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Geschrieben
Am Dienstag 21.07. ist bei einem Unfall auf der Baustelle des künftigen Hauptstadtflughafens BBI in Berlin-Schönefeld ein Bauarbeiter getötet worden. Der Fahrer einer Gummiradwalze hatte beim Rückwärtsfahren den 49-Jährigen übersehen und überfahren. Obwohl Rettungskräfte schnell am Unfallort gewesen seien, erlag der Bauarbeiter aus Ringelai im Bayerischen Wald noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen.

Ein umstürzender Bagger hat ebenfalls am Dienstag 21.07 einen Mann bei den Bauarbeiten für die Sole-Einleitung am Rysumer Nacken erschlagen. Die Ursache des tödlichen Unfalls sei noch unbekannt und werde ermittelt, sagte ein Sprecher des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

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Logo: Gesunde Bauarbeit

Ein Bauarbeiter, der vergangene Woche an der Baustelle des Deutschen Theaters in München während der Arbeit einen Unfall hatte, ist am Dienstag in Folge seiner schweren Verletzungen gestorben. Am 23. Juli hatte ihn auf der Baustelle in der Schwanthaler Straße ein Holzbrett am Kopf getroffen. Er hatte sich in einer Grube an der Baustelle aufgehalten, während Arbeiter in 20 Meter Höhe ein Gerüst abbauten. Vermutlich durch Unachtsamkeit der Gerüstbauer hatte sich das etwa zwei Meter lange Brett gelöst, war herab gefallen und hatte den 32-jährigen Griechen schwer verletzt. Mit einer offenen Schädelfraktur war er ins Krankhaus eingeliefert worden, wo er knapp eine Woche nach dem Unfall seinen schweren Verletzungen erlag.

Ein 35-jähriger Bauarbeiter ist am Freitagnachmittag 24.07 in Nördlingen (Landkreis Donau-Ries) von einem Lkw überrollt und tödlich verletzt worden. Wie die Polizei am Samstag in Augsburg mitteilte, hatte der 35-jährige einen Anhänger an einen Lastwagen angekuppelt und war auf dem Weg zum Firmenbus, als ein anderer Lkw in der Sackgasse zurücksetzte. Der 56-jährige Fahrer dieses Lkw hat den Bauarbeiter offensichtlich nicht gesehen und überrollte ihn mit den hinteren Zwillingsreifen. Der Bauarbeiter erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen.

Auf einer Brückenbaustelle in Brügge (Kreis Rendsburg-Eckernförde) ist am Montagmittag 27.07. ein Bauarbeiter von einem Traktor überrollt und tödlich verletzt worden. Nach Angaben der Polizei arbeitete der 50-Jährige mit einer Handwalze, die von dem vorbeifahrenden Traktor mitgerissen wurde. Der Arbeiter stürzte dadurch so unglücklich, dass er unter die Reifen geriet. Er starb noch an der Unfallstelle.

Es gab schon mehrere Unfälle dieser Art in diesem Jahr. In 2008 eine ganze Reihe, die soweit sie in der Presse erschienen sind, auf www.gesunde-bauarbeit.de aufgelistet wurden. Hier ist auch die Rechtslage ausführlich dargestellt.

Jeder Unfall ist einer zuviel. Zuviel sind vor allen Dingen die, welche vermeidbar gewesen wären. Wenn ein Unfall passiert, weil ein anderer einen Fehler macht, ist das tragisch aber menschlich. Wenn aber Menschen totgefahren werden, obwohl das Risiko bekannt ist, weil man ja eine Gefährdungsanalyse durchführen muss, nimmt man sehenden Auges in Kauf, dass Menschen sterben.

Den Hersteller trifft eine öffentlich-rechtliche Verantwortung aus dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), nur sichere Maschinen auf den Markt zu bringen. In Ausfüllung des Gesetzes dürfen nach § 2 der 9. Verordnung zum GPSG Maschinen oder Sicherheitsbauteile nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie u. a. den grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs l der Richtlinie 89/392/EWG entsprechen.

