Bauforum24 1.291 Geschrieben 26. August 2009 Geschrieben 26. August 2009 "Der Amtsschimmel wiehert nicht immer nur in Brüssel, sondern auch in Berlin", so kommentierte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, die Vorlage des Verordnungsentwurfs zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch optische Strahlungen (OStRVO) am 25.08.2009 in Berlin. Mit der OStRVO soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Europäische Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlungen umsetzen. Dabei will nun das Ministerium die europäische Richtlinie in einem entscheidenden Punkt verschärfen: Es bezieht die natürliche optische Strahlung in die Verordnung ein, obwohl die entsprechende Richtlinie aus Brüssel diese aus guten Gründen ausgeklammert hatte.Von einer Aufnahme der natürlichen optischen Strahlung in die Europäische Richtlinie, die auch als "Sonnenschein-Richtlinie" bekannt geworden ist, hatte man im Jahr 2005 bewusst abgesehen, da die Sonneneinstrahlung in den Ländern der EU unterschiedlich intensiv ist und eine solche Regelung als Musterbeispiel der Regelungswut und unnötiger bürokratischer Lasten angesehen wurde.Der Präsident des ZDB hierzu: "Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer über die Wetteraussichten zu informieren und in den Gebrauch von Sonnenschutz zu unterweisen, wäre als Überreglementierung seitens des Europäischen Gesetzgebers anzusehen gewesen. Dies gilt heute natürlich in gleicher Weise für eine deutsche Verordnung.""Vor allem ein verändertes Freizeitverhalten gilt gemeinhin als Ursachen für Hautkrebs. Hierauf weist sogar die Begründung der vorgelegten Verordnung hin. Es ist daher unbillig, dieses größtenteils dem allgemeinen Lebensbereich zuzuordnende Risiko in einen derartigen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zu stellen und dem Arbeitgeber entsprechende Pflichten aufzuerlegen." So Loewenstein weiter.Zudem muss das Baugewerbe befürchten, dass die Beratungs- und Unterweisungspflichten erst der Anfang sind. "Werden die Hauterkrankungen - wie zu erwarten - trotz Beratungs- und Unterweisungspflicht der Unternehmen nicht zurückgehen, werden den Unternehmen weitere Aufgaben zum Schutz vor der Sonneneinstrahlung und die Folgekosten übertragen werden.""Es stellt sich für uns die Frage" so der ZDB-Präsident, "wie ein Zimmermeister oder ein Fliesenlegermeister beurteilen soll, ob seine Gesellen empfindliche Haut haben oder durch die Einnahme von Medikamenten besonders sensibel auf Sonnenstrahlung reagieren."Der ZDB-Präsident abschließend: "Es ist für uns, abgesehen von dem laufenden Bundestagswahlkampf, kein Grund erkennbar, warum ausgerechnet in Deutschland keine 1:1-Umsetzung des Europäischen Rechts erfolgt, sondern seitens des Arbeitsministeriums draufgesattelt wird."Mehr News aus der Baubranche... externer Link: www.zdb.de externer Link: www.bmas.de(Foto: Bauforum24) Zitieren
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