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Bilder von Unfällen, Missgeschicken, Unfallbilder, Arbeitsunfälle


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Ich finde es außerordentlich gut, dass es hier eine lebhafte Diskussion
und Berichte über die Sicherheit auf den Baustellen und rund um die
Baumaschinen gibt. top.gif

Nur so bleibt das Thema im Gedächtnis und bleibt Gesprächsstoff "vor Ort". eusa_think.gif

Erstmals herzlichen Glückwunsch-Rudi Clemens- zur Verleihung des Bundesverdienstkreuzes top.gif
- sicherlich gerechtfertigt! klatsch.gif

http://www.gesunde-bauarbeit.de/index-Dateien/fotoshow.htm

Zum Thema Sicht mit Baustellenfahrzeugen hier leider wieder ein neuer Bericht vom 22.01.2009:

4-Achser hat beim Abbiegen einen Radfahrer übersehen und tödlich verletzt:



http://www.nord-west-media.de/index.php?id=3148 sad.gif

bearbeitet von MaMu
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Wenn sich jemand im Gefahrenbereich begibt muss der BMF ihn warnen beispielsweise per Hupe.
Geht der nicht weg muss er die Arbeiten einstellen.

Wenn der das macht wird schon einer dafür sorgen das die aus dem Gefahrenbereich verschwinden, damit die Arbeit weitergeht.

Fest steht, wenn der Baggerfahrer oder Radladerfahrer weiterarbeitet obwohl sich Personen im gefahrenbereich aufhalten, ist das grob fahrlässig. Wenn was passiert kann das sehr unangenehm werden.

Richtig ist auch, dass sich das "Bodenpersonal" nicht in den Gefahrenbereich begibt. Hierüber sind die aufzuklären, oder der Bereich ist abzusperren.

Wenn ich zu Leuten sage, stelle Deinen PKW da mal neben (dem Arbeitenden ) Bagger wird das keiner tun um Angst um sein Auto. Aber selbst stellen sie sich daneben und quatschen. Der sieht mich ja.

Es gibt vieles zu tun, nur muss man das einsehen. Profis können damit umgehen. Das sind keine Weicheier und sondern verantwortungsbewußte Kollegen. Dem Polier zu sagen: Wenn hier weiterhin die Leute um dem Bagger laufen stelle ich die Arbeiten ein. Dazu gehört Mut und Rückgrat. Dann bewegt sich was.

Wen ich mit die Verantwortlichen meine sind nicht die BG und auch nicht der staatliche Arbeitsschutz. Die sind nicht für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber. Der trägt die Hauptverantwortung.(neben dem Bauherrn) Der delegiert das im Rahmen der Übertragung der Unternehmerpflichten auf den Bauleiter und Polier. Wenn die Baustelle sicherheitstechnisch nicht in Ordnung ist müssen sie sich dafür verantworten, möglicherweise alle drei. Das habe ich nicht gewußt und ich hatte keine Zeit sind dann die Ausreden die dem Staatsanwalt überhaupt nicht interessieren, im Gegenteil, sie belegen mangelnde Fachkenntnisse und mangelndes Verantwortungsbewußtsein.

In den nächsten Tagen stelle ich hier Material ein wie es gehandhabt werden sollte. Ich habe heute ein Gespräch mit dem staatlichen Arbeitsschutzvertretern gahabt, die sich an der Aufklärung und auch an der Kontrolle beteiligen. Es muss endlich Schluss sein mit den vielen, teilweisen vermeidbaren Unfällen.

Wer in Werke wie BASF oder Bayer, Hydro, St.Gobain, oder anderen großen Werken reinkommt lernt eine andere Qualität von Arbeitsschutz kennen. Helmpflicht, Schutzbrille, Gehörschutz, nur über markierte Wege laufen usw. Wer sich nicht dran hält fliegt raus. Wer macht das? Die Arbeitgeber selbst, nicht die BG und nicht der Staat.

Wenn ich auf dem Bau einen Polier sage, Deine Leute tragen keinen Gehörschutz, dann antwortet der mir: Bin ich dem sein Kindermädchen, wenn ihm seine Gesundheit egal ist, ist mir das auch egal.

