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Geschrieben
Anfrage an alle passionierten Straßenbauplaner /- innen,
bin auf der Suche nach einer Vorschrift, die beschreibt, ab welchen Abständen (horizontal) von Absturzkanten Geländer oder Schutzplanken vorzusehen sind. Bsp.: Abstand Außenkante Bankett - Durchlasseinlauf --> ~ 3,00m - ist ein Geländer nötig ? Absturzhöhe an Absturzkante ~ 1,40m.
Bin für Hinweise sehr dankbar. smile.gif

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Geschrieben (bearbeitet)
Hallo,

eine mögliche Quelle wären die Richtzeichnungen (RIZ) des Bundeverkerhsministers. Die bekommt man auch beim Ministerium auf der Homepage. Link habe ich leider im Moment nicht zur Hand. Da steht in jedem Fall was zur Ausbildung der Geländer.

Weitere Möglichkeit wären die RPS (Richtlinie passive Schutzeinrichtungen), die gibt es aber glaube ich nur über einen Verlag.

Vermutlich gibt es auch noch weitere Richtlinien.

Für Bauzustände, um die geht es Dir aber denke ich weniger, natürlich auch immer wieder gerne die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften.

Grüße

Uli bearbeitet von bauigel
Geschrieben
Genau diese Richtlinien haben mir NICHT weitergeholfen, trotzdem danke für die schnelle Auskunft.

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