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Geschrieben
Bin seit kurzem stolzer Fahre eines Hitachi Zaxis 350 LCN. Die serienmäßig eingebaute Kamera mitsamt Monitor habe ich mir besser vorsgestellt. Die Auflösung des Monitors ist sehr schwach, man erkennt Gegenstände und Kollegen erst sehr spät. Ein Kollege hat einen neuen 924 Plus bekommen, samt Kamera. Er kann kann sogar im stockdusteren alles erkennen. Infrarot Technik. Das Display zeigt ihm glasklar an,wasd hinter ihm los ist.
  • 2 months later...

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Geschrieben
Mahlzeit,

also LUIS und Waeco sind so ziemlich die führendsten auf dem Markt.


Habe ne Waeco an nen TGA dran mit Milchaufbau dran und muss sagen einfach Top so sicher fährt man sonst nicht rückwärts geschweige den zum ankuppeln, des kannst schön beobachten ob es hinhaut.


Wieso wird es nicht Gesetzlich Verodnet an LKW und Maschinen dies zu verbauen ???

Ab 2014 wird ja der Notbremsassisten im LKW Pflicht wieso dann nicht auch nen Kamera mad_red.gif
Geschrieben
Tja leidiges Thema, aber eigentlich sollte man sowieso daran interssiert sein ein Kamerasystem zu installieren, Gerade bei Mobilbaggern, könnte man den ein oder anderen Kratzer beim Rückwärtsfahren vermeiden, es geht schneller weil man mehr sieht und den Punkt der Sicherheit brauch ich glaube ich nicht anzuführen, der sollte jedem klar sein.
Mfg Raddel
Geschrieben
Es liegt an den Herstellern, die gesetzlichen Vorgaben bestehen seit vielen Jahren. Aber das wird so gut wie nicht kontrolliert. Die könnte man im Falle eines Unfalles auch verklagen mit übergroßer Erfolgsaussicht, nur wer soll das machen. Die Fahrer warten 1- 3 Jahre auf den Prozess und dann bekommen sie gesagt, dass der Überfahrene eine Mitschuld hat und der Fahrer weil er nicht ausreichend geschaut hat, oder sich keines Einweisers bedient hat.
Beim LKW ist das genauso. Nur die Fahrer haben nicht die Entscheidungsgewalt für den Kauf einer Kamera und für das Vorhandensein eines Beifahrers. Nur sie werden aber verurteilt, das habe ich jetzt schon oft erlebt.

Naschinenhersteller

Wer meine Chronologie liest wird es kaum glauben. Meine Webseite

Ich habe jetzt durch eine Petition erreicht das die Norm geändert werden soll. Laut Bundesministerium bin ich daran zu beteiligen. Das tue ich auch aber ein solcher Prozeß dauert Jahre. Bis dahin müssen noch viele auf grausamste Weise sterben.

Die BG kontrolliert aber jetzt die Maschinen. Wo nichts dran ist, nicht mal ein Rückspiegel wird die Maschine stillgelegt.

Verfahrensanweisung: Die Aufsichtsperson trifft auf der Baustelle mobile Arbeitsgeräte des Aitbestandes ohne ausreichende Maßnahmen und Hilfsvorrichtungen zur Verbesserung der Sicht an.
Zum Revisionszeitpunkt wird mit der Baumaschine gearbeitet. Es besteht Gefahr im Verzug, da sich arbeitsbedingt Personen im Gefahrenbereich aufhalten.
Die Aufsichtsperson trifft eine Anordnung gemäß § 19Abs. 1 Satz 2 SGBVII. Die Arbeit wird eingestellt und darf erst nach Organisation von Sicherungsmaßnahmen (Einweiser) temporär fortgeführt werden.
Es ergeht eine zweite Anordnung gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB VII mit Fristsetzung, in der die Nachrüstung der Maschine mit optischen Sicherungssystemen gefordert wird. Hier kann
eine Empfehlung zur Nutzung von Kamera/Monitorsystemen erfolgen. Die nachgehende Überarbeitung der Gefahrdungsbeurteilung wird angeordnet.

So der Text in eine Arbeitsanweisung für Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft.

Die BG hat die Förderung erhöht, sie beträgt jetzt bis zu 500 Euro.
Ein sehr gutes robustes System von Mekra was wir bei uns einbauen kostet mit Einbau keine 1000 Euro, mit 2 Kameras, auf der rechten Seite auch eine. Die Fahrer sind sehr zufrieden.

Die ganze Rechtslage ist unter Übersicht Rechtslage

Wichtig ist, das geltende Gesetze und auch Vorschriften auch eingehalten werden und das Maschinenführer ihren Chef ansprechen. Sie stehen nachher vor Gericht und werden allein verantwortlich gemacht

Ich habe noch einiges in Petto, ich bleib dran.

Der letzte Artikel Wer sich in Gefahr begibt

Eine guten Rutsch und 2012 allzeit unfallfreies Arbeiten

Rudi

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