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Baggerfahrer --Bußgeld bei LKW Überladung?


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Hallo,



zum 01.03.2007 wurde der Bussgeldkatalog für Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen für Führer und Halter angepasst. Den Bussgeldkatalog im vollen Umfang gibt´s bei beim Kraftfahrt-Bundesamt: (Tabellen, ab S. 399 ff)

Bussgeldkatalog

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)

Hat jemand schon Erfahrung mit den neuen Bussgeldsätzen und Bestimmungen gemacht?

Gruß

Herrmann

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Hallo,

Überladung ist ein schwieriges Thema smile.gif.
Wollte aber nur mal anmerken, das ich vor nem Jahr oder so, bei nem Bekannten in einer Bauzeitschrift (weiß leider nicht welche) gelesen habe, das man als LKW-Fahrer erst ab 20% oder so (habe den Wert nicht genau im Kopf, wurde aber ein x0% Wert als Grenze festgelegt) eine Überladung feststellen kann.
Der Richter hat da wohl irgendwie den Tüv drauf angesetzt und sowas ... werde ihn demnächst mal fragen ob er den Beitrag noch hat (er wollte ihn eben wegen der Überladung, zB bei einem Aushub auf einer Baustelle, aufbewahren).

Hatte mal nen Polizisten (Typ: Weltverbesserer) der mich wegen Ladungssicherung angehalten hat. Der hat mir dann auch einen verzählt von wegen "Ich kenne Fahrer, die sagen dir auf 10kg genau, wieviel sie geladen haben." ... da kannte ich den Bericht zwar noch nicht, aber mehr als Kopfschütteln konnte ich da auch nicht ...

Naja, der Staat macht es einem schon schwer ... aber wenn die Politiker tausende von Euro für ihre Nebenjobs kriegen, dann würde ich das arbeitende Volk auch weiter ausnehmen wollen ... Drecksäcke ...

mfg
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Hallo,

im Schüttgütersektor ist die richtige Beladung eine schwierige Sache und die Überladung ein lukratives Geschäft, vor allem für die Unternehmen. Die trifft es mit dem neuen Bussgeldkatalog schon wesentlich härter. In der Vergangenheit wurden die Bussgelder von den Unternehmen meist billigend in Kauf genommen und das ganze rechnete sich immer noch: Fahrer kriegt die Punkte, Unternehmer zahlt das Bussgeld. Bei Überladungen zwischen 10 und 20 % des zulässigen Gesamtgewichts bleibt da immer was hängen. Mit dem Bussgeldkatalog sind die Halter, Fahrzeugführer und oder andere Verantwortliche (Disponent) schnell zwischen 300-500 € pro Überladung, da zwischen Halter und Führer unterschieden wird.

Bei grösseren Unternehmen im Schüttgütersektor, die Überladungen systematisch betreiben, wird die Polizei mittlerweile schnell aufmerksam. Hier können mit Hilfe der Transportbelege & Buchhaltung rückwirkend alle Transporte rückverfolgt und geahndet werden. Und dann wird´s richtig teuer. Bei einem grösseren Fuhrpark können da grössere Bussgeldbescheide entstehen.

Gruß Herrmann
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  • 2 years later...
Moin Moin
Ich denke mal, ich habe das Gleiche Problem wie die meisten Baggerfahrer.
Mein Chef ist der Meinung das die LKW die ich belade immer noch nicht voll genug sind.
Bestes Beispiel von Heute.
3Achser Muldenkipper schön voll geladen, auch in den Ecken.
Der Chef meckert, der LKW Fahrer sagt es reicht und ist genug.
Ich belade also nicht weiter.
In dem ganzen Wortwechsel sagte der LKW Fahrer, das auch der Baggerfahrer als Belader mit einem Bußgeld zu rechnen habe.
Der LKW fuhr dann zur Kippe und über die Waage.
Resultat: 3950Kg überladen

Nun zu meiner Frage:
Hat der LKW Fahrer recht mit dem eventuellen Bußgeld für mich, und ist schon mal einer von Euch zur Kasse gebeten worden?
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