Betriebsratvorsitzender † 6 Geschrieben 10. Juni 2010 Geschrieben 10. Juni 2010 Ein Bagger überrollte , im Rückwärtsfahren, einen Arbeiter ..Danke für den Hinweis, Gott sei Dank hat er überlebt.Ich sammele mitlerweile auch aus dem Ausland, da die Maschinenrichtlinie für ganz Europa gilt und die Probleme auch überall gleich sind.Ich habe eine Petition bei der EU in Brüssel eingereicht, die ist angenommen worden weil berechtigt und wird jetzt gepüft. Es ist beschwerlich, aber es lohnt sich. Beste Grüße Zitieren
ZX250 104 Geschrieben 16. Juni 2010 Geschrieben 16. Juni 2010 Wir waren gestern mal kurz im Atlas-Werk in Ganderkesee. Alle neuen Bagger, die auf dem Hof standen, waren mit einer Rückfahrkamera ausgestattet. Dazu wurde scheinbar bei den ganz neuen Modellen das Heckgewicht geändert, die Kamera wurde in einer Art Aussparung im Heckgewicht integriert.Deine Petition zeigt scheinbar erste Wirkungen! Zitieren
Volvo-Power 53 Geschrieben 21. Juni 2010 Geschrieben 21. Juni 2010 Dazu wurde scheinbar bei den ganz neuen Modellen das Heckgewicht geändert, die Kamera wurde in einer Art Aussparung im Heckgewicht integriert. So wie bei diesem Liebherr Zweiwegebagger? Zitieren
Betriebsratvorsitzender † 6 Geschrieben 22. Juni 2010 Geschrieben 22. Juni 2010 Staatsanwalt klagt auf fahrlässige TötungHandelt ein Baggerfahrer der rechts nichts sehen kann fahrlässig? Hat er eine andere Wahl als ein paar Sekunden Blindflug? Die Maschine ist nicht so gebaut das er ausreichende Sicht auf die Fahr-und Arbeitsbereiche hat wie es die Vorschriften verlangen. Dass ist sicher nicht die Schuld des Baggerfahrers. Mobilbagger nur noch mit Beifahrer?Bei Baggern ist die Sicht nach rechts durch den Hubarm eingeschränkt. In den Spiegeln sieht man meist nichts wenn der Arm nicht ganz unten oder ganz oben ist. Bei Straßenfahrt ist beides nicht der Fall.Also was sieht man bei Kurvenfahrt, beispielsweise wenn man rechts abbiegt.Nichts meint ein Sachverständiger und deshalb brauchts einen Einweiser. Ein Staatsanwalt weiss das dies Utopie ist, trotzdem klagt er den Baggerfahrer an, der in Menden den 21jährigen Straßenbauer überfahren hat.Keine Sicht, Einweiser erforderlich.Woher nehmen? Den Baggerfahrer kann man meineserachtens hierfür nicht verantwortlich machen. Da sind andere gefordert. Das habe ich dem Staatsanwalt mitgeteilt. Die Anklage gegen den Baggerfahrer ist nicht richtig.Außerden ist er genug gestraft, er wird die Bilder des toten Kollegen ein Leben lang nicht vergessen.Im Falle des Schuldspruchs kann eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder/und eine Geldstrafe verhängt werden. Einspruch Herr StaatsanwaltKeine Anklage gegen den Baggerfahrer wegen fahrlässiger Tötung!!!Der Unfall im November Zitieren
Betriebsratvorsitzender † 6 Geschrieben 27. Juli 2010 Geschrieben 27. Juli 2010 Dem Baggerfahrer hat man die Schuld gegeben, er muss 3000 Euro Strafe zahlen, wie ich das befürchtet habe.Leider ist der Artikel nicht mehr online. Eigenartig, die ersten 2 Artikel gibt es nochRudi Zitieren
Recommended Posts
Diskutiere mit!
Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.