Richtig ist, das der Polier als Vertreter des Arbeitgebers die Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit übernommen hat und dafür verantwortlich ist. Wenn der Arbeitnehmer seinen Anweisungen nicht folgt kann er sagen: Melde dich morgen im Büro, ich nehm dich nicht mehr mit."
Das ist Konsequent.

Der Sicherheitsgurt im Auto wurde erst angelegt als man Strafen eingeführt hat bei nicht Anlegen. Er hat zig tausenden Menschen das Leben gerettet, das weiss jeder.Würde man das heute nicht kontrollieren würde wahrscheinlich die Hälfte ohne Gurt fahren. Manchmal muss man die Leute einfach zwingen, wenn alle Apelle an die Vernunft versagen.

Käme ein Kontroller auf die Baustelle und sieht einen Bauarbeiter ohne Gehörschutz müßte er von ihm 20 Euro kassieren. Der Polier ist mit 30 Euro dabei weil er verantwortlich ist und der Chef bekommt eine Rechnung von 100 Euro. Er kann den Arbeitsschutz zwar auf den Polier übertragen, aber er muss ihn kontrollieren ob er das auch alles macht, dazu ist er verpflichtet.

Der würde beim Lesen des Bescheides einen Brüllanfall bekommen und am nächsten Tag würde mit Sicherheit in dieser Firma niemand mehr ohne Gehörschutz rumlaufen.

Rechtlich wäre das genau so möglich. Aber das wird nicht gemacht. Warum. Die BG will sich nicht mit den Arbeitgebern verscherzen denn sie werden schließlich ausschließlich von denen bezahlt. Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.

Zur Info: Die Bau BG gibt das meiste Geld aus für Gehörschäden. Ein Großteil ihrer Einnahmen.
Die Bau BG ist Pleite. Die Hälfte der Bauarbeitsplätze ging seit 1995 verloren. Sie leben von den Umlagen die sich aus dem Bruttolohn ergeben. Es kommt nur noch die Hälfte rein. Die Kosten für Renten usw sind gleich geblieben.

Die anderen BG aus anderen Branchen unterstützen die Bau BG mit jährlich 171 Millionen Euro.

Was macht man. Es wird eine Reform gemacht. In Zukunft werden Renten unter 30 % nicht mehr bezahlt. Die Gehörschäden liegen in diesem Bereich.
Das heißt, einer der die Ohren kaputt hat bekommt in Zukunft nichts mehr. Ist das richtig?
Einer der sein Leben lang beratungsresistent war und nie Gehörschutz getragen hat, steht dem eine Rente welche die Allgemeinheit bezahlen soll?

So viel zur Eigenverantwortung.

Hier ein paar Tips zum Gefahrenbereich

Gefahrenbereich bei Erdbaumaschinen
Der Gefahrenbereich ist die Umgebung der Maschine, in der Personen durch arbeitsbedingte Bewegungen des Gerätes, seiner Arbeitsaus-rüstungen oder auch durch ausschwingendes, herunterfallendes Ladegut erreicht werden können.

Gefahren und deren Auswirkungen
Angefahren und Überfahren werden. Schwerste bis tödliche Verletzungen
Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren

Technisch:
• Gefahrenbereich durch feste Absperrung sichern
• Verkehrswege festlegen und kennzeichnen, absperren.
• Technische Verbesserung des Sichtfeldes durch Kamera- / Monitorsysteme und Radar- oder Ultraschallsysteme

