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Geschrieben
Wir bekommen jezt eine Kamera hinten an Bagger, die ist auch schon gekauft, muss aber noch montiert werde, ich werde mich aber für eine 2 Kamera im System einsetzten, damit man rechts auch was sieht, gerade weil ich Abends immer Rückwährts inne Halle einparken muss, und da sieht man den ganzen Kleinkram immer nicht.
Mfg Raddel

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Geschrieben (bearbeitet)

Manchmal reicht auch ein Kamera/Monitor System nicht wie wieder ein Unfall beweist.

Das Maß aller Dinge sind aktive Systeme in Kombination mit Sicht

Tödlicher Unfall

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bearbeitet von Betriebsratvorsitzender
Geschrieben
Es ist tragisch, wenn ein Unfall passiert, egal ob wenig Schaden oder, wie leider hier ein Todesfall, keine Frage.

Aber wenn man nur noch damit beschäftigt ist, in 10 Spiegel und in einen Kameramonitor zu schauen, dann geht der Blick für das wesentliche auch verloren.

Man kann sich einen Rucksack voll Kameras rund um den Bagger bauen, deswegen sieht man auch nicht alles.

Die Leute, die am Bagger arbeiten sollten mal Sicherheitsschulungen bekommen, damit sie wissen, wie man sich nähert, oder wie man sich verhält.

Nur mal so am Rande, auf einer meiner Baustellen, führte ich Aushubarbeiten durch, der Bauherrenvertreter schlich andauernd um meinen Bagger rum, gesehen habe ich ihn ja, am nächsten Tag habe ich ihn wirklich freundlich darauf angesprochen, ob es nicht möglich wäre, daß er seine persönliche Schutzausrüstung anlegt, wenn er auf die Baustelle kommt, darauf hin ging er auf, daß ich ihm gar nicht anzuschaffen hätte, wie er auf die Baustelle kommt, schließlich muß ich mich darum kümmern, die Leute zu beobachten, die auf meiner Baustelle rumlaufen.

Was will man mit so einem Knallkörper diskutieren ???

Gruß
Christian
Geschrieben
Bei uns hat ein Baggerfahrer einen Bauleiter vom Auftraggeber einem Versorgungsunternehmen beim drehen erwischt.
Obwohl der weiss oder wissen sollte das sich im Gefahrenbereich niemand aufhalten darf, hat er Recht bekommen.
Passiert ist da nicht viel, der hat sich aber den Krankenschein geholt und Anzeige erstattet. Der Baggerfahrer mußte ihm sogar noch Schmerzensgeld zahlen.

Die Vorschrift sagt:
Arbeiten mit beweglichen Straßenbaumaschinen

4.1.1.2 Der Unternehmer hat sicherzustellen, daß die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen arbeitsplatzbezogen informiert, sowie über Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefährdungen vor der Beschäftigung und danach bei Bedarf in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, unterwiesen werden.

4.1.1.3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Arbeitseinsätze im Gefahrbereich von Straßenbaumaschinen vermieden werden.

4.1.1.4 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Personen, die unvermeidlich im Gefahrbereich von Straßenbaumaschinen eingesetzt werden müssen, durch geeignete Maßnahmen geschützt sind.

Geeignete Maßnahmen sind z.B.

Unterweisung über das erforderliche Verhalten,
Einsatz von Sicherungsposten.


Der Unternehmer ist der Verantwortliche auf der Baustelle, z.B. der Bauleiter, der Polier oder der Vorarbeiter. Die haben unterschrieben, dass sie die Unternehmerpflichten auf der Baustelle übertragen bekommen haben.


Deshalb diese Leute ansprechen das sie Euch die Leute aus dem Gefahrenbereich weghalten, beispielsweise das sie sie daraufhin unterweisen und sich das schriftlich bestätigen lassen. Das ist ihre Aufgabe.


Übrigens wenn man einen Kollegen Schaden zufügt, also verletzt, oder einen Fremden ist das ein Riesenunterschied. Beim Kollegen kann man nicht haftbar gemacht werden, dafür ist die BG da. Bei einem Fremden sieht das ganz anders aus. Da kann man belangt werden.


Beste Grüße

Rudi Clemens
Geschrieben
Glaubt einer im ernst das einem eine Rückfahrkamera den Hals aus der Schlinge zieht wenn einer tot unterm Karren liegt ? Genauso wie ein LKW - Kutscher für Fahrzeug und Ladung verantwortlich ist so ist es jeder Baumaschinist auch . Also , trotz cooler Sonnenbrille und viel PS - Blickkontakt zum Kollegen ? Sonst gehts wie bei dem Beitrag bei dem Ein elfjähriger von einem Schaufellader überrollt wurde - was macht der da? Aufenthalt im Gefahtenbereich ohne Kompromiss verboten , wenn ich im Lader planiere brauch ich keine Zuschauer oder spielende Kinder . Injedem Fall alles was nicht dazugehört hinter die Abschrankung.Jeder der eine Maschine lenkt ist dafür verantwortlich - zuempfehlen , ein Sicherheitslehrgang bei der Berufsgenossenschaft . wer da teilgenommen hat der weiss das er haftet und passt auch wieder auf und fährt nur im gedrehten zustand Rückwärts , auch mit Kamera - wetten ?

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