osc83v 0 Geschrieben 22. Juni 2009 Geschrieben 22. Juni 2009 Servus,man stelle sich vor, ein Einkaufnarkt steht sei 2 Jahren. Nun bilden sich Risse im Putz des Sockels der evtl. auf Feuchtigkeit zurückzuführen ist. Man hat festgestellt, dass die Noppenbahn zwischen Erdreich und Streifenfundament gar nicht, bzw. schlecht verlegt ist.Wie so üblich steht bei Auftraggeber im LV: 1 x Markt in der und er Größe - Punkt.So.Wer ist nun zuständig für die Noppenbahn???Der Erdbauer, welcher die Baugrube verfüllt und bis an die Wand gepflastert hat?Oder der Fundamentbauer, welcher seine Wand gegen Feuchtigkeit schützen muss?Oder auch der Putzer, dem auffallen hätte müssen, dass das so nicht geht?Schwierig oder?Wie gasagt, ein LV gibt es nicht. Es wird sich lediglich auf die Regeln und Normen der Bautechnik berufen!Und ich als Erdbauer finde in der DIN 18318 - Plasterdecken und Platten nichts zum Thema Noppenbahn!Vielleicht hat jemand Kenntisse über den Wortlaut der DIN 18195 - Bauwerksabdichtungen und kann mir jene sogar zukommen lassen?!Wobei meine Meinung die ist, dass derjenige, der die Wand baut, auch für die Dichtheit garantieren muss. Mal so ausm normalen Sprachgebrauch herraus!?Anbei nen Scan vom Querschnitt. Also. Antworten? Zitieren
vorkorte 1 Geschrieben 22. Juni 2009 Geschrieben 22. Juni 2009 Die Noppenbahn an sich stellt ja keine Isolierung da, sie dient nur als Anfüllschutz um die dahinter liegende Isolierung vor Beschädigung zu schützen und anfallendes Wasser abzuleiten. Habt Ihr jetzt z.b. Verfüllt und dabei die Isolierung beschädigt weil die Noppenbahn nicht vorhanden war, kann man euch eventuell dafür in Haftung nehmen. Um das zu verhindern hättet Ihr Bedenken anmelden müssen und das Verfüllen ohne Noppenbahn verweigern müssen. V.G VorkortePS: Mit welchem Material sind denn die Fundamente angeschüttet worden ? Zitieren
osc83v 0 Geschrieben 23. Juni 2009 Autor Geschrieben 23. Juni 2009 Klar hätten wir Bedenken anmelden müssen. Haben wir aber nicht! Von daher ist immernoch die Frage, wer sie nach de technischnen Regeln der Kunst einbauen muss! Welche DIN sagt was darüber?Wobei ich sagen muss, dass die Noppenbahn nicht über das ganze Fundament hinweg fehlt, sondern lediglich im Bereich des Pflasters und dessen Bettungsschicht. Denn bis dahin hat der Fundamentbauer die Noppenbahn damals nur gelegt. Er will uns jetzt aber an den Kragen und meint, durch zu dichtes anpflastern ohne Noppenbahn entstanden Risse im Putz. Verfüllt haben wir damals mit Kies 0-6!Die Noppenbahn gehört meines erachtens in die DIN 18195-4 Bauwerksabdichtungen. Dort heißt es:Vor der abgedichteten Wandfläche sind Schutzschichten vorzusehen. Beim Hinterfüllen ist darauf zu achten, dass die Abdichtung nicht beschdigt wird. Bauschutt, Splitt oder Geröll dürfen daher nicht unmittelbar an die abgedichteten Wandflächen angeschüttet werden.Diese DIN obliegt eindeutig dem Fundamentbauer, womit er darauf achten muss, dass diese ordnugsgemäß umgesetzt wird.Leider finde ich in keiner Norm entwas zum Anschluß von Pflasterflächen an Wände. Kann da noch jemand dienen? Anbei noch ein Bild vom Markt nach der Rissanierung. Wobei eigentlich auch noch zu klären gilt, ob die Risse durch das Anpflastern verursacht wurden?! Zitieren
vorkorte 1 Geschrieben 23. Juni 2009 Geschrieben 23. Juni 2009 Werde morgen versuchen mal etwas rauszubekommen. Meiner Meinung nach dürfte die Isolierung durch das Bettungsmaterial nicht beschädigt worden sein. Ist bekannt womit der Rohbauer den Sockelbereich abgedichtet hat ? Zitieren
giovanni77 0 Geschrieben 23. Juni 2009 Geschrieben 23. Juni 2009 Fassaden -Sockelputz/AussenanlageHallo zusammen!Sockelputz, ein leidiges Thema, vor allem für uns Landschaftgärtner. Sind wir doch meistens in diesem Bereich zugange.Aufgrund dessen, dass die Schnittstelle Sockelputz / Aussenanlage nicht hinreichend in den verschiedenen DIN Normen behandelt wird, haben die Verbände Garten und Landschaftsbau Baden-Württemberg und der Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade eine gemeinsame Richtline erarbeitet. Hierzu mal der Link:Richtlinie Fassaden-Sockelputz / AussenanlageEin paar Dinge aus dem Inhalt dieser Richtline:...der Auftragnehmer hat sein Gewerk zu schützen... Das bedeutet für den ausführenden Stuckateur dass ER die Noppenbahn anzubringen hat!... die Noppenbahn ist eine thermische und mechanische Schutzschicht... Viele Bauträger bei uns denken dass ein Sockelputz mit dem anbringen einer Noppenbahn gegen Feuchtigkeit geschützt ist. Dem ist aber eben nicht so. Ein Sockelputz muss gegen Feuchtigkeit abgedichtet / imprägniert werden (steht auch in der Richtlinie). Die Noppenbahn dient lediglich zum Schutz des Sockelputzes bzw. der Abdichtung. Diese Abdichtung kann transparent sein und wird deshalb auch oft aus Kostengründen ..........!!!Ich hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben,Gruß Markus Zitieren
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