Organisatorisch:
• Nur qualifiziertes beauftragtes Maschinenpersonal einsetzen
• Nur geschultes und unterwiesenes Bodenpersonal einsetzen
• Baustelle so organisieren, dass Arbeiten im Gefahrbereich vermieden werden
• Vermeiden von Rückwärtsfahrten z.B. durch Einbahnstraßenverkehr.
• Ist es unvermeidlich dass sich Personen im Gefahrenbereich aufhalten müssen, muss hierfür eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, aus der zusätzliche Maßnahmen hervorgehen.
• Betriebsanweisung erstellen.
• Unterweisung anhand der Betriebsanweisung, Schwerpunkt Sicht
• Ist die Sicht des Fahrers eingeschränkt, Einweiser einsetzen.
• Alle Mitarbeiter unterweisen, was zu tun ist, wenn man sich unvermeidlich im Gefahrenbereich aufhalten muss
• Gegenseitige Abstimmung der Tätigkeiten, insbesondere bei Fremdfirmen
• Ausführen der Arbeiten nur bei Tageslicht oder ausreichender Beleuchtung des Arbeitsbereiches
• Zwangsführung des Fußgängerverkehrs durch Trennung von Fuß- und Fahrwegen.

Persönlich:
• Nicht im Fahr- oder Schwenkbereich (Gefahrbereich) aufhalten.
• Der Maschinenführer darf mit der Maschine nur dann arbeiten wenn sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten
• Der Maschinenführer muss bei Gefahr Warnzeichen geben
• Wer sich der Maschine nähern will, muss mit dem Maschinenführer Kontakt aufnehmen
• Grundsätzlich immer auffällige reflektierende Warnkleidung tragen (Betriebsvereinbarung)
• Baumaschine immer im Blickfeld, nicht mit dem Rücken zur Maschine
• Kein Führen von angehängten Lasten kurz vor der Maschine
• Technische Hilfsmittel zum Ausgleichen von Sichteinschränkungen in Ordnung und sauber halten, beispielsweise Spiegel, Kameras
• Material nicht auf dem Unterwagen lagern, Anschlagmittel, Schaufeln, Besen Maschinenführers aufhalten
• Begleitpersonen beim Führen der Last und Anschläger dürfen sich nur im Sichtbereich des Maschinenführers aufhalten
• Nicht auf dem Fahrweg zwischen Maschine und Last aufhalten
• Fahrweg muss ausreichend breit sein
• Lasten möglichst nahe über dem Boden führen und ihr Pendeln vermeiden
• Erdbaumaschinen mit angeschlagener Last nur bei ausreichend eingeebneten Fahrweg verfahren


Ich wünsche allen ein unfallfreies Leben und bitte darum auch mal über diese Dinge nachzudenken.
Auch das Leben eines am Bau arbeitenden Menschen ist genau so wertvoll wie das eines Politikers, eines Professors oder Stars. Egal woher er kommt, aus Rumänien , Polen oder sonst woher.
Die Menschen am Bau sind vielleicht einfacher gestrickt wie man sagt, aber sie machen eine ehrliche oft genug schlecht bezahlte Arbeit um sich und ihre Familien zu ernähren.

Das Leben und die Gesundheit ist das wichtigst was er hat. Damit darf niemand leichtfertig umgehen.
Und wenn alle ein wenig mehr aufpassen und nachdenken muss es möglich sein die Unfälle und das Leid zu reduzieren.

Dafür setze ich mich ein und ich freue mich wenn ihr das auch so seht bearbeitet von Betriebsratvorsitzender
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Mal ne andere Frage.

Ich hab beim CE Schein gelernt, dass ich NIE ohne Einweiser zurückfahren darf.

Diese Regelung geht doch auch an der Baustellenpraxis vorbei, oder?

Grüße,

Bugs

P.S. Bei uns werden alle Neugeräte mit Kameras ausgestattet. Bei dem nächsten LKW kommen mindestens 2 rein, eine für's Rückwärtsfahren und Anhängen und eine für die Überwachung der Ladebrücke.
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Ich habe noch den Klasse 2 gemacht und auch dort hätte man sofort die Prüfung nicht
bestanden, wenn man rückwärts ohne Einweiser gefahren wäre!

Macht ja eigentlich auch Sinn, wenn man einen Einweiser hätte, der einweisen kann.

Diese Regelung ist nicht nur auf Baustellen wichtig, sondern gerade auch im Strassenverkehr!!

Früher konnte man noch Beifahrer im Fahrerhaus sehen, die sowohl als Ladehelfer aber gerade auch als Einweiser fungierten.

Dieses ist jedoch leider schon lange vorbei.

