Herrmann 44 Geschrieben 19. März 2010 Geschrieben 19. März 2010 (bearbeitet) Ab 1. April 2010 müssen die im Rahmen der Entsorgung von gefährlichen Abfällen zu führenden Nachweise und die Register zur Einstellung dieser Nachweise elektronisch geführt werden. Die Nachweisführung wird grundsätzlich über das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und die dazu erlassene Nachweisverordnung geregelt. Durch die Änderung der Nachweisverordnung wird die elektronische Abwicklung des Nachweisverfahrens über die Entsorgung gefährlicher Abfälle zum 01.04.2010 zur Pflicht. Zentrale Einrichtung ist die ZKS-Abfall, eine technische Infrastruktur für den länderübergreifenden Datenaustausch. Es wird zukünftig für kleinere Unternehmen schwieriger die Anforderungen für die Abwicklung kleinerer Entsorgungsmengen durchzuführen. Die Abwicklung wird wohl nur über die großen Unternehmen und deren technischer Infrastruktur durchzuführen sein. Detaillierte Informationen gibt es hier:http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/app...erfahren_bf.pdfWer hat schon Erfahrung mit der Einrichtung des neuen Verfahrens? bearbeitet 19. März 2010 von Herrmann Zitieren
Herrmann 44 Geschrieben 19. März 2010 Autor Geschrieben 19. März 2010 Hallo,die Resonanz auf das Thema hält sich doch sehr in Grenzen - bitte informiert doch mal über die Gründe:Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) müßte insbesondere bei grösseren Entsorgungsunternehmen ins Lbenen gerufen werden. Es sind nur noch wenige Tage. Es wird noch eine Übergangsfrist dazu geben. vielleicht kann ein betroffener seine Erfahrung mit der elektronischen Führung hier berichten. Zitieren
Mr_Jay-X 7 Geschrieben 19. März 2010 Geschrieben 19. März 2010 Nebenbei: Somit entfällt auch der lästige Begleitschein für Teerhaltiges Material was auf der Baustelle verladen wird Zitieren
ACPM 34 Geschrieben 19. März 2010 Geschrieben 19. März 2010 Nebenbei: Somit entfällt auch der lästige Begleitschein für Teerhaltiges Material was auf der Baustelle verladen wird Den wirst Du Dir noch zurückwünschen... Zitieren
Mr_Jay-X 7 Geschrieben 19. März 2010 Geschrieben 19. März 2010 Wieso ich!? Ich lade nur das Zeug und reiche den Begleitschein weiter an den Fahrer und nach dem Laden bekomme ich den durchschlag wieder.Das Zeug fährt ein Fremdunternehmer für uns und die Scheine muss mein Polier besorgen.Daher ist es mir eigentlich wurscht ob es ihn gibt oder nicht. Zitieren
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