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Geschrieben
Vieles mag ja richtig sein.. So hätte man es nicht machen dürfen!
Zumindest nicht unter diesen zum Unfallzeitpunkt gegebenen Bedingungen.

Für die Unterscheidung ob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde, sollte man sich allerdings die Zeugenaussage des Baggerfahrers anhören. Hat er bei Ausführung der Arbeitsschritte gewusst oder sogar gewollt (Absicht), dass sein Tatbestand eintritt oder mit sehr hoher wahrscheinlich eintreten wird ? (Hier die Sachbeschädigungen, nicht der Fall des Gebäudeteils!) Dann wäre sicher Vorsatz zu unterstellen.
In meinen Augen war das grob fahrlässig.

Allerdings dürfte bei dieser Absicherung der Baustelle an der Straße besonders im Turmbereich auch grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen sein, sollte es hier zum Schadensfall kommen. Die Gefahr, dass herabfallende Betonbrocken durch den Gitterzaun "springen" und Personen oder Sachgegenstände gefährden, hätte man beim Aufstellen bedenken müssen und ggf. einen Holzzaun aufstellen oder wie auch oft bei geringen Platzverhältnissen üblich eine Teilsperrung der Straße vornehmen müssen. Zwischen Straße und Turm sich sicher weniger als 15-20m - und das bei der Turmhöhe.

Das nochmal meine Meinung... um die Aufklärung sollen sich die Staatsanwälte und Richter kümmern.

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  • 2 weeks later...
Geschrieben
LKW umgekippt

Unfall auf der Deponie Groppenbruch. Ein Kippsattel kippte beim entladen um.Erste Erkenntnisse:
Fahrzeug stand beim kippen ganz gering schief ( andere LKW kippten dort den ganzen Tag )
Fahrzeug war einseitig geladen
Fahrzeug war mit über 43 to GG überladen ( seitdem Unfall dürfen keine überladenen Fahrzeuge mehr auf die Halde )
Fahrzeug hatte auf der Antriebsachse ( Sturzseite ) einen Plattfuß
Geschrieben
oh - ha ... das erinnert mal wieder daran wie gefährlich der Beruf ist und daß man ständig 100%ig konzentriert sein muß. Ich wünsch von hier aus erstmal schnelle und gute Besserung und daß der Kollege nichts davon zurückbehält.

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