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Geschrieben

Ein Bagger überrollte , im Rückwärtsfahren, einen Arbeiter ..




Danke für den Hinweis, Gott sei Dank hat er überlebt.

Ich sammele mitlerweile auch aus dem Ausland, da die Maschinenrichtlinie für ganz Europa gilt und die Probleme auch überall gleich sind.

Ich habe eine Petition bei der EU in Brüssel eingereicht, die ist angenommen worden weil berechtigt und wird jetzt gepüft. Es ist beschwerlich, aber es lohnt sich.

Beste Grüße
wave.gif

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Geschrieben
Wir waren gestern mal kurz im Atlas-Werk in Ganderkesee. Alle neuen Bagger, die auf dem Hof standen, waren mit einer Rückfahrkamera ausgestattet. Dazu wurde scheinbar bei den ganz neuen Modellen das Heckgewicht geändert, die Kamera wurde in einer Art Aussparung im Heckgewicht integriert.

Deine Petition zeigt scheinbar erste Wirkungen! top.gif
Geschrieben

Dazu wurde scheinbar bei den ganz neuen Modellen das Heckgewicht geändert, die Kamera wurde in einer Art Aussparung im Heckgewicht integriert.



So wie bei diesem Liebherr Zweiwegebagger?

2010/06/post-12738-1277142263_thumb.jpg

Geschrieben
Staatsanwalt klagt auf fahrlässige Tötung

Handelt ein Baggerfahrer der rechts nichts sehen kann fahrlässig? Hat er eine andere Wahl als ein paar Sekunden Blindflug? Die Maschine ist nicht so gebaut das er ausreichende Sicht auf die Fahr-und Arbeitsbereiche hat wie es die Vorschriften verlangen. Dass ist sicher nicht die Schuld des Baggerfahrers.

Mobilbagger nur noch mit Beifahrer?

Bei Baggern ist die Sicht nach rechts durch den Hubarm eingeschränkt. In den Spiegeln sieht man meist nichts wenn der Arm nicht ganz unten oder ganz oben ist. Bei Straßenfahrt ist beides nicht der Fall.

Also was sieht man bei Kurvenfahrt, beispielsweise wenn man rechts abbiegt.

Nichts meint ein Sachverständiger und deshalb brauchts einen Einweiser. Ein Staatsanwalt weiss das dies Utopie ist, trotzdem klagt er den Baggerfahrer an, der in Menden den 21jährigen Straßenbauer überfahren hat.
Keine Sicht, Einweiser erforderlich.

Woher nehmen? Den Baggerfahrer kann man meineserachtens hierfür nicht verantwortlich machen. Da sind andere gefordert.
Das habe ich dem Staatsanwalt mitgeteilt. Die Anklage gegen den Baggerfahrer ist nicht richtig.
Außerden ist er genug gestraft, er wird die Bilder des toten Kollegen ein Leben lang nicht vergessen.

Im Falle des Schuldspruchs kann eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder/und eine Geldstrafe verhängt werden.

Einspruch Herr Staatsanwalt

Keine Anklage gegen den Baggerfahrer wegen fahrlässiger Tötung!!!

Der Unfall im November

  • 1 month later...
Geschrieben
Dem Baggerfahrer hat man die Schuld gegeben, er muss 3000 Euro Strafe zahlen, wie ich das befürchtet habe.

Leider ist der Artikel nicht mehr online. Eigenartig, die ersten 2 Artikel gibt es noch


Rudi

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