Ist ein Radlader, der nach hinten keine Sicht hat, aber 50 % seiner Tagesleistung rückwärts zurücklegt eine sichere Maschine im Sinn des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes?

Obwohl es eindeutige Vorschriften gibt, in der Maschinenrichtlinie und in der Betriebssicherheitsverordnung, dass bei eingeschränkter Sicht technische Mittel zur Sichtverbesserung angebaut werden müssen, wird das von vielen der Hersteller und der Betreiber ignoriert und von den Behörden nicht, oder kaum kontrolliert. Hängt dann noch das CE-Zeichen an den Maschinen, glaubt der Käufer, ein sicheres Produkt zu erwerben. Ein Irrtum. Das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen und darf gar nicht auf der Maschine sein wenn keine technischen Sichtverbesserungen angebaut sind welche im Anhang 1 der Maschinenrichtlinie gefordert werden.

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Rückfahrkamera an einem CAT-Bagger auf der Intermat 2009

Einerseits werden Vorschriften nicht beachtet und andererseits nicht kontrolliert. Wer in der Stadt zu lange parkt, bekommt einen Strafzettel und muss zahlen. Der ruhende Verkehr wird lückenlos überwacht.
Gesetze und Verordnungen die das höchste Gut des Menschen, sein Leben und seine Gesundheit schützen sollen, scheinen kaum kontrolliert, kaum sanktioniert zu werden. Deregulierung findet hingegen sehr wohl statt.

Bagger und Lkw sind heute voller Elektronik, die Daten werden per GPS an die Firmen übermittelt. In den Einsatzzentralen kann man ablesen, wo sich das Gerät gerade befindet, wie schnell es fährt, welcher Gang eingelegt ist, die Motortemperatur, der Kilometerstand, der aktuelle Spritverbrauch, wie oft der Fahrer bremst, wann und wo er Pause macht. Eine lückenlose Überwachung ist kein Science Fiction mehr, sondern heute Gang und Gäbe und bei allen neuen Maschinen Standard.

Da stellt sich die Frage, warum nur in seltenen Fällen dem Fahrer der tote Winkel entschärft wird. Technisch ist dieses leicht zu lösen und im Automobilbereich schon bei vielen Modellen Standard. Eine Rückraumüberwachung kostet nicht mal einen Euro pro Tag. Dass der Maschinenführer damit auch noch schneller und wirtschaftlicher arbeiten kann, kommt quasi als Bonus dazu und dürfte die Rechnung noch ositiver gestalten.

"Die Hersteller sind aufgefordert, ihrer Verpflichtung, die sich aus der Maschinenrichtlinie ergibt, nachzukommen, eine Risikoanalyse durchzuführen und Erdbaumaschinen mit Sichteinschränkungen serienmäßig mit Rückraumüberwachungssystemen auszurüsten", forderte Dipl.-Ing. Helmut Ehnes, Leiter des Geschäftsbereiches Prävention der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft bereits im April 2000.

Auch bei Lkws sei die Betriebssicherheitsverordnung anzuwenden und eine Gefährdungsanalyse durchzuführen.

Von den LKW Fahrern lässt man sich teilweise unterschreiben, dass sie ohne Einweiser nicht rückwärts fahren. Der Einweiser ist aus Kostengründen so gut wie nicht mehr vorhanden und genau wie der Beifahrer eine aussterbende Spezies. Es gibt auch hohe Anforderungen bezüglich Qualifikation seitens der BG an Einweiser, die oft genug selbst unter die Räder kommen.

