pepper 0 Geschrieben 5. Oktober 2009 Geschrieben 5. Oktober 2009 HalloIch habe einmal eine frage.....Wir Bewohnen eine Wohnung in der Gemeinde Lemwerder / Wesermarsch in Niedersachsen.Unser Vermieter hat als Bauherr sehr viel Bauschutt auf dem angrenzenden Gemeinde Grundstück vergrabenbzw einen Deich angelegt......Darf er das ??Drohen ihm Strafen.....??Weiter haben wir Feuchtigkeit/Schimmel im Haus da der Aussenputz / Fundament nicht überall Versiegelt wurde...Wer darf den Innenbereich Sanieren und mit welchen auflagen???Das Mauerwerk besteht aus Ytong.... auf dem Fundament/Platte wurde kein Sockel Gemauert....Währe für Antworten Dankbar da fast alle Räume betroffen sind.Vielen Dank im vorraus...Ingo Zitieren
markus prem 2 Geschrieben 5. Oktober 2009 Geschrieben 5. Oktober 2009 Als Mieter würde ich zusehen, das ich in den Mieterschutzbund eintrete. Die könne dir dan auch mit fundierten Wissen weiterhelfen.Markus Zitieren
Form 8A 246 Geschrieben 6. Oktober 2009 Geschrieben 6. Oktober 2009 Unser Vermieter hat als Bauherr sehr viel Bauschutt auf dem angrenzenden Gemeinde Grundstück vergrabenbzw einen Deich angelegt......Darf er das ??Drohen ihm Strafen.....?? Wenn er hierzu keine Genehmigung der Gemeinde hatte, darf er das wohl nicht und es drohen im möglicherweise Strafen.... aber zumindest die Entfernung auf seine Kosten.Weiter haben wir Feuchtigkeit/Schimmel im Haus da der Aussenputz / Fundament nicht überall Versiegelt wurde...Wer darf den Innenbereich Sanieren und mit welchen auflagen???Wenn tatsächlich eine mangelhafte Bauwerksabdichtung als Schadensursache feststeht und kein falsches Nutzerverhalten, wie z.B. fehlende Stoßlüftung und/oder zu hohe Luftfeuchtigkeit bei zu geringer Raumtemperatur die Ursache für die Schimmelpilzbildung ist, dann muß der Eigentümer sanieren. Zitieren
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