Deshalb müßten die geforderten Rückfahrkameras gesetzlich für alle neuen , aber auch alten Fahrzeuge, verankert werden .

Ob Einweiser, oder Kamera; beide müsen ihre Funktion auch erfüllen.

Ein Garant gegen Unfälle sind sie nicht.

Oft genug gibt es Einweiser auf Privatflächen, die man gar nicht sieht, da sie sich nicht im Spiegelbereich aufhalten; dann sucht man seinen Einweiser.
Oder Einweiser haben nicht den Überblick und es scheppert trotzdem.
Auch klare Handzeichen sind die Vorraussetzung für ein reibungsloses Zurücksetzen.

Die besten Sicherheitssysteme taugen nichts, wenn sie überbrückt, abmontiert, kaputt oder dreckig (Kamera)+ Spiegel !!! sind.
Hier sind natürlich in regelmäßigen Abständen Kontrollen angeraten; ähnlich oder begleitend , wie die UVV.
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Niemand darf nur 1m rückwärts setzen ohne sich auf irgendeine sichere Weise davon zu überzeugen das hinter ihm nichts steht.

Das kann der Einweiser sein.

Im Arbeitsschutzgesetz ist aber festgelegt, das zuerst immer technische Maßnahmen kommen, dann organisatorische und wenn das nicht hilft kommen erst persönliche Schutzmaßnahmen.
Das kürzt man gerne ab als TOP.

Also nicht dem Kollegen die Warnweste anziehen und die Sache ist in Ordnung, sondern erst beispielsweise Kameras, Radar oder dergleichen. Weil die Einweiser auch gar nicht mehr da sind und auch viel zu teuer sind und schon deshalb gespart werden.


Kollegen überrollt, Baggerfahrer verurteilt
(Quelle: StBG) Am Unfalltag war der Bautrupp eines Unternehmens auf der Baustelle einer
Kreisstraße tätig. Ein Teil des Bautrupps war im Ortseingangsbereich mit dem Herstellen einer
Kiesplanie beschäftigt. An einem weiter ortsauswärts gelegenen Teil der Straße zog der
Baggerfahrer mit seinem Radbagger die Kiesplanie für den parallel verlaufenden Radweg
glatt. Hierzu fuhr er mit dem Bagger die Straße auf und ab und zog mit der Baggerschaufel
den Kies über den Radweg. Beim Zurücksetzen bemerkte er plötzlich, dass ein Arbeitskollege
unter dem rechten Rad des Baggers zum Vorschein kam. Der Kollege verstarb noch am
Unfallort.
Wie sich später herausstellte, war der Kollege vom oberen Teil der Baustelle die Straße entlang
ortsauswärts zu dem dort stehenden Baustellencontainer gegangen, um Getränke zu
holen. Hierbei kam er auf unbekannte Weise unter die Räder des zurücksetzenden Baggers.
Der Fall wurde als Strafsache vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt und der Baggerfahrer
wegen fahrlässiger Tötung seines Arbeitskollegen schuldig gesprochen.
Gegen ihn wurde eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen festgesetzt. Dies entspricht
1.250 EUR. Zusätzlich hatte der Baggerfahrer die Kosten des Verfahrens zu tragen. Sofern
die Geldstrafe uneinbringlich wäre, hätte der Baggerfahrer eine 50tägige Freiheitsstrafe verbüßen
müssen. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass sich der Baggerfahrer vor
dem Zurücksetzen des Baggers davon hätte überzeugen müssen, dass dies gefahrlos möglich
ist.
Originaltext der Urteilsbegründung: "Sie (der Baggerfahrer) waren gehalten, sich entweder
durch ordnungsgemäßen Blick in Ihre Spiegel oder durch Drehen Ihres Baggers
und, wenn Ihnen dies nicht möglich war, durch eigene Erkundigung davon zu
überzeugen, dass Sie gefahrlos zurückfahren konnten. Jedenfalls konnten Sie sich
nicht darauf verlassen, dass in einem in Ihrer tatsächlichen Stellung nicht einsehbaren
Bereich sich niemand aufhält."
bearbeitet von Betriebsratvorsitzender
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