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Geschrieben
Hallo,
Vorab , ich fahre selber mehrmals die Woche Transporte , die der Genehmigungspflicht nach 29 bedürfen.
Nun zu meiner Frage:
Regelmäßig sieht man Autokrane der grösseren Art, die von 1-2 Tiefladern mit 6 bis X Achsen begleitet werden, die die Anbauteile des Kranes transportieren.
Regelmäßig ist dann auch ein Fahrzeug dabei, das mehrere Zusatzkontergewichte transportiert.
Nun die Frage. Bei einem zGG über 44 to ist definitiv eine 29er erforderlich. Die Zusatzgewichte stellen aber keine unteilbare Ladung dar. Was bitte steht da also in der 29er? Oder ist die 29er vielleicht sogar gar nicht gültig, da der Disponent der transportierenden Firma hier wissentlich falsche Angaben gemacht hat?
Die Frage ist mir gekommen, weil ich einen solchenTransport in NRW gesehen habe , der von der Polizei gestoppt worden war. Da war man fleissig dabei, die Zusatzgewichte auf mehrere Tieflader zu verteilern(max 40to?)

Danke im voraus

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Geschrieben
kranzubehör gilt als unteilbare ladung, steht so im gesetz, mußt du mal nachlesen.

gruß aus bayern

markus
Geschrieben
Okay, alles klar Markus, wer googeln kann is schwer im Vorteil, Thema durch ( Änderung des § 29 in 2003)
Nächstes Mal google ich vorher..dann steh ich nicht so blöd da..

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