Bauforum24 1.307 Geschrieben 18. August 2009 Geschrieben 18. August 2009 Radlader und Mobilbagger gelten bei Straßenfahrt als "Selbstfahrende Arbeitsmaschinen"Maschinen bis 20 km/hohne GewichtsbeschränkungFührerscheinklassen:bis 31.12.1998 erworben: Klasse 5nach 01.01.1999 erworben: Klasse LMitführungspflicht (Dokumente)Kopie der ABE oder Betriebserlaubnis (BE) mit dem Vermerk "Betriebserlaubnis erteilt" durch amtlich anerkannten Sachverständigenwenn in o.g. ABE / BE genannt: Ausnahmegenehmigung nach § 70 STVZO, bzw. § 29 STVOMitführungspflicht (Ausrüstung):VerbandskastenWarndreieckWarnwesteWarnleuchte (bei einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t)Unterlegkeil (bei einem zul. Gesamtgewicht über 4,0 t)Maschinen über 20 km/hGewichtsbeschränkung beachten!Diese Maschinen sind zulassungspflichtig (grünes Kennzeichen)Führerscheinklassen:bis 31.12.1998 erworben:Klasse 3: bis 7,5 t zul. GesamtgewichtKlasse 2: über 7,5 t zul. Gesamtgewichtnach 01.01.1999 erworben:Klasse L: bis 25 km/hMaschinen über 20 km/hKlasse T: bis 40 km/h (nur gültig für land- und forstwirtschaftliche Zwecke)Klasse B: bis 3,5 t zul. GesamtgewichtKlasse C1: bis 7,5 t zul. GesamtgewichtKlasse C: über 7,5 t zul. GesamtgewichtMitführungspflicht (Dokumente)Betriebserlaubnis (BE) bzw. Fahrzeugscheinletzte HU-Bescheinigung (TÜV) und AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung)wenn in o.g. BE/Fzg-Schein genannt: Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, bzw. § 29 STVOMitführungspflicht (Ausrüstung):VerbandskastenWarndreieckWarnwesteWarnleuchte (bei einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t)Unterlegkeil (bei einem zul. Gesamtgewicht über 4,0 t) Zitieren
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