Bauforum24 1.291 Geschrieben 18. Dezember 2009 Geschrieben 18. Dezember 2009 Zum 29.Dezember 2009 tritt die neue Maschinenrichtlinie in Kraft. Der VDI rät, allen Herstellern, die sich bis jetzt noch nicht damit befasst haben, dies schleunigst zu tun. ?Denn stimmt die hergestellte Maschine nicht mit der Richtlinie überein, kann dies dazu führen, dass die Maschine nicht in Betrieb genommen werden darf", sagt Kai Bohn, Experte des VDI. ?Wird die Richtlinie dennoch missachtet, kann dies mit Strafen von bis zu 30.000 ? belegt werden. Noch gravierender für den Hersteller wäre aber ein EU-weiter Produktrückruf." Wichtig für die Hersteller sei zu wissen, dass die EU-Richtlinie keinen Normencharakter hat, sondern Gesetz ist. Wichtig: die EU-Richtlinie ist keine Norm, sondern Gesetz!Eine wesentliche Änderung für die Hersteller ist, dass sie nun eine Risikobeurteilung, was die Gesundheits- und Sicherheitsaspekte betrifft, abgeben müssen. ?Die bisherigen unterschiedlichen Sicherheitsstandards in Europa werden jetzt vereinheitlicht", ergänzt Bohn. Er rät jedem Unternehmen, das Maschinen herstellt und in den Verkehr bringt, die Verantwortlichkeiten klar zu regeln. ?Unternehmen brauchen eine Person, zum Beispiel den CE-Verantwortlichen, der Ansprechpartner nach außen ist und alle wesentlichen Unterlagen sammelt. Intern müssen ebenfalls die Zuständigkeiten klar definiert sein, d.h. wer ist der Verantwortliche für die technische Dokumentation, die Betriebsanleitung bei einer neuen Maschine", sagt Bohn.Der VDI hat die wesentlichen Änderungen für Unternehmen in einem Papier unter www.vdi.de/maschinenrichtlinie zusammengefasst. Fragen zur Maschinenrichtlinie beantworten auch die VDI-Experten unter 0211-6214-485.Mehr Meldungen aus der Baumaschinenindustrie... externer Link: www.vdi.de(Foto: Bauforum24) Zitieren
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