Bauforum24 1.291 Geschrieben 2. Dezember 2009 Geschrieben 2. Dezember 2009 Bauherr und Architekt sollten früh klären, ab wann Planungsleistungen etwas kostenBERLIN (DAV) - Wer bauen möchte, der kann sein Haus von einem Architekten planenlassen. Sein Know-how gibt es jedoch nicht umsonst. Aber ab wann wird ein Architekt fürseine Leistungen bezahlt? Ab welchem Zeitpunkt wird die Akquise zum Vertrag, dasunverbindliche Vorgespräch zum vergütungspflichtigen Auftrag? Diese Fragen stehenimmer wieder im Raum, wenn sich Planer und Bauherr die ersten Male treffen.Bedauerlicherweise wird das Problem dabei selten angesprochen. Das ist ein Fehler,mahnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) imDeutschen Anwaltsverein (DAV), denn häufig entstehen so Missverständnisse undschließlich Ärger ums Geld. Das muss aber nicht sein, denn die Frage des Honorars kann - und sollte - im Vorfeldgeklärt werden. Das erste Treffen zwischen dem Planer und seinem möglichen Bauherrnist normalerweise gratis. Schließlich müssen beide erst einmal testen, ob die ?Chemie"stimmt und sie überhaupt miteinander arbeiten können und möchten. Auch weitere Treffenund erste Arbeiten am Projekt betrachten manche Architekten noch als Eigenwerbung.Aber: die Grenze zwischen kostenfreier Akquisitionsphase und honorarpflichtigemPlanungsprozess ist fließend und muss bei jedem Projekt neu definiert werden, erläutertdie ARGE Baurecht. Wenn der Kunde davon ausgeht, die Beratung koste ihn nichts, dannsollte er das auch deutlich sagen. Umgekehrt dürfen sich Architekten auch nicht scheuen,deutlich herauszustellen, ab welchem Zeitpunkt sie Honorar verlangen.Ausgangspunkt für die Berechnung des Honorars ist die Honorarordnung für Architektenund Ingenieure, die so genannte HOAI. Sie regelt die Bezahlung fast aller am Baubeteiligten Planer. Nach HOAI sind die Arbeitsschritte an einem Bauprojekt vomPlanungsbeginn bis zum fertigen Objekt in neun so genannte Leistungsphasen eingeteilt.Die Leistungsschritte sind sehr unterschiedlich im Umfang und Arbeitsaufwand. Deshalbgelten auch prozentual unterschiedliche Honorarsätze für die einzelnen Leistungspakete.Die HOAI definiert folgende Leistungsphasen: Grundlagenermittlung, Vorplanung,Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe,Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung sowieDokumentation. Je mehr dieser Leistungsschritte ein Planer für seinen Bauherrn absolviert,desto höher das Honorar.Während es früher üblich war, einen Bau zunächst komplett zu planen, ihn danngenehmigen zu lassen und erst danach mit den eigentlichen Bauarbeiten zu beginnen, wirdheute in der Regel baubegleitend geplant. Dies gilt vor allem für große Projekte. Bauen verspricht Investoren baldige Rendite, bringt aber, so die Erfahrung der ARGEBaurecht, auch manchen Ärger, der sich bei Planung ohne Zeitdruck vermeiden ließe. Werbillig plant, baut teuer, heißt ein Slogan, der sich nach Erfahrung der ARGE Baurechtimmer wieder bewahrheitet. Bauherren müssen sich auch darüber im Klaren sein: JedeÄnderung verteuert das Bauen. Deshalb sollte die Planung ausgereift sein und dannmöglichst unverändert realisiert werden. Das zahlt sich aus, denn nur die ausgereiftePlanung bringt auch die erwünschte Kostensicherheit.Unentbehrlich für die Planungs- und Kostensicherheit ist auch der Architektenvertrag.Ausgearbeitet vom Baurechtler regelt er genau, welche Pflichten Planer und Auftraggeberhaben. Wer rechtzeitig einen solchen Vertrag abschließt - und sei es nur über Teilbereicheder möglichen Planungsschritte -, der spart sich hinterher viel Ärger.Übrigens werden auch die anderen Fachplaner am Bau nach der HOAI bezahlt. Statikerund Fachingenieure werden oft vom Architekten empfohlen, beauftragen und bezahlenmuss sie aber der Bauherr. Auch hier rät die ARGE zu klaren rechtlichen Vereinbarungenvorab.Mehr News aus der Baubranche www.arge-baurecht.com(Fotos: ARGE-Baurecht) Zitieren
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