CAT-WHEX 0 Geschrieben 4. November 2009 Geschrieben 4. November 2009 Hallo zusammen,ich habe leider in der SUFU nichts gefunden und habe deshlab o.g. Thema eröffnet.Ich habe mehr mit Baumschine zu tun,aber ich habe mich letztens mit jemanden unterhalten der meintedas Mobilkranfahrer andere Lenkzeitbestimmungen haben als "normale" LKW Fahrer.Dies hängt mit den enormen Temperaturen der Reifen zusammen.Die würden sich so stark erhitzen,daßöfter bzw. nach einer gewissen Zeit Pausen eingelegt werden müssten um die Temperatur wieder runter zu bekommen.Auch sagte er mir,daß er auf Autobahnraststätten nie neben einem Mobilkran parken würde, aufgrund der Gefahr das die Reifen öfter zum platzen neigen.Nun die Frage an die Profis:Stimmt das alles ?? Zitieren
Supergrobi 38 Geschrieben 4. November 2009 Geschrieben 4. November 2009 Hallo,das passt so nicht zusammen. Die Lenkzeit, die ein Kranfahrer einzuhalten hat, betriftt ausschließlich den Fahrer und hat nichts mit der technischen Struktur des Fahrzeugs zu tun. Was würde sonst passieren, wenn man nach Ende der Lenkzeit des einen Fahrers einen zweiten auf dem gleichen Fahrzeug weiterfahren läßt?Warum sollten die Reifen so heiß werden, daß man ständig Pausen einlegen müßte, um diese abzukühlen? Die Reifen sind für diesen speziellen Einsatzzweck konstruiert und neigen nicht öfters dazu, zu platzen. Wenn das wirklich so wäre, könntest Du sicher auf Autobahnraststätten öfters beobachten, daß bei Mobilkranen der Reifendienst am werkeln ist. Ich vermute, das hast Du noch nicht oft gesehen, oder?GrüßeJens Zitieren
Börge 1 Geschrieben 4. November 2009 Geschrieben 4. November 2009 Den Blödsinn mit zu heißen Reifen höre ich das erste mal,wer denkt sich so einen Müll aus?Das hake mal ganz schnell ab,zum anderen Thema Lenkzeiten... Ich sag es Dir mal so rum,frag mal verschiedenen Kranführer wieviel Stunden die so im Monat machen ,und wie lange die manchmal auf Baustellen stehen und arbeiten.Der Punkt ist das der Kran als selbstfahrende Arbeitsmaschine gilt,und die Uhr drin nicht zwingend mit einem Schaublatt ausgefüllt sein muß,ich sage bewußt muß,Du kannst es auch anders halten,es besteht nur kein Zwang dazu im Gegensatz zum reinen LKW-Gewerbe.Zu meiner damaligen Zeit sind alle unsere Geräte nur mit Blindscheiben ausgerüstet gewesen,und jede,wirklich jede Kontrolle die irgendwer von uns erlebt hat ging immer nur ums Gewicht,oder andere Dinge,keiner wurde jemals bei Kontrollen nach der Scheibe gefragt,und falls doch einer die Frage angesetzt hatte,wurde der nette Herr darüber aufgeklärt das die selbstfahrende Arbeitsmaschine keine braucht..Richtig finde ich es persönlich absolut nicht ,siehe oben wieviel die Stunden die Fahrer im Monat machen,als Kranführer hast Du die Verantwortung im Straßenverkehr und anschließend auf der Baustelle, der LKW-Fahrer der zum entladen kommt ,macht häufig nur die Ladung los und überläßt das Be/Entladen dem Baustellenpersonal.. Zitieren
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