist folgendes , der Käufer droht mir direkt mit einer Anzeige wegen Warenbetrugs, dem Gang zum Rechtsanwalt und die Kontaktierung des Admins hier im Marktplatzbereich . Gut , dies steht ihm natürlich völlig frei und er kann dies auch tun, aber ich bin mir absolut keiner Schuld bewusst .Ich habe ihm ohne den Schaden bisher in Augenschein nehmen zu können angeboten , den Hersteller zu kontaktieren mit der Bitte um ein Ersatzteil , oder DHL zu verständigen .Was ist nun ,was kann man machen ?Ich bin natürlich drauf bedacht dies auf eine normale Art und Weise zu klären und nicht mittels Rechtsanwalt etc. wie mir angedroht wurde .Fakt ist mir wird vorgeworfren ein defektes Modell verschickt zu haben ,was aber beim besten Willen nicht den Tatsachen entspricht . Ich würde gerne mal Eure Meinung zu diesem Thema hören .GrüßeDaniel bearbeitet 28. März 2010 von BKT Zitieren
Liebherr123 14 Geschrieben 28. März 2010 Geschrieben 28. März 2010 (bearbeitet) Ich finde es total übertrieben wenn man deswegen direckt zum Rechtsanwalt rennt , zumal die Kosten dafür, den Wert des Modell deutlich überschreiten . Ich würde Brami kontaktieren und um ein Ersatzteil bitten.Nach meinen erfahrungen ist Brami da sehr kulant. bearbeitet 28. März 2010 von Liebherr123 Zitieren
cbr_driver 20 Geschrieben 28. März 2010 Geschrieben 28. März 2010 (bearbeitet) Hi BKT,das ist eine blöde Situatuion. Doch die reaktion des User's ist weit überzogen und er wird sich dies bestimmt nochmal überlegen eine Anzeige zu erstatten, wenn er die anwaltskosten sieht, die auf ihn zukommen.Die möglichkeite die du hast sind;-kontaktiere den Logistikunternehmer (in deinem Fall DHL) schick ihnen am besten ein Bild zu, um zu beweisen, dass die Ware in einem einwandfreien zustand war.-zum andere, kannst du den kauf auch rückgängig machen.-au0erdem muss der Käufer dir die möglichkeit geben, die Ware zu reparieren. (Das ist auch bei Privatverkäufen so [auch wenn dass in manchen Onlineshops gerne anders dargestellt wird])wie gesagt lass dich nicht einschüchtern.Lass dir die Ware zurück schicken wenn es nötig ist und Kläre es mit DHL, dass ist die beste HerangehensweismfgDominic bearbeitet 28. März 2010 von cbr_driver Zitieren
Börge 1 Geschrieben 28. März 2010 Geschrieben 28. März 2010 (bearbeitet) Hi Daniel,ich kann Dir das gut nachempfinden.Wenn man einen Artikel verkauft, sei es hier oder bei ebay oder sonst wo, wird man immer bestrebt sein für seinen Käufer das bestmögliche zu tun um das Modell sicher zu Ihm zu schicken.In dem Moment wo Du die Ware versendest,geht das Transportrisiko erstmal an den Spediteur,hier also DHL.Nun müßte es aber so sein ,das der Käufer im Beisein des DHL-Mitarbeiters das Paket auspackt und auf mögliche Beschädigungen untersucht, habe ich so noch nie erlebt das das jemand macht, noch das es möglich wäre,manche Sendungen werden häufig auch bei den Nachbarn abgegeben und damit ist DHL erstmal aus dem Rennen ,den das Paket wurde ja nun ohne Mängel zugestellt und der Nachbar hat dafür unterschrieben.Oder Du wenn Du das Paket bei Deiner Poststelle abgeholt hast und zuhause aufmachst.Jetzt kann übertrieben sein,--dem Käufer geht beim Auspacken das Modell kaputt,der ärgert sich nun weil er es vielleicht nicht reparieren kann und ist erstmal sauer,soweit verständlich, und überlegt was kann man nun tun.Der nächste Schritt muß nun sein das er mit dem Paket und dem beschädigten Artikel zur Post geht und belegt warum es kaputt gegangen sein soll, wenn keine äußeren Beschädigungen zu sehen sind, wird der Schalterbeamte zwar ein Formular herausgeben zur Schadensermittlung, aber die Sachbearbeiter die dann den Fall auf dem Schreibtisch haben werden vielleicht sagen --hmm, keine Gewalteinwirkung von außen zu sehen -wir zahlen nicht oder auf Kulanz nur einen Betrag XY...Angeschmiert sind beide bei sowas,sofern der Käufer aber auch an einer fairen Lösung interessiert wäre, würde er vielleicht sagen a) ich repariere es selber-bitte Nachlaß machen mit Summe X bestelle Du mir das defekte Teil und ich baue es selber ein c) Nimm das Modell zurück, überweise mir das Geld wieder und alle sind wieder ruhig gestelltLiegt aber auch am User selber ob er sich vernünftig einigen will , gab es vorher vielleicht schon gewisse Unstimmigkeiten -das kann man von hier alles schlecht beurteilen.Fairerweise dem anderen gegenüber muß ich ja sagen kenne ich auch nur Deine Darstellung der Angelegenheit, vielleicht sieht das der andere User das aus oben genannten Gründen aber etwas anders..?Egal wie, Anwalt und Prozess sind bei solchen Summen übertrieben,das sollten zwei Erwachsene Personen schon selbst regeln können.Viel Erfolg! bearbeitet 28. März 2010 von Börge Zitieren
Spidermike 34 Geschrieben 28. März 2010 Geschrieben 28. März 2010 (bearbeitet) Hi BKT,sollte das Paket äusserlich schon einen erkennbaren Schaden gehabt haben, stellt sich die Frage warum der Käufer nicht gleich beim Postboten den Schaden reklamiert hat.Leider geht momentan ja nicht hervor, ob das Paket auch schon einen äusserlichen Schaden bei der Übergabe hatte.Gruss Mike bearbeitet 28. März 2010 von Spidermike Zitieren
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