Ein Lkw-Fahrer der ein 11-jähriges Mädchen totfuhr wurde von den Richtern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem legte man ihm ein zweimonatiges Fahrverbot auf und er muss 1.800 Euro an die Rettungsflugwacht zahlen. Zudem muss er die Kosten der Nebenkläger tragen. Das Gericht hofft, dass das Urteil einen präventiven Charakter hat ? sprich: Lastwagenfahrer sich in kritischen Situation lieber einweisen lassen, anstatt auf sich selbst zu vertrauen. Was aus oben genannten Gründen nur in den seltensten Fällen geschehen kann.

Prävention würde in diesem Fall heißen, Vorsorge zu treffen und eine Rückraumüberwachung anzubauen.

Europäische Woche zur Gefährdungsbeurteilung
Gesunde-Bauarbeit und Partner laden zu einer Infoveranstaltung am 17. Oktober 2009 im Rahmen der europäischen Woche zur Gefährdungsbeurteilung. Im Mittelpunkt stehen hier Gefährdungen im Zusammenhang mit rückwärts fahrenden Baumaschinen und Lkw. In Vorträgen wird die rechtliche Situation erläutert, im Außenbereich werden praktische Lösungen an LKW und Baumaschinen gezeigt und die Umsetzung mit verantwortlichen Experten und Praktikern besprochen. Mit dabei unter anderem drei Berufsgenossenschaften. Namhafte Sicherheitsexperten aus den Betrieben und auch die betroffenen Baumaschinenführer und Fahrer kommen zu Wort.

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen erforderlich unter anmeldung[at]gesunde-bauarbeit.de.

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Veranstalterlink: www.gesunde-bauarbeit.de
Veranstalterlink: www.baukonferenz.de

(Foto: Bauforum24)

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Geschrieben
Würden alle Baggerfahrer schwenken vor dem zurück setzen wüssten sie auch wo Sie hin fahren. Mache ich grundsätzlich immerr auch wenn es Zeit kostet aber das ist mir relativ egal.

Immer und immer wieder beobachte ich wie Baggerfahrer zurücksetzen ohne auch nur mal den Kopf zu drehen. Da ist es kein Wunder wenn andauernd Kollegen umgefahren werden. So Traurig es auch klingt. Und die Schuld trifft beide Partaien. Kollegen und Fahrer

Ich glaube das gibt hier eine richtige Diskussion
Geschrieben
Hi leuts,

ich hab an meinem 350er die kamera dran, es gibt nix besseres.
ich schau bei jedem anderen bagger aufs display wenn ich zurückfahr, aus lauter gewohnheit auch wenn die maschine keine kamera hat.
der tote winkel beim 350er hitschi ist enorm, da verschwindet ein auto, geschweige denn ein mensch.
bin grad am kanal mit meinem bagger, hab die kamera auf dauerbetrieb gestellt, weil recht eng und immer wieder leute unterwegs, ist einfach besser und sollte gesetzlich vorgeschrieben werden.
chefe hat alle LKW im betrieb umrüsten lassen mit kamera, war zwar teuer, aber wenns nur einen rettet dann ist gut.
haben letzte woche einen neuen 323 D bekommen, mit kamera, aber der blick ist nicht so gut wie der beim hitschi, extremer weitwinkel, sehr gut zu überschauen .

gruß ausm süden
Geschrieben

Wir haben gerade bei uns ein neuer Komatsu PC290LC-8 auf der Baustelle im Einsatz. Bei dem ist auch die Rückfahrkamera drin. Auch ich bin der Meinung das es nichts besseres gibt im Bezug auf gute Sicht nach hinten.

Ich bin sehr begeistert von der Kamera, sprich der Sicht nach hinten, was diese Einrichtung angeht. Auch ich würde das nicht mehr hergeben, und hoffe das eine so genannte Rückfahrkamera an Bagger, oder grösseren Baumaschinen obligatorisch wird.
Geschrieben
ja.. verlasst euch mal auf eure kamera. aber ich schwenke, bevor ich fahre, leiber mal einmal links und einmal rechts und schaue wo die jungs sind.

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