Betriebsratvorsitzender † 6 Geschrieben 4. Januar 2010 Geschrieben 4. Januar 2010 (bearbeitet) Lehrberuf ist der BaugeräteführerFortbildung ist der Geprüfter Baumaschinenführerund der Geprüfte Baumaschinenmeister, hierzu gibt es Verordnungen die genau regeln wie zu verfahren ist.Geprüfter Baumaschinenmeisterhttp://www.gesetze-im-internet.de/bundesre...tprv/gesamt.pdfBaugeräteführer nennt sich der Ausbildungsberuf, den kann man lernen, 3 Jahre Lehrzeit, den Beruf des Baugeräteführers gibt es bereits seit 1991. Immerhin schon 19 Jahre. Vorher gab es den schon in der früheren DDR. Geprüfter Baumaschinenführer ist eine Fortbildungsqualifikation zum Geprüften Baumaschinenführer. ( seit 12.12.1977 Verordnung) Das heißt wer 5 Jahre Maschinen gefahren hat, kann auch eine Prüfung vor der IHK/HWK ablegen. Wer einen anderen Lehrberuf hat früher, siehe Verordnung.Alles was sonst angeboten wird, an Lehrgängen Scheinen angeboten wird ist schön das man es hat, hat dem einen oder anderen auch was gebracht, ist aber staatlich nicht anerkannt.Da zählt nur das was vor einer Kammer abgelegt wird.Handwerkskammer oder Industrie und Handelskammer.Um Baumaschinen fahren zu dürfen muss man 18 Jahre alt sein. In der Ausbildungdarf man auch schon frührer drauf, aber unter Aufsicht. Jeder kann einen Lehrgang anbieten, 6 Wochen oder 12 Monate oder wie auch immer. Dann stellen die sich ein paar Leute zusammen und die halten eine Prüfung ab. Die kann sich dann auch nennen wie sie will. Rechtlich anerkannt ist so was nicht. Meist sind das Marketingkonzepte von irgenwelchen Ausbildungszentren um ihre Lehrgänge an den Mann mittlerweile auch Frau zu bringen.Neu ist der Geprüfte Bagger- und Laderfahrer den die Verbände zusammen mit der Berufsgenossenschaft anbieten. Diesem stehe ich allerdings auch kritisch gegenüber. Ist ein ei Angebot wie viele andere auch, nur das die BG dabei ist. Hier wird mit dem Namen "Geprüfter" suggeriert es handele sich um eine staatlich anerkannte Prüfung, das ist nicht der Fall. In dem Zusammenhang wird von anerkannten Ausbildungsstätten gesprochen. Die Ausbildungsstätten wurden von ihnen selbst festgelegt und dürfen gegen Gebühr der Verbände (mit BG) Ausbildungen vornehmen. Hier gräbt man noch den viel zu wenig besuchten staatlich anerkannten Aus- und Fortbildungen, die von der Menge her erschreckend niedrig durchgeführt werden auch noch das Wasser ab.Ein Ausbildungszentrum bietet sogar den Gepüften Minibaggerfahrer an, was immer das sein soll. Hier muss schon von Etikettenschwindel gesprochen werden.Die Verunsicherung ist gerade hier auch im Forum sehr groß, fast niemand weiss was richt und was falsch ist, was sinnvoll ist und was rausgeworfenes Geld.Es gibt offiziel keinen Baggerschein, keinen Maschinistenschein keinen Baumaschinenführerschein, alles Fantasiebezeichnungen. Fortbildungen dauern vo einem Tag bis zu einem Jahr, meist genau so lange wie sie vom Arbeitsamt gefördert werden. Wer noch nie auf eine Maschine gesessen hat, außer auf dem Lehrgang darf sich nicht wundern, das man dann anschließend in den Firmen nicht genommen wird. Viele haben dann geprahlt was sie nun können, aber ohne Praxis ist das alles mager. Fahren lernt man auch nicht in der Fahrschule, nur die Grundkenntnisse , fahren lernt man in der PraxisJetzt zu der Frage, was man haben muss.Im Prinzip reicht eine Unterweisung. In der BGR 500 2.2 sind Anforderungen an den Maschinenführer vorgegeben. Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind aber nicht mehr zwingend anzuwenden. Wenn ich mich an das halte was beispielsweise die BGR ( Berufsgenossenschaftliche Regel ) vorgibt, kann ich vermuten, das die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Sogenannte Vermutungsregelung. Der Arbeitgeber kann aber auch eigene Lösungen finden die in der Wirkung gleichwertig sind.Ob sie das sind, weiss er nicht. Er hat somit keine Rechtssicherheit mehr.Es ist also ratsam sich an die alten Vorschriften zu halten.Der Arbeitsschutz geht nach meiner Meinung hier den Bach runter. Das bezahlen einige Kollegen mit dem Leben. Man nennt das Deregulierung. Alles muss weg. Die Vorschriften waren viel zu streng. Wenn ich mich daran halte brauche ich morgens gar nicht mehr anzufangen. Alles Quatsch, für jeder Mofa brauche ich einen Führerschein, für den Stapler den Staplerschein und für den Bagger nichts außer eine Unterweisung, die muss jeder Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich bekommen.Wer solche Arbeitgeberspüche unterstützt und nachplappert muss wissen, das man so den Arbeitsschutz immer weiter runterfährt. Und wer meint in Deutschland ist alles überreguliert, der muss wissen, das man in anderen Ländern die Vorschriften besser umsetzt. Gleich sind sie sowieso weil sie von Europa kommen.Eins aus der Frage was ein Baggerfahrer oder Baggerführer ist.Einer der ein Auto fährt ist ein Autofahrer,gelegentlich auch als Fahrzeugführer bezeichnet.Beim Bagger ist das genauso, mit Qualifikation hat das nichts zu tun.Nochmal. Um in Deutschland eine Baumaschine welcher Art auch immer auf einer Baustelle zu fahren bedarf es weder einer Ausbildung noch irgendwelcher Bescheinigungen. (außer Unterweisung)Ich bedauere das und setzte mich für einen einheitlichen staatlich anerkannten Führerschein ein. Wie beispielsweise beim LKW Führerschein mit entsprechender Prüfung auf europäischer Ebene.Ob er dann Bagger fahren und sicher bedienen kann und auch wirtschaftlich, dass weiß ich dann spätestens in der Kaffeepause.Wünsche ein gesundes und unfallfreies Jahr und immer festen Boden uunter der Maschine Rudi ClemensFachkraft für ArbeitssicherheitPrüfer bei der HWK Dortmund für Baugeräteführer, Gepr. Baumaschinenführer, Gepr. Baumaschinenmeisterund einige mehr. bearbeitet 4. Januar 2010 von Betriebsratvorsitzender Zitieren
Liebherr944 0 Geschrieben 4. Januar 2010 Geschrieben 4. Januar 2010 (bearbeitet) Ha.... Ist das krass.... Selten so gelacht. Du hast mir ja 4 Beiträge hinterhergeschrieben, nicht ich dir.Bis dann, Häuptling der Gutmenschen und anderer armen falsch zietierten und missverstandenen Menschen.Äko hat recht, du bist der Baumaschinenkönig bearbeitet 4. Januar 2010 von Liebherr944 Zitieren
Liebherr123 14 Geschrieben 4. Januar 2010 Geschrieben 4. Januar 2010 (bearbeitet) Auf welchen Mist das gewachsen ist sollte egal sein .. Man sollte seinem Gegenüber auch einen gewissen Respeckt und Anstand endgegen bringen zumal mal die Person , die am anderen Ende der Leitung sitz, Meist nicht kennt .Da kann es ganz egal sein was man für einen Stuss und Blödsinn verzapft . Man muss niemanden Beleidigen oder persöhnlich angreifen bearbeitet 4. Januar 2010 von Liebherr123 Zitieren
Kohle-und-Stahl 0 Geschrieben 4. Januar 2010 Autor Geschrieben 4. Januar 2010 das seh ich auch so @liebherr123umso mehr frage ich mich wie sich dann jemand das recht nimmt über meine fähigkeiten und kentnisse von anfang an zu urteilen wenn er mich nichtmals kennt und nein, nicht genug... muss man sich noch lustig machen und blöde sprüche klopfen. für mich gibt es dazu nur eine erklärung. neid !ich bleibe nur bei den fakten.so nun aber gute nacht @alle baggerfahrers Zitieren
Liebherr123 14 Geschrieben 4. Januar 2010 Geschrieben 4. Januar 2010 (bearbeitet) Naja Manchmal ist weniger auch mehr .... Ich denke wir können es uns hier auch sparen rumzupralen mit der größe der eigenen Maschine . Ich will dir sicher nicht unterstellen dass du uns hier was Aufschwätzen willst nur muss es sein im ersten Post damit rumzupralen dass man einen 90t Bagger fährt bzw gefahren ist ? Man kann solche Informationen auch für sich behalten oder ? Es gibt hier genug Leute die auch schon Bagger in der größe gefahren haben , sich damit aber nicht versuchen hervorzutun. Bitte versteh mich nicht Falsch , ich will dich hier keineswegs Schlecht machen oder deine Fertigkeiten in Frage stellen nur verstehe ich nicht was solche Aussagen mit der Fragestellung zu tun haben ? Ich persöhnlich wäre dafür das Thema nun zu bereinigen bis auf die Wesentlichen Inhalte . Wenn du darüber gerne weiter Diskutiren willst kannst dich ohne weiteres über ICQ oder PN melden . Grüße von einem Kompacktbaggerpiloten bearbeitet 4. Januar 2010 von Liebherr123 Zitieren
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