caterpillar91 1.537 Geschrieben 21. Dezember 2009 Geschrieben 21. Dezember 2009 Hallo,mir fehlt hier noch ein allgemeiner Disskusionthread über eines der wichtigsten Theman auf einer Baustelle - Der Absicherung.Habe mal meinen 'Kreitz Ostermann Katalog' durch geblättert und gestaunt was es da heut zu Tage für möglichkeiten gibt... Abstursicherungen aus verzinkten Stahl, Kunststoff... Als ich dann eine Zeichnung zur Absicherung einer Straßenbaustelle gesehen habe ist mir bald die Kinnlade herunter gefallen....Selbst bei den Fußplatten gibt es ja eine riesige Auswahl... Flo brauchte einfach einen stabilen Ballast *Grübel* --> Mal zu Kreitz Ostermann fahren... Nachgeschaut... Füße für Bauzäune... aus Recycling Material, aus Beton, verzinkte Stahlplatten mit aufgeschweißten Röhrchen . Nein alles nichts für Flo... Der interessiert sich eher für eine Bakenfußplatte... Aber selbst da gibt es mehere Modelle... Was hat das für einen Sinn...? Flo entscheidet sich für das Modell 'K1', vielleicht auch weil es das Günstigste ist Allerdings darf ich damit keine Si - Tl Baken aufstellen Warum braucht man so eine riesige Auswahl für einen eigentlich einfachen Gegenstand? Hat das mit der EN zu tun Und dann habe ich noch gehört das Absperrband heute verboten ist... Was hat es damit auf sich? Flo Zitieren
Marr 1 Geschrieben 22. Dezember 2009 Geschrieben 22. Dezember 2009 Hallo,suche mal im Netz nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95).z.B.: http://www.rsa-95.deUnd jeder Hersteller hat so seine Varianten....GrüßeMarkus Zitieren
RSA95 3 Geschrieben 25. Dezember 2009 Geschrieben 25. Dezember 2009 Hallo,Es gibt durchaus K1-Fußplatten, die zur Aufstellung von TL-Baken genutzt werden können.Das ist alles eine Frage des Herstellers bzw. des jeweiligen Bakensystems. Flatterband darf nach den aktuell gültigen Vorschriften nur außerhalb von Fahrbahnen und nur zur zusätzlichen optischen Führung (Fußgänger / Radfahrer) verwendet werden. Grundsätzlich auch nur dann, wenn keine Aufgrabungen vorhanden sind. Zusätzlich dazu dürfen Materiallagerungen und Arbeitsgeräte damit gekennzeichnet werden, wobei vor allem bei den Materiallagerungen eher ein Bauzaun erforderlich ist, um einen Zutrittsschutz (Kinder) zu gewährleisten.In den neuen RSA wird es diese Regelungen nicht mehr geben, daher ist Flatterband im Bereich von Arbeitsstellen künftig unzulässig. Zitieren
caterpillar91 1.537 Geschrieben 25. Dezember 2009 Autor Geschrieben 25. Dezember 2009 (bearbeitet) In den neuen RSA wird es diese Regelungen nicht mehr geben, daher ist Flatterband im Bereich von Arbeitsstellen künftig unzulässig.Schade, vor allem für Privatpersonen war es eine günstige Möglichkeit, Arbeitsstellen rund um ihr Eigentum, abzusichern.Dann dürfte es doch eigentlich bald garnicht mehr verkauft werden oder irre ich mich da? Von wem die K1-Fußplatten sind weiß ich leider nicht. Aber die anderen Absperruntensilien, die man bei Kreitz-Ostermann kaufen kann, sind von der Firma WEMASHabe schon überlegt ob ich für den Partykeller ein paar günstige Leuchten kaufe 15,- Für die einfache Version, ist ziemlich Human finde ich.Die K1-Fußplatten benutze ich bei uns Zuhause nur als widerstandsfähigen Ballast. Denke da hat die Europäische Norm keine Einwände gegen. bearbeitet 25. Dezember 2009 von caterpillar91 Zitieren
RSA95 3 Geschrieben 25. Dezember 2009 Geschrieben 25. Dezember 2009 Dann dürfte es doch eigentlich bald garnicht mehr verkauft werden oder irre ich mich da? Legale Anwendungen für Flatterband gibt es ja trotzdem noch, z.B. Veranstaltungen, im Forsteinsatz usw. - nur im Geltungsbereich der RSA ist die Verwendung künftig untersagt. Und bis die entsprechende Neufassung erscheint, dürfte es noch einige Zeit dauern. Zitieren
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