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Geschrieben
Hallo,

mir fehlt hier noch ein allgemeiner Disskusionthread über eines der wichtigsten Theman auf einer Baustelle - Der Absicherung.

Habe mal meinen 'Kreitz Ostermann Katalog' durch geblättert und gestaunt was es da heut zu Tage für möglichkeiten gibt... Abstursicherungen aus verzinkten Stahl, Kunststoff... ohmy.gif

Als ich dann eine Zeichnung zur Absicherung einer Straßenbaustelle gesehen habe ist mir bald die Kinnlade herunter gefallen....

Selbst bei den Fußplatten gibt es ja eine riesige Auswahl... Flo brauchte einfach einen stabilen Ballast *Grübel* --> Mal zu Kreitz Ostermann fahren... Nachgeschaut... Füße für Bauzäune... aus Recycling Material, aus Beton, verzinkte Stahlplatten mit aufgeschweißten Röhrchen eusa_think.gif . Nein alles nichts für Flo... Der interessiert sich eher für eine Bakenfußplatte... kreisch.gif Aber selbst da gibt es mehere Modelle... Was hat das für einen Sinn...? Flo entscheidet sich für das Modell 'K1', vielleicht auch weil es das Günstigste ist biggrin.gif Allerdings darf ich damit keine Si - Tl Baken aufstellen vibrate.gif hihihi.gif

Warum braucht man so eine riesige Auswahl für einen eigentlich einfachen Gegenstand? Hat das mit der EN zu tun eusa_think.gif

Und dann habe ich noch gehört das Absperrband heute verboten ist... Was hat es damit auf sich?

wave.gif

Flo

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Geschrieben
Hallo,

suche mal im Netz nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95).
z.B.: http://www.rsa-95.de

Und jeder Hersteller hat so seine Varianten....

Grüße
Markus
Geschrieben
Hallo,
Es gibt durchaus K1-Fußplatten, die zur Aufstellung von TL-Baken genutzt werden können.
Das ist alles eine Frage des Herstellers bzw. des jeweiligen Bakensystems. wave.gif

Flatterband darf nach den aktuell gültigen Vorschriften nur außerhalb von Fahrbahnen und nur zur zusätzlichen optischen Führung (Fußgänger / Radfahrer) verwendet werden. Grundsätzlich auch nur dann, wenn keine Aufgrabungen vorhanden sind. Zusätzlich dazu dürfen Materiallagerungen und Arbeitsgeräte damit gekennzeichnet werden, wobei vor allem bei den Materiallagerungen eher ein Bauzaun erforderlich ist, um einen Zutrittsschutz (Kinder) zu gewährleisten.

In den neuen RSA wird es diese Regelungen nicht mehr geben, daher ist Flatterband im Bereich von Arbeitsstellen künftig unzulässig.
Geschrieben (bearbeitet)


In den neuen RSA wird es diese Regelungen nicht mehr geben, daher ist Flatterband im Bereich von Arbeitsstellen künftig unzulässig.



Schade, vor allem für Privatpersonen war es eine günstige Möglichkeit, Arbeitsstellen rund um ihr Eigentum, abzusichern.

Dann dürfte es doch eigentlich bald garnicht mehr verkauft werden oder irre ich mich da? eusa_think.gif

Von wem die K1-Fußplatten sind weiß ich leider nicht. Aber die anderen Absperruntensilien, die man bei Kreitz-Ostermann kaufen kann, sind von der Firma WEMAS

Habe schon überlegt ob ich für den Partykeller ein paar günstige Leuchten kaufe biggrin.gif 15,- Für die einfache Version, ist ziemlich Human finde ich.

Die K1-Fußplatten benutze ich bei uns Zuhause nur als widerstandsfähigen Ballast. yes.gif Denke da hat die Europäische Norm keine Einwände gegen. biggrin.gif
bearbeitet von caterpillar91
Geschrieben

Dann dürfte es doch eigentlich bald garnicht mehr verkauft werden oder irre ich mich da? eusa_think.gif


Legale Anwendungen für Flatterband gibt es ja trotzdem noch, z.B. Veranstaltungen, im Forsteinsatz usw. - nur im Geltungsbereich der RSA ist die Verwendung künftig untersagt. Und bis die entsprechende Neufassung erscheint, dürfte es noch einige Zeit dauern.

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