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Geschrieben
Hallo,

soweit mir bekannt muss der Abzug von Stunden schriftlich erfolgen!

Es muss erläutert werden warum die Stunden gestrichen wurden und dem Arbeitnehmer muss die Möglichkeit gegeben werden den Sachverhalt zu klären.

Stempelkarte ist da zum größten Teil nicht von Interesse weil die nur zur Zeiterfassung da ist.
Eine so genannte Personen und Anwesenheitskontrolle.

Ich habe meinem ehemaligen Arbeitgeber gedroht weil mir 5 Stunden ohne Begründung gestrichen wurden zumal ich zu diesem Zeitpunkt eh nicht eingestempelt war.

Macht also 5 Stunden die ich "nicht gestempelt war" + die 5 Stunden die gestrichen wurden = 10 Stunden

Ende vom Lied war ein einseitiges lautes Wortgefecht, ein nettes grinsen von mir und dem Hinweis ich wäre nicht taub.
Daraus resultieren ein kleines Dankeschön von mir und nach 3 Wochen per Einschreiben die Kündigung vom Arbeitgeber.

Wenn ich heute zurück denke bin ich froh das alles so gelaufen ist : )

Man schlägt die besten Pferde im Stall nicht weil es sein könnte das Sie zurück treten!



